Schon wieder eine Rechtsfrage:
Angenommen, Bauherr A hat einen Darlehensvertrag bei der Bank unterschrieben und genehmigt bekommen. Nach einer Weile unterschreibt er einen Auszahlungsvertrag für den Kaufpreis des Grundstücks und sendet ihn an die Bank. In den Hinweisen dieser Bank steht der Hinweis, dass ein Auszahlungsvertrag mindestens 5 Tage vor Fälligkeit eingehen müsse. In diesem Fall wurde er 11 Tage vorher abgesendet.
Da die Bank telefonisch schwer erreichbar ist, kommt erst nach ein paar Tagen die E-Mail eines Sachbearbeiters mit dem Wortlaut: Wir werden die Auszahlung des Kaufpreises schnellstmöglich veranlassen.
Zwei Tage später ist immer noch nichts passiert. Außerdem steht eine Finanzierungsbestätigung an die Baufirma aus. Durch die Verzögerung entstehen natürlich auch Kosten, da der Bauantrag erst später beim Bauamt eingereicht werden kann.
Was kann A rechtlich tun, falls sich durch die Verzögerungen Forderungen durch den Grundstückseigentümer ergeben?
Gruß,
Frank