GEZ-leidiges Thema

Hallo Ihr Lieben!

Es beschäftigt mich seit einiger Zeit folgende Frage:

Frei erfundene Situation:
Ein nicht-verheiratetes Paar wohnt zusammen, also sind zusammen gemeldet usw.
Bei der Stadt gab es zur Anmeldung der GEZ zwei Befreiungsanträge- einmal für den Mann (Student) und für die Frau (Alg 2), die auch jeweils genehmigt wurden.
Dabei fiel der Antragstellerin nicht auf, dass die GEZ dabei offensichtlich nicht kapiert hat, dass diese beiden Personen in einem Haushalt leben. Nun wurde nach Ablauf der Gebührenbefreiung der Mann in regelmäßigen Abständen angemahnt, seine GEZ-Gebühren zu bezahlen. Das sah er nicht ein und tat es auch nicht. Er findet zudem, dass er genauso gut nie Post von der GEZ erhalten haben könnte, da es kein einziges Einschreiben gibt.

Nun steht die Vollstreckung bevor. Und während er es nicht einsieht doppelt Gebühren zu zahlen (die Frau zahlt ja seit dem Ablauf ihrer Gebührenbefreiung für den Haushalt), bibbert sie bei der Vorstellung, dass der Gerichtsvollzieher bald klingelt.

Angenommen, dieser Fall entspräche der Realität… müssten beide dann jeweils Gebühren zahlen? Obwohl sie in einem gemeinsamen Haushalt leben?
Wären sie dann in der Pflicht, die Beweise zu erbringen, dass sie sich zusammen angemeldet haben (die damaligen Anträge wurden dämlicherweise nicht kopiert)?
Wie könnte man dieses leidige Thema endlich vom Tisch bekommen. Gibt es noch andere Alternativen ausser einfach zu zahlen?

Ich bin dankbar für jede Antwort
Liebe Grüße
Änne

Falsch und möglicherweise fatal ist schon die Vorstellung, ein Gerichtsvollzieher - oder die Behörde selbst oder wer auch immer hier die Vollstreckung durchführt - interessiert sich für solche Fragen. Vor der Vollstreckung gibt es immer ein Verfahren, in dem die Rechtslage geklärt wird. Hier muss man ansetzen und nicht erst warten, bis jemand kommt, um die Vollstreckung durchzuführen. Dann ist es zu spät.

Levay

Also angenommen, die GEZ würde ein Schreiben schicken, indem stünde:

„…In Kürze werden wir den für Ihren Wohnsitz zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung des gemahnten Betrages beauftragen.
Mit diesem Auftrag werden wir die Empfehlung aussprechen, Ihr Konto zu pfänden oder Sie zur eidesstattlichen Versicherung vorladen zu lassen.
noch haben Sie die Möglichkeit…“

Würde dann, bevor es überhaupt dazu käme ein Gerichtstermin festgesetzt, indem man seine Sicht der Dinge erläutern könnte?

Oder ist die GEZ gesetzlich gesehen im Recht, von einem unverheiratetem paar 2X Gebühren zu verlangen?

Änne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Oder ist die GEZ gesetzlich gesehen im Recht, von einem
unverheiratetem paar 2X Gebühren zu verlangen?

Tja, solange BEIDE ihre Geräte noch angemeldet haben, ist die GEZ im Recht Gebühren von BEIDEN zu verlangen.

Gruss Sid

Hallo,

Also angenommen, die GEZ würde ein Schreiben schicken, indem
stünde:

"…In Kürze werden wir den für Ihren Wohnsitz zuständigen
Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung des gemahnten Betrages
beauftragen.

Dann würde ich das ignorieren, weil die GEZ meines Wissens keine Gerichtsvollzieher beauftragen kann. Es müsste erst ein vollstreckbarer Titel her, dazu bedarf es eines vorherigen Mahnverfahrens. Da die entsprechende Korrespondenz nicht von der GEZ käme, hätte ich die bestimmt zur Kenntnis genommen.

Bekannt ist, dass die GEZ sehr gerne so tut, als hätte sie irgendwelche hoheitlichen Befugnisse. Dem ist nicht so.

Ganz unabhängig davon bin ich allerdings der Meinung, dass man die Rundfunkgebühren ruhig bezahlen sollte, wenn man das Angebot nutzt.

Gruß

Fritze

Würde dann, bevor es überhaupt dazu käme ein Gerichtstermin
festgesetzt, indem man seine Sicht der Dinge erläutern könnte?

Hallo,
es gibt keinen „Gerichtstermin“.
Bevor man einen Gerichtsvollzieher losschicken kann, gibt es erst ein Mahnverfahren. Das heißt: Du bekommst einen Schrieb vom Gericht, in dem dargestellt wird, dass die GEZ Geld will…
Und gegen diesen Bescheid kannst du dann Widerspruch einlegen. Erst wenn hierauf kein Widerspruch erfolgt und die Frist aus dem Bescheid abgelaufen ist, erhält die GEZ einen „Titel“. Damit kann sie dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, zu dir zu kommen.

Wollte es halt ein wenig vereinfachter darstellen… und hoffe, es hilft ein wenig.

Grüezis,
shannon

Guten Morgen,

vielen Dank erstmal für die Auskünfte.

Ich bin auch der Meinung, dass man GEZ-Gebühren bezahlen sollte, soweit man die Leistungen nutzt. Jene frei erfundene weibl. Person meines Fallbespiels tut dies auch.

Wenn aber zwei Menschen, mit einem TV, einem Radio und einem Autoradio in einem Haushalt wohnen, dann sollten sie nicht doppelt zahlen müssen, nur weil sie nicht verheiratet sind.

Das grenzt ja an Diskriminierung, bzw. Bestrafung für all jene, die eine Ehe nicht in Betracht ziehen.

Offensichtlich wurden zur Zeit der Anmeldung bei der GEZ zwei getrennte Kundenkonten für das Paar angelegt, da sie jeweils einen Befreiungsantrag stellten.

Ich frage mich nur, ob die GEZ in diesem Fall Pech gehabt hat, oder ob das Paar Pech gehabt hat, dass es diesen Fehler nicht korrigierte.

Bei Antragsstellung (von einer Mitarbeiterin der Stadt ausgefüllt, gestempelt und sogar von dort abgeschickt)wurden Meldebescheinigungen des jeweils anderen in Kopie begelegt. Leider kann man das nur nicht beweisen, da man keine Kopie der Anträge hat.

Dumm, dumm didumm :-/

LG
Änne

Hallo!

Bevor man einen Gerichtsvollzieher losschicken kann, gibt es
erst ein Mahnverfahren. Das heißt: Du bekommst einen Schrieb
vom Gericht, in dem dargestellt wird, dass die GEZ Geld
will…

Das sehe ich genau so - bevor ein Gerichtsvollzieher kommt, müsste zumindest mal irgendwann irgendwas zugestellt (!) worden sein, also sozusagen hoheitlich mit Zustellungsvermerk/ZU oder ähnlichem (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid…?). Es wurde hier aber (soweit ich es verstanden habe) ja gar nichts „per Einschreiben“ verschickt, weshalb ich davon ausgehe, dass auch keine Gerichtspost zugestellt wurde. Woher soll dann der Titel kommen, mit dem die GEZ den Gerichtsvollzieher losschicken will?

Grüße,
Julia

Hi Fritze,

Ganz unabhängig davon bin ich allerdings der Meinung, dass man
die Rundfunkgebühren ruhig bezahlen sollte, wenn man das
Angebot nutzt.

allerdings sehen die GEZ bzw bestimmte Gesetze oftmals recht „merkwürdige“ Dinge vor die du vermutlich mit deinem o.g. „guten Gewissen“ nicht unbedingt erklären kannst:
Fair wäre IMHO z.B. wenn EINE Person maximal EINMAL Gebühr bezahlen muss da sie ja schließlich nur EIN Paar Ohren hat. Unfair wäre es IMHO aber z.B. wenn EINE Person für die (Zweit-)Arbeitswohnung, Auto, Ferienwohnung, am Arbeitsplatz privatgenutzer PC usw MEHRFACH zahlen müsste. Und auf solche Ideen kommen GEZ und Gesetzgeber.

