Verjährung im 'Contergan-Prozess'

Hallo,

im Film „Contergan“ der am Donnerstag zu sehen war, war die Rede davon, dass auf Grund des langen Dahinziehens des Strafprozesses über Jahre die Gefahr bestand, dass Verjährung eintritt. Eine Verfolgungsverjährung wird wohl durch einen anhängigen Gerichtsprozess gehemmt werden? Die Hemmung hat ja unter anderem den Sinn, dass man sich im Strafverfahren „Zeit lassen kann“ und nichts überstürzen muss, weil die Verjährung durch die Hemmung nicht eintreten kann.
War das in den 60-iger Jahren noch anders, oder was hatte es mit dieser Verjährung im Contergan-Prozess auf sich?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo Martin,

die Verjährung wird auch nach heutigem StGB nur „gehemmt“, was aber
nicht etwa „Aussetzung“ sondern „Beginn von Neuem“ bedeutet (§ 78b
StGB) und es auch Höchstfristen gibt. Bis zum ersten Urteil kann
daher schon Verjährung im laufenden Strafprozeß eintreten.

Ich erinnere mich noch gut an unseren Strafrechtsprofessor Kohlmann,
der auch als Strafverteidiger sehr erfolgreich war und in
Steuerstrafverfahren es durch diverse „Verzögerungen“ des Prozesses
(neue Beweisanträge, langwierige Gutachten) mehrmals geschafft hatte,
Verjährung während des Verfahrens zu erreichen.

Grüße
EK

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Hallo,
ergänzend zu dem, was EK unten geschrieben hat:

Die Hemmung hat ja
unter anderem den Sinn, dass man sich im Strafverfahren „Zeit
lassen kann“ und nichts überstürzen muss, weil die Verjährung
durch die Hemmung nicht eintreten kann.

Das ist schon richtig. Andererseits hat jeder gemäß Art. 6 EMRK auch im Strafverfahren einen Anspruch auf Entscheidung über seine Sache innerhalb einer angemessenen Frist. Eine (unbegründete) überlange Verfahrensdauer ist menschenrechtswidrig; die Behörden können also schon unter diesem Aspekt nicht nach Belieben ewig und noch ein bißchen herumermitteln. Außerdem entspricht es auch dem Sinn des Strafrechts, wenn möglichst zeitnah entschieden wird. Eine Entscheidung, bei der jemand erst nach extrem langer Zeit mit den Rechtsfolgen seiner Handlung konfrontiert wird, ist - wenn wir mal von Kapitalverbrechen absehen - zumeist rechtspolitisch verfehlt.
Grüße, Peter

Hallo Martin,
und es auch Höchstfristen gibt. Bis zum ersten Urteil
kann
daher schon Verjährung im laufenden Strafprozeß eintreten.
Grüße
EK

Hallo,

weiss jemand wie lange diese Höchstfristen sind?

Danke

Martin

Hallo Martin,

im Contergan-Prozess bestand vor allem die Gefahr, dass infolge der langen STRAFrechtlichen Aufarbeitung die ZIVILrechtlichen Ansprüche verjährten. Denn den Opfern ging es ja weniger um die Bestrafung der Schuldigen als um den Schadensersatz. Zudem war infolge der Höhe der Forderungen (die ja ständig mehr wurden) zu befürchten, dass die Firma Grünenthal zahlungsunfähig werden konnte.

Insofern war also in den 60-ern rechtlich nichts (wesentlich) anders als heute, das Problem war die spezielle Fallkonstellation (die es so glücklicherweise bis heute nicht wieder gegeben hat).

Gruß,
noch’n Martin

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