Der Vereinsvorstand A lädt zu einer Mitgliederversammlung mit
Vorstandsneuwahlen auf einen Wochentag um 15.30 Uhr ein.
Berufstätige beschweren sich und vermuten eine gezielte Steuerung
der Anwesenheit bestimmter Gruppen…
Ist dies zulässig ?
Was kann man (vorher/nachher ?) dagegen tun ?
Hallo,
ob man vorher was tun kann, kann ich so direkt nicht sagen.
Allerdings kann man nachher die Beschlüsse der MV anfechten und notfalls das zuständige Gericht um Aufhebung der Beschlüsse bitten.
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass der Vorstand zwar in der Terminierung der MV frei ist, aber dennoch sie so festzulegen hat, dass dem Großteil der Mitglieder die Teilnahme möglich ist - leider habe ich das Buch nicht mehr
Sollte der Verein einen „Dachverband“ haben, kann man im Vorfeld auch diesen einmal um Prüfung bitten.