Hallo,
angenommen, es wird ein Angebot von einer Computerfirma für einen Kunden gemacht. Dieser bekommt das Angebot per Mail zugeschickt, möchte aber noch einige Zeit warten und vergleichen. Nach 3 Wochen bemerkt er, dass die Preise hochgegangen sind, der Kunde ruft bei der Firma an und möchte aber noch das alte Angebot haben.
Doch die Firma kann ihm höchtens ein neues Angebot machen, womit der Kunde aber nicht zufrieden ist.
Auf dem Angebot steht bei Gültigkeit des Angebots: Angebot ist freibleibend!
Was genau bedeutet das?
Behält sich die Firma damit vor, auf alte Angebote nicht mehr eingehen zu müssen?
Vielen Dank für eure Antworten
und viele Grüße,
Piet
Hallo, Piet,
http://www.lexexakt.de definiert den Begriff „freibleibend“ so:
„Mit freibleibend wird eine Angebot bezeichnet, bei dem sich der Anbietende nicht binden will (§ 145 BGB). Wird ein solches Angebot angenommen kann der Anbietende noch durch unverzüglichen Widerspruch das Zustandekommen eines Vertrages verhindern.“
Damit kann dann das Angebot zurückgezogen werden, wenn sich anbieterseitig die Bedingungen ändern (Preise, Verfügbarkeit etc.)
Gruß
Eckard
Hallo,
Auf dem Angebot steht bei Gültigkeit des Angebots: Angebot ist
freibleibend!
Was genau bedeutet das?
Das es nicht verbindlich ist.
Behält sich die Firma damit vor, auf alte Angebote nicht mehr
eingehen zu müssen?
Ganz genau so ist es.
Gruß
S.J.