Rechte bei Hausfriedensbruch

Hallo,

angenommen, zwielichtige Gestalten wie Drückerkolonnen, Drogenabhängige oder GEZ-Fahnder treiben ihr Unwesen im Treppenhaus eines Mehrparteienhauses. Hat ein Mieter dieselben Rechte wie der Eigentümer, sie des Hauses zu verweisen?
Darf er dabei bei Widerstand handgreiflich werden oder muss er ihr Treiben dulden, bis sie vor Eintreffen der Polizei verschwinden?
Hat er das Recht, sie bis zum Eintreffen der Polizei festzusetzen, wenn sie sich weigern zu gehen?

Vielen Dank für Antworten.

Grüsse

Jörg

Hat ein Mieter dieselben Rechte wie der Eigentümer,
sie des Hauses zu verweisen?

Soweit ich weiß schon.

Darf er dabei bei Widerstand handgreiflich werden oder muss er
ihr Treiben dulden, bis sie vor Eintreffen der Polizei
verschwinden?

Das ist eine gute Frage. Also ich glaube schon, aber ich weiß es nicht genau. Das Problem ist nur, wenn man handgreiflich werden darf, muss man eine gewisse Verhältnismäßigkeit wahren. Und ich weiß nicht, was hier stärker wiegt: Das Recht des Störers auf körperliche Unversehrtheit oder die „Leerung“ des Treppenhauses. Eine extrem akute Bedrohung hat ja eigentlich nicht vorgelegen, da ein GEZ-Mann im Normalfall nicht daran interessiert ist, Dein Haus zu zerlegen. Bei einer solch harmlosen Belästigung wird wohl kein Richter verständnis haben, wenn man dem eins auf die Nase gibst, denn das Problem hätte auch einfach durch das Rufen der Polizei gelöst werden können. Sollte da wirklich jemand randalieren, sieht das bestimmt anders aus, da kannst man dann auch mal zuhauen (zumindest nach meiner Auffassung), da man ihn ja am Begehen einer Straftat hindern will, die materielle Folgen hat.

Hat er das Recht, sie bis zum Eintreffen der Polizei
festzusetzen, wenn sie sich weigern zu gehen?

Also es gibt ja diesen Jedermann-Paragraphen (§127 Abs. 1 StPO). Danach kann man jemanden vorläufig festnehmen, wenn man ihn auf frischer Tat ertappt und seine Identität nicht zweifelsfrei feststellbar ist. Wenn man ihn also dazu auffordert, sich auszuweisen, damit man ihn später anzeigen kann, dann sollte er das auch tun. Denn sonst hat man das Recht, ihn vorläufig festzunehmen bis er sich doch ausweist oder die Polizei eintrifft. Aber auch hier ist auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. Wenn er nur versucht, gewaltfrei das Haus zu verlassen, sollte man nicht grade mit einem Gartenzaun auf ihn eindreschen. Das kommt nicht gut. :smile:

Leider hat sich der GEZ-Mann, den ich letztens wegen Hausfriedensbruch angezeigt habe, nach Aufforderung ausgewiesen. Ich hätt ihn gerne festgehalten. :smile: Ich hab ihn mehrmals aufgefordert, das Haus zu verlassen. Da sagte er mir dann, ich könne ihm gar nix, weil er im Treppenhaus steht und nicht in meiner Wohnung. Nachdem ich ein paar mal Laut geworden bin um ihn einzuschüchtern (hat nicht gewirkt) hab ich dann die Schnauze voll gehabt und die Polizei gerufen. Allerdings hat er dann die Fliege gemacht. Ich hab ihn dann im Nachhinein angezeigt. Hatte ja seine Dienstausweisnummer und seinen Namen.

— Offtopic —

Ich kann nur jedem raten, Anzeige zu erstatten, wenn ein GEZ-Mann frech wird. Diesen Parasiten gehören Grenzen aufgezeigt. Ich habe nichts dagegen, wenn jemand Gebühren eintreibt, denn zur Zahlung ist man verpflichtet. Aber die Art und Weise, die diese schrägen Vögel sich inzwischen angeeignet haben, ist das Allerletzte. Der Hammer ist in meinem konkreten Fall ja noch, daß ich ordentlich angemeldet bin (was auch in seiner Liste stand) und regelmäßig zahle. Und trotzdem belästigt der mich noch und wird frech. Das ist nun wirklich die Höhe.

Hallo!

