Hi,
wie sieht es in diesem fiktivem Fall aus:
Person A kauft bei einem Möbelunternehmen ein Sofa, und bekommt vom Verkäufer die Information die Lieferfrist seien 8-10 Wochen. In den AGB stehen jedoch 10-12 Wochen. In Woche 12 bekommt A die Information, der Liefertermin verschiebe sich noch einmal um ca 4-6 Wochen.
Was wäre in diesem Fall eine angemessene Minderung, bei einem Gegenstandswert von €450 ??? Das Möbelunternehmen will eine Minderung nur einräumen sofern deren Lieferant „einwilligt“.
Was meint ihr dazu?
mfg
Matze