Grüße,
J~

Hier muss man
ansetzen und nicht erst warten, bis jemand kommt, um die
Vollstreckung durchzuführen. Dann ist es zu spät.

Vermutlich handelt es sich hierbei um ein „Verwaltungszwangsverfahren zur Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen“. Da gibt es vorher meist nicht allzu viel an Verfahren. In diesem Fall wurden ja immerhin Schreiben ignoriert.

Ich hatte hier einmal den Beispielfall, dass einer Person wegen einer lächerlichen Summe gleich der Entzug der Grundrechte angedroht wurde. Die Behörde hat mir bestätigt, dass es zu solchen Fällen kommt, weil alles automatisiert läuft und kein Unterschied gemacht werden kann.

Gruß!

Horst

Dann würde ich das ignorieren, weil die GEZ meines Wissens
keine Gerichtsvollzieher beauftragen kann. Es müsste erst ein
vollstreckbarer Titel her, dazu bedarf es eines vorherigen
Mahnverfahrens. Da die entsprechende Korrespondenz nicht von
der GEZ käme, hätte ich die bestimmt zur Kenntnis genommen.

Das läuft über das Kassen- und Steueramt als Verwaltungszwangsverfahren zur Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen. Da kommt dann gleich ein Schreiben mit Fristsetzung und Androhung weiterer Maßnahmen.

Gruß!

Horst

Hallo!

Ich zitiere mal die GEZ selbst (http://www.gez.de/door/gebuehren/faqs/index.html#5):

"5. Welche Gebührenpflicht besteht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.

Der andere Partner muss seine weiteren Rundfunkgeräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen."

Eventuell hilft es also, wenn das rein fiktive Pärchen die Sachlage diesbezüglich nochmal prüft und dann der GEZ einfach nochmal mehr oder weniger freundlich (höflich tut es sicher auch) Bescheid sagt…

Grüßle
Kari

Hallo,

hat das fiktive Paar denn irgendwann mal ein Schreiben an die GEZ geschickt, in dem sie kund getan haben, dass sie in einer eheänlichen Gemeinschaft wohnen und der männliche Part des fiktiven Paares sich aufgrund dessen abmeldet?

Gruß

Samira

Das grenzt ja an Diskriminierung, bzw. Bestrafung für all
jene, die eine Ehe nicht in Betracht ziehen.

Die ganze GEZ-Regelung ist fürn…Müll.
So zahlt ein fiktiver Gewerbetreibender für einen PC auch zweimal Gebühren, einmal als Privatmann für TV/Radio/neuartige Empfangsgeräte und dann noch ein zweites Mal für den selben PC, der Internetfähig ist und gewerblich genutzt wird.

Es wird Zeit, dass hier Reformen angesetzt werden.

Tut mir leid, wenn Dir das auch nicht weiterhilft, aber das musste ich einfach loswerden. *seufz*

Gruß,
-Efchen

Unfair wäre es IMHO aber z.B. wenn EINE Person für die
(Zweit-)Arbeitswohnung, Auto, Ferienwohnung, am Arbeitsplatz
privatgenutzer PC usw MEHRFACH zahlen müsste. Und auf solche
Ideen kommen GEZ und Gesetzgeber.

Jau. Für einen PC 2x zahlen, nur weil er auch nebenberuflich gewerblich genutzt wird!
HA! Wenns nicht so traurig wäre, würde ich lachen!

Gruß,
-Efchen

Ah…danke, diese Aussage suchte ich vergebens!!!
Die Gesetzestexte waren mir diesbezüglich zu schwer verständlich.

Danke nochmal.

Änne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wenn ein Vollstreckungsauftrag vorliegt kann man keinen Einspruch mehr einlegen. Hier hilft nur die Verwaltungsklage, diese setzt die Vollstreckung allerdings nicht aus.
Also Anwalt nehmen, Rechtsmittelbeihilfe beantragen und klagen.

keine Rechtsberatung