Der Mieter einer Wohnung hat das Hausrecht über die Wohnung. Das Hausrecht gilt nicht nur für die Wohnung selbst, sondern auch für das Treppenhaus.

Wer das Hausrecht hat, kann darüber entscheiden, wer sich in dem „geschützten Raum“, über den er verfügt, wann und wie lange aufhalten darf. Dabei kann er gegenüber Personen, die unerwünscht sind, ein Hausverbot aussprechen. Zu berücksichtigen ist aber, dass andere Mieter den Aufenthalt von Personen im Treppenhaus gestatten können.

Wer sich nicht an das Hausverbot hält und den „geschützten Raum“ nicht verlässt oder sich trotz des Hausverbots wieder dort aufhält, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar.

Zur Durchsetzung des Hausrechtsanspruchs ist Selbsthilfe erlaubt. Allerdings ist die Selbsthilfe an enge Voraussetzungen geknüpft. Die zur Selbsthilfe möglichen Maßnahmen, z.B. eine Festnahme und eine gewaltsame Brechung eines Widerstands, müssen verhätnismäßig sein und kommen nur in Betracht, wenn andere Abhilfemöglichkeiten, z.B. polizeiliche Hilfe, nicht rechtzeitig zu erlangen sind. Ob Selbsthilfe zulässig ist, kann deshalb nur unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des einzelnen Falles beurteilt werden.

Stellt sich heraus, dass zur Selbsthilfe ergriffene Maßnahmen nicht verhältnismäßig waren, können diese Maßnahmen ihrerseits strafbar sein (Körperverletzung, Freiheitsberaubung).

Gruß, Franz

Das Problem ist nur, wenn man
handgreiflich werden darf, muss man eine gewisse
Verhältnismäßigkeit wahren. Und ich weiß nicht, was hier
stärker wiegt: Das Recht des Störers auf körperliche
Unversehrtheit oder die „Leerung“ des Treppenhauses.

Diese Frage stellt sich aber auch nicht. Denn die mögliche Rechtfertigung, von der wir hier reden, ist ja Notwehr oder Nothilfe. Und hierbei findet (mit ganz wenigen Ausnahmen) keine Abwägung der Rechtsgüter statt. Das ist ganz herrschende Ansicht auch in der Rechtsprechung.

Eine
extrem akute Bedrohung hat ja eigentlich nicht vorgelegen, da
ein GEZ-Mann im Normalfall nicht daran interessiert ist, Dein
Haus zu zerlegen.

Es liegt u.U. nicht nur eine „Bedrohung“, sondern sogar eine Verletzung vor - und das sogar in Form einer Straftat nach § 123 StGB.

Bei einer solch harmlosen Belästigung wird
wohl kein Richter verständnis haben, wenn man dem eins auf die
Nase gibst, denn das Problem hätte auch einfach durch das
Rufen der Polizei gelöst werden können.

Ob der Richter dafür persönlich Verständnis hat, spielt doch gar keine Rolle, denn maßgeblich ist nur die Rechtslage. Das Rufen der Polizei ist im Zweifel nicht geeignet, den Angriff (auf das Hausrecht) sofort zu beenden. Und darauf hat der Verletzte einen Anspruch.

Aber auch hier ist auf die
Verhältnismäßigkeit zu achten. Wenn er nur versucht,
gewaltfrei das Haus zu verlassen, sollte man nicht grade mit
einem Gartenzaun auf ihn eindreschen. Das kommt nicht gut. :smile:

…zumal das auch niemals von § 127 Abs. 1 StPO gedeckt wäre, denn der erlaubt ja nur die Festnahme.

Levay

1 „Gefällt mir“

angenommen, zwielichtige Gestalten wie Drückerkolonnen,
Drogenabhängige oder GEZ-Fahnder treiben ihr Unwesen im

Ich finde es schon sehr gewagt, GEZ-Fahnder mit Drogenabhängigen gleichzusetzten. Schließlich sind diese unterwegs, um einen gesetzlich verbrieften Anspruch durchzusetzten, auch wenn das einigen Leuten nicht gefällt.

Hallo,

du hast recht, ich bitte offiziel alle Drogenabhängigen um Verzeihung. Menschen, die ab einem gewissen Zeitpunkt durch ihre Sucht ihre Entscheidungs- und Steuerungsfähigkeit einbüssen, mit anderen gleichzusetzen, die bewusst in ofiziellen Auftrag lügen, betrügen und belästigen, ist durchaus nicht angebracht.
Spass beiseite, mir ist es egal, aus welchem Grund sich jemand ungerechtfertigt in meinem Haus aufhält und mich penetrant belästigt.

