Erbrecht

Es gibt einen Erbfall, da kommen nur Erben 2. Ordnung vor.
Nur Barvermögen wird verteilt.
Die Anteile wurde auf sieben Parteien aufgeteilt, wobei eine Partei durchaus aus drei Personen bestehen kann.
Jetzt sind aber inzwischen schon einige der aufgeführten Personen verstorben. Was passiert mit deren Anteil?
Fällt deren Anteil in die Gesamterbmasse zurück und wird unter den restlichen Erben entsprechend verteilt, oder muss etwa nach Nacherben gesucht werden?
Gruß Struwelpeter41

Erbanteile gehören zum Vermögen des Erben. Verstirbt der Erbe, so fallen ihm zustehende Erbanteile in seinen Nachlass. Sie gehen an seine Erben über.

Hallo,

das dt. Erbrecht arbeitet mit Stämmen, also Familienzweigen. D.h. wenn in einem Familienzweig der an sich berufene Erbe nicht mehr lebt, dann geht der Anteil in diesem Stamm weiter nach unten auf die Nachkommen des vorverstorbenen Erben. Hatte er keine Nachkommen, geht sein Anteil wieder nach oben auf die offenbar nicht mehr vorhandene Elterngeneration und über diese dann wieder zu gleichen Teilen in die Seitenlinien (Geschwister).

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]