Versicherungsbetrug/ Urkundenfälschung ?

Angenommen ein Mann verstirbt. Dieser Mann hat für seine Tochter im Kindesalter eine Unfallversicherung abgeschlossen. Diese läuft weiter ohne Wissen der Tochter, die mittlerweile erwachsen ist.
Zu einem Zeitpunkt als der Vater noch lebte fand ein Gespräch mit einem Versicherungsvertreter statt, in dem die Tochter von der Unfallversicherung erfuhr. Der Vater trug die Beiträge und sagte der Tochter, die mittlerweile eine eigene Unfallvers. abgeschlossen hatte, dass er die alte Versicherung weiter tragen würde.

Nach dem Tod des Vaters stellte sich heraus, dass eine Aktualisierung der Versicherung stattgefunden hatte, zu der die volljährige Tochter eine Unterschrift hätte leisten müssen. Die Unterschrift an dieser Stelle stammte allerdings aus der Feder des Vaters (bewusst oder unwissentlich ist fraglich, da die Tochter zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Elternhaus wohnte und die Beziehung zum Vater nicht die beste war.) Fakt ist, dass der Vers.vertreter anwesend war bei der Unterschrift und diese hätte überprüfen müssen (?)

Die Tochter meldet sich bei der Versicherung, schildert den Fall und erhält rückwirkend bis zum Todestag des Vaters die gezahlte Summe.

Ist das so richtig?
Ist die Versicherung überhaupt so wirksam mit falscher Unterschrift?
Muss die Versicherung nicht mehr zurückzahlen?

Angenommen ein Mann verstirbt. Dieser Mann hat für seine
Tochter im Kindesalter eine Unfallversicherung abgeschlossen.
Diese läuft weiter ohne Wissen der Tochter, die mittlerweile
erwachsen ist.
Zu einem Zeitpunkt als der Vater noch lebte fand ein Gespräch
mit einem Versicherungsvertreter statt, in dem die Tochter von
der Unfallversicherung erfuhr. Der Vater trug die Beiträge und
sagte der Tochter, die mittlerweile eine eigene Unfallvers.
abgeschlossen hatte, dass er die alte Versicherung weiter
tragen würde.

Nach dem Tod des Vaters stellte sich heraus, dass eine
Aktualisierung der Versicherung stattgefunden hatte, zu der
die volljährige Tochter eine Unterschrift hätte leisten
müssen. Die Unterschrift an dieser Stelle stammte allerdings
aus der Feder des Vaters (bewusst oder unwissentlich ist
fraglich, da die Tochter zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im
Elternhaus wohnte und die Beziehung zum Vater nicht die beste
war.) Fakt ist, dass der Vers.vertreter anwesend war bei der
Unterschrift und diese hätte überprüfen müssen (?)

Also war die Tochter doch bei der Unterschriftenaktion anwesend?

Die Tochter meldet sich bei der Versicherung, schildert den
Fall und erhält rückwirkend bis zum Todestag des Vaters die
gezahlte Summe.

Ist das so richtig?
Ist die Versicherung überhaupt so wirksam mit falscher
Unterschrift?

Wenn die Unterschrift tatsächlich gefälscht war, würde die Nachbesserung unwirksam sein. Der Fälscher lebt aber nicht mehr, und ob der Versicherungsvertreter die vielleicht gesehene Fälschung zugeben würde, ist äußerst fraglich, weil er sich damit ebenso strafbar gemacht hätte.

Muss die Versicherung nicht mehr zurückzahlen?

Da es sich ja um eine Kündigung des Vertrages handelt, wird die Versicherung kaum mehr als die eingezahlte Summe zurückzahlen. Da kommt es auf die Vers.Bedingungen an.
Möglich wäre ja auch die Zurücksetzung in den Stand der Versicherung, bevor eine Nachbesserung, Aktualisierung erfolgte.

Grüße Heinz

Angenommen ein Mann verstirbt. Dieser Mann hat für seine
Tochter im Kindesalter eine Unfallversicherung abgeschlossen.
Diese läuft weiter ohne Wissen der Tochter, die mittlerweile
erwachsen ist.
Zu einem Zeitpunkt als der Vater noch lebte fand ein Gespräch
mit einem Versicherungsvertreter statt, in dem die Tochter von
der Unfallversicherung erfuhr. Der Vater trug die Beiträge und
sagte der Tochter, die mittlerweile eine eigene Unfallvers.
abgeschlossen hatte, dass er die alte Versicherung weiter
tragen würde.

Nach dem Tod des Vaters stellte sich heraus, dass eine
Aktualisierung der Versicherung stattgefunden hatte, zu der
die volljährige Tochter eine Unterschrift hätte leisten
müssen. Die Unterschrift an dieser Stelle stammte allerdings
aus der Feder des Vaters (bewusst oder unwissentlich ist
fraglich, da die Tochter zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im
Elternhaus wohnte und die Beziehung zum Vater nicht die beste
war.) Fakt ist, dass der Vers.vertreter anwesend war bei der
Unterschrift und diese hätte überprüfen müssen (?)

Also war die Tochter doch bei der Unterschriftenaktion
anwesend?

Nein war sie nicht. Aber es gibt eine Durchschrift der Änderung, in der die Unterschriften ersichtlich sind und eine Unterschrift des Vers-vertreters.

Die Tochter meldet sich bei der Versicherung, schildert den
Fall und erhält rückwirkend bis zum Todestag des Vaters die
gezahlte Summe.

Ist das so richtig?
Ist die Versicherung überhaupt so wirksam mit falscher
Unterschrift?

Wenn die Unterschrift tatsächlich gefälscht war, würde die
Nachbesserung unwirksam sein. Der Fälscher lebt aber nicht
mehr, und ob der Versicherungsvertreter die vielleicht
gesehene Fälschung zugeben würde, ist äußerst fraglich, weil
er sich damit ebenso strafbar gemacht hätte.

Also ist es ab der Nachbesserung unwirksam? Dann müsste die Tochter rückwirkend für ca.1,5 Jahre Geld zurückbekommen. So lange liegt die Änderung zurück. Sie erhielt allerdings rückwirkend für 3 Monate bis zum Zeitpunkt des Todes ihres Vaters nur Geld.

Muss die Versicherung nicht mehr zurückzahlen?

Da es sich ja um eine Kündigung des Vertrages handelt, wird
die Versicherung kaum mehr als die eingezahlte Summe
zurückzahlen. Da kommt es auf die Vers.Bedingungen an.
Möglich wäre ja auch die Zurücksetzung in den Stand der
Versicherung, bevor eine Nachbesserung, Aktualisierung
erfolgte.

Eine Kündigung unter normalen Bedingungen wäre nicht möglich, da die Mindestlaufzeit noch unterschritten ist. Somit müsste die Urkundenfälschung anerkannt sein oder?

Grüße Heinz

Nein war sie nicht. Aber es gibt eine Durchschrift der
Änderung, in der die Unterschriften ersichtlich sind und eine
Unterschrift des Vers-vertreters.

Kann jemand bezeugen, daß die Tochter nicht anwesend war? Ansonsten könnte man noch eine Handschriftenanalyse in Auftrag geben, oder die Tochter gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, wenn sich das lohnt.

Grüße Heinz

Hallo micky,

Also ist es ab der Nachbesserung unwirksam? Dann müsste die
Tochter rückwirkend für ca.1,5 Jahre Geld zurückbekommen. So
lange liegt die Änderung zurück. Sie erhielt allerdings
rückwirkend für 3 Monate bis zum Zeitpunkt des Todes ihres
Vaters nur Geld.

Ich verstehe das so, daß sie alle eingezahlten Beträge bis 3 Monate vor dem Tode des Vaters zurückbekommen hat?

Eine Kündigung unter normalen Bedingungen wäre nicht möglich,
da die Mindestlaufzeit noch unterschritten ist. Somit müsste
die Urkundenfälschung anerkannt sein oder?

Das denke ich nicht, das wird eine Versicherung so ohne weiteres nicht machen. Es gibt ja auch das außerordentliche Kündigungsrecht, auch seitens der Versicherung. Es muß doch ein Schriftstück geben, aus dem das hervorgeht. Wer hat denn den Antrag auf Erstattung der eingezahlten Beträge gestellt? Wr hat die Versicherung gekündigt, wenn der Vater der Auftraggeber war?

Grüße Heinz

Hallo Heinz,

Hallo micky,

Also ist es ab der Nachbesserung unwirksam? Dann müsste die
Tochter rückwirkend für ca.1,5 Jahre Geld zurückbekommen. So
lange liegt die Änderung zurück. Sie erhielt allerdings
rückwirkend für 3 Monate bis zum Zeitpunkt des Todes ihres
Vaters nur Geld.

Ich verstehe das so, daß sie alle eingezahlten Beträge bis 3
Monate vor dem Tode des Vaters zurückbekommen hat?

3 Monate NACH dem Tode.= Im August verstorben und im November gekündigt und rückwirkend gezahlt.

Eine Kündigung unter normalen Bedingungen wäre nicht möglich,
da die Mindestlaufzeit noch unterschritten ist. Somit müsste
die Urkundenfälschung anerkannt sein oder?

Das denke ich nicht, das wird eine Versicherung so ohne
weiteres nicht machen. Es gibt ja auch das außerordentliche
Kündigungsrecht, auch seitens der Versicherung. Es muß doch
ein Schriftstück geben, aus dem das hervorgeht. Wer hat denn
den Antrag auf Erstattung der eingezahlten Beträge gestellt?
Wr hat die Versicherung gekündigt, wenn der Vater der
Auftraggeber war?

Grüße Heinz

Die Tochter hat den Antrag gestellt bzw die Versicherung gekündigt.

Bezeugen nicht direkt, aber neben der „Unterschrift der Tochter“ ist die Unterschrift des Vaters, der selber ebenfalls unterschreiben musste als Vers.nehmer. Die Unterschriften sind absolut identisch, so dass ein Versuch der Fälschung wohl nicht in Frage kommt. (Die Original-Unterschrift der Tochter hat keine Ähnlichkeit mit der des Vaters.)
Die Frage hierbei wäre eher, ob der Vater versehentlich dort mitunterschrieben hat, ohne den Text genau zu lesen oder ob er sich den Gang zur Tochter sparen wollte, der zu dem Zeitpunkt unangenehm gewesen wäre und gedacht hat, dass darauf wohl niemand achten würde.

Fakt ist, dass der V-Vertreter dies hätte kontrollieren müssen. Hierrauf hat er ja ebenfalls eine Unterschrift geleistet mit Vermerk in einem Kästchen, dass er anwesend war.

Gruss micki

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