Wer hat die Rechte an einer Leiche?

Hallo, liebe wer-weiß-was-Gemeinde,
am besten beschreibe ich meine Frage mit einem Beispiel:
Peter Mustermann möchte, wenn er mal stirbt, verbrannt werden und dann soll die Asche in einer Seebestattung der Nordsee übergeben werden. Diesen Wunsch äußert er gegenüber seiner Frau. Seine Frau sagt ihm, dass sie dafür sorgen wird, dass er eine „ordentliche“ Beerdigung bekommt und in einem Sarg auf einem Friedhof beerdigt wird. Solle er in seinem Testament seinen Beerdigungswunsch verfügen, ließe sie das Testament verschwinden.
Wie kann Peter Mustermann dafür sorgen, dass er eine Seebestattung bekommt? Ist es möglich, dass er bei einem Notar verfügt, dass im Falle seines Todes der Notar alle Rechte an seiner Leiche erhält und dieser dann für eine Seebestattung sorgen soll?
Im Voraus vielen Dank für die Antworten!
Stefan

Hallo Stefan,

Solle er in seinem Testament
seinen Beerdigungswunsch verfügen, ließe sie das Testament
verschwinden.

dann läßt der Mensch das Testament beim Amtgericht hinterlegen und entsprechende Klauseln einarbeiten und gut ists.

Wie kann Peter Mustermann dafür sorgen, dass er eine
Seebestattung bekommt? Ist es möglich, dass er bei einem Notar
verfügt, dass im Falle seines Todes der Notar alle Rechte an
seiner Leiche erhält und dieser dann für eine Seebestattung
sorgen soll?

Er läßt einen Testamentvollstrecker einsetzten.
Wenn Die Frau dann nicht spurt, geht das Geld, abzüglich Pflichtteil, eben an den Tierschutzverein, oder wem auch immer.
http://de.wikipedia.org/wiki/Testament#Sicherung_des…

dann läßt der Mensch das Testament beim Amtgericht hinterlegen
und entsprechende Klauseln einarbeiten und gut ists.

Guter Tipp, Gandalf!

Am besten ein Briefumschlag mit Selbstöffnungsmechanismus im Todesfalle. Sonst muss man ihn nachher nach Wochen oder gar Monaten wieder ausbuddeln.

:wink:

Horst

Hallo Gandalf,

das dürfte ein Zeitproblem werden.
Bevor so ein Gericht merkt, daß derjenige verstorben ist und die Maschinerie arbeitet vergehen mehr als 3 Tage. Und dann ist die Leiche schon beigebuddelt.

Vielleicht würde es was bringen, wenn nahestehende Personen, die sicher sofort vom Tod erfahren werden involviert werden. Ich weiß nur nicht, ob die irgendwie und wo Veto einlegen können. So nach dem Motto: Er wollte doch aber! Schaun 'se mal ins Testament!

Gruß Steffi

Hallo,

die Variante mit Strafklausel, Hinterlegung beim Amtsgericht und Testamenstvollstrecker bietet zwar keine Garantie, ist aber die einzig sinnige Geschichte. Zumal mit einer entsprechenden Strafklausel (die natürlich der Frau bekannt sein muss) die Motivation zur Durchsetzung des Willens des Erblassers deutlich steigen dürfte.

Zudem kann man ja auch Testamentskopien (ggf. nur den entsprechenden Ausschnitt) an Dritte geben, die bereit sind den Willen des Erblassers durchzusetzen, und die so nahe am Erblasser dran sind, dass sie rechtzeitig vom Tode des Erblassers erfahren.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Wer in einer bestimmten Art und Weise bestattet werden möchte, könnte mal mit einem Bestatter (Bestattungsunternehmer) oder auch mehreren darüber sprechen, ob es eine Möglichkeit gibt, schon zu Lebzeiten eine Bestattung in der gewünschten Art und Weise auch gegen den Willen des überlebenden Ehegatten sicherzustellen.

Gruß, Franz

Wer in einer bestimmten Art und Weise bestattet werden möchte,
könnte mal mit einem Bestatter (Bestattungsunternehmer) oder
auch mehreren darüber sprechen, ob es eine Möglichkeit gibt,
schon zu Lebzeiten eine Bestattung in der gewünschten Art und
Weise auch gegen den Willen des überlebenden Ehegatten
sicherzustellen.

oder hier im Forum fragen

mal ein anderer Gedanke…
Hallo Stefan!

Peter Mustermann möchte, wenn er mal stirbt, verbrannt werden
und dann soll die Asche in einer Seebestattung der Nordsee
übergeben werden.

Herr Mustermann sollte vielleicht einmal darüber nachdenken, warum seine Frau eine „altertümliche“ Friedhofsbestattung möchte.
Die Sache hat einen Vorteil: es gibt für die Hinterbliebenen einen Ort, an dem sie trauern dürfen - den sie vielleicht brauchen, um ihren Abschied zu verarbeiten.
Die Vorstellung, dass Herr Mustermann über alle Meere verstreut im nächsten Badewasser landen könnte… ist vielleicht nicht das, was sie sich unter der Zukunft vorstellt.

Vielleicht hilft hier ein Kompromiss weiter: Verbrennen - Urne und dann ein fester Ort, an dem die Trauer gelebt werden darf???

Ich wünsche Herrn Mustermann viel Erfolg!
… und irgendwie muss es für die überlebenden Menschen auch weitergehen… und einige benötigen dazu einen Friedhof.

Lieben Gruss
Ulli

hi

… und irgendwie muss es für die überlebenden Menschen auch
weitergehen… und einige benötigen dazu einen Friedhof.

aber keine Leiche …

Entschuldige bitte, aber ich erwarte von meinen Hinterbliebenen auch, dass sie meinen letzten Willen (weswegen der auch so heisst) erfüllen - und wenn sie gegen meine Wünsche handeln, hoffe ich, dass sie sich so richtig schlecht dabei fühlen >:frowning:

Und wenn ich einen Menschen liebe ist es selbstverständlich, dass ich seinen letzten Willen (sofern nichtz rechtswidrig) erfülle - wenn ICH dann für MEIN Gedenken einen Friedhof dazu brauche, kann ich ja immer noch ein Gedenktäfelchen an eine Mauer kleben lassen …

Gruß H.

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hi

… und irgendwie muss es für die überlebenden Menschen auch
weitergehen… und einige benötigen dazu einen Friedhof.

aber keine Leiche …

Hi Hexerl

für einige Menschen ist der Friedhof ein besonderer Ort für das Gedächtnis an den verstorbenen Menschen. Es ist auch ein Kontakthