Hat ein Mieter dieselben Rechte wie der Eigentümer,
sie des Hauses zu verweisen?
Soweit ich weiß schon.
Darf er dabei bei Widerstand handgreiflich werden oder muss er
ihr Treiben dulden, bis sie vor Eintreffen der Polizei
verschwinden?
Das ist eine gute Frage. Also ich glaube schon, aber ich weiß es nicht genau. Das Problem ist nur, wenn man handgreiflich werden darf, muss man eine gewisse Verhältnismäßigkeit wahren. Und ich weiß nicht, was hier stärker wiegt: Das Recht des Störers auf körperliche Unversehrtheit oder die „Leerung“ des Treppenhauses. Eine extrem akute Bedrohung hat ja eigentlich nicht vorgelegen, da ein GEZ-Mann im Normalfall nicht daran interessiert ist, Dein Haus zu zerlegen. Bei einer solch harmlosen Belästigung wird wohl kein Richter verständnis haben, wenn man dem eins auf die Nase gibst, denn das Problem hätte auch einfach durch das Rufen der Polizei gelöst werden können. Sollte da wirklich jemand randalieren, sieht das bestimmt anders aus, da kannst man dann auch mal zuhauen (zumindest nach meiner Auffassung), da man ihn ja am Begehen einer Straftat hindern will, die materielle Folgen hat.
Hat er das Recht, sie bis zum Eintreffen der Polizei
festzusetzen, wenn sie sich weigern zu gehen?
Also es gibt ja diesen Jedermann-Paragraphen (§127 Abs. 1 StPO). Danach kann man jemanden vorläufig festnehmen, wenn man ihn auf frischer Tat ertappt und seine Identität nicht zweifelsfrei feststellbar ist. Wenn man ihn also dazu auffordert, sich auszuweisen, damit man ihn später anzeigen kann, dann sollte er das auch tun. Denn sonst hat man das Recht, ihn vorläufig festzunehmen bis er sich doch ausweist oder die Polizei eintrifft. Aber auch hier ist auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. Wenn er nur versucht, gewaltfrei das Haus zu verlassen, sollte man nicht grade mit einem Gartenzaun auf ihn eindreschen. Das kommt nicht gut. 
Leider hat sich der GEZ-Mann, den ich letztens wegen Hausfriedensbruch angezeigt habe, nach Aufforderung ausgewiesen. Ich hätt ihn gerne festgehalten.
Ich hab ihn mehrmals aufgefordert, das Haus zu verlassen. Da sagte er mir dann, ich könne ihm gar nix, weil er im Treppenhaus steht und nicht in meiner Wohnung. Nachdem ich ein paar mal Laut geworden bin um ihn einzuschüchtern (hat nicht gewirkt) hab ich dann die Schnauze voll gehabt und die Polizei gerufen. Allerdings hat er dann die Fliege gemacht. Ich hab ihn dann im Nachhinein angezeigt. Hatte ja seine Dienstausweisnummer und seinen Namen.
— Offtopic —
Ich kann nur jedem raten, Anzeige zu erstatten, wenn ein GEZ-Mann frech wird. Diesen Parasiten gehören Grenzen aufgezeigt. Ich habe nichts dagegen, wenn jemand Gebühren eintreibt, denn zur Zahlung ist man verpflichtet. Aber die Art und Weise, die diese schrägen Vögel sich inzwischen angeeignet haben, ist das Allerletzte. Der Hammer ist in meinem konkreten Fall ja noch, daß ich ordentlich angemeldet bin (was auch in seiner Liste stand) und regelmäßig zahle. Und trotzdem belästigt der mich noch und wird frech. Das ist nun wirklich die Höhe.