Minderung wegen Nichteinhaltung des Liefertermins

Hi,

wie sieht es in diesem fiktivem Fall aus:

Person A kauft bei einem Möbelunternehmen ein Sofa, und bekommt vom Verkäufer die Information die Lieferfrist seien 8-10 Wochen. In den AGB stehen jedoch 10-12 Wochen. In Woche 12 bekommt A die Information, der Liefertermin verschiebe sich noch einmal um ca 4-6 Wochen.

Was wäre in diesem Fall eine angemessene Minderung, bei einem Gegenstandswert von €450 ??? Das Möbelunternehmen will eine Minderung nur einräumen sofern deren Lieferant „einwilligt“.

Was meint ihr dazu?
mfg
Matze

Es gibt in diesem Fall überhaupt keine gesetzlichen Minderungsansprüche.

Wenn überhaupt, kann der Käufer Schadensersatz beanspruchen. Hierbei geht es aber nicht um die Frage der Angemessenheit. Ersetzt werden muss nur der Schäden - der aber vollständig - der durch den schuldhaften (!) Verzug entstanden ist.

Levay