Grüsse

Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Entschuldigung… -OT-

du hast recht, ich bitte offiziel alle Drogenabhängigen um
Verzeihung. Menschen, die ab einem gewissen Zeitpunkt durch
ihre Sucht ihre Entscheidungs- und Steuerungsfähigkeit
einbüssen, mit anderen gleichzusetzen, die bewusst in
ofiziellen Auftrag lügen, betrügen und belästigen, ist
durchaus nicht angebracht.

Dem kann ich mich nur zu 100% anschließen. Und ich schließe diesen Kommentar nicht mit „Spaß beiseite“, denn es ist mein voller Ernst.

Und um einigen Leuten gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen: Ich zahle meine GEZ-Gebühren seit eh und je und habe mich dort aus Eigeninitiative angemeldet. Ich musste nicht erst genötigt werden. Dennoch werde ich mehr oder weniger regelmäßig belästigt.

off topic
Hi!

Ich finde es schon sehr gewagt, GEZ-Fahnder mit
Drogenabhängigen gleichzusetzten. Schließlich sind diese
unterwegs, um einen gesetzlich verbrieften Anspruch
durchzusetzten, auch wenn das einigen Leuten nicht gefällt.

Es geht nicht darum ,dass ein berechtigter Anspruch durchgesetzt wird.

Es geht darum, dass es sich um freiberuflich tätige Mitarbeiter handelt, die oft schon deshalb rechtswidrig unterwegs sind, weil sie keine Reisegewerbekarte gem. §55 GewO besitzen (ich sage nicht, dass niemand eine besitzt, aber ich weiß, dass zumindest hier in NRW viele ohne RGK unterwegs sind).

Es geht darum, dass sich viele (ich habe eigentlich noch keinen anderen erlebt) der „Eintreiber“ Mitteln bedienen, die ganz einfach illegal sind.

  • Es hat niemand uneingeladen etwas auf meiner Terasse zu suchen (ich ZAHLE schon seit Ewigkeiten)
  • Es hat niemand seinen Fuß in meine Tür zu stellen, wenn ich ihn abweise (hat ganz schön geschrien, als ich die Tür zugeschmissen habe)
  • Es hat niemand in unseren Mülltonnen zu wühlen
    …und das sind nur die Dinge, die mir persönlich widerfahren sind - wie gesagt: Ich zahle schon seit Ewigkeiten!

Es geht auch darum, dass die „Eintreiber“ völlig veralterte Listen bekommen und somit Leute belästigen, die stellenweise schon seit mehreren Jahren nicht mehr auf diesen Listen zu stehen haben.

LG
Guido

Hi!

Es geht darum, dass sich viele (ich habe eigentlich noch
keinen anderen erlebt) der „Eintreiber“ Mitteln bedienen, die
ganz einfach illegal sind.

Dann lebe ich offenbar im Land der Glückseligen. Obwohl ich in meinem Leben sehr oft umgezogen bin und in sechs verschiedenen Bundesländern (Dorf, Stadt, Großstadt) gelebt habe, ist mir nichts von dem, was hier brichtet wird, bisher widerfahren.

Gruß

Nordlicht, das aus dem Staunen nicht rauskommt

wie man überall lesen kann ist das Hausrecht eines jeden Menschen
ein Persönliches Recht von jedem Hausrechtsinhaber. Bei einem Angriff auf irgentein REcht
hat der Rechteinhaber ein Notwehrrecht. §32 STGB
Somit kann er den „Eindringling“ aus dem Hausrechtsbereich verweisen, notfalls mit mäßiger Gewalt.
Festsetzen ist verboten, dass dürfen nur die zuständigen Behörden.
Dies ist keine Rechtsberatung, dass kann man überall nachlesen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich finde es schon sehr gewagt, GEZ-Fahnder mit
Drogenabhängigen gleichzusetzten. Schließlich sind diese
unterwegs, um einen gesetzlich verbrieften Anspruch
durchzusetzten, auch wenn das einigen Leuten nicht gefällt.

GEZ Fahnder ist ein abmahnfähiger Begriff
lt. Unterlassungserklärung der GEZ

GEZ Fahnder ist ein abmahnfähiger Begriff
lt. Unterlassungserklärung der GEZ

Blödsinn. Man muss nicht jeden Quatsch glauben, den die GEZ macht.

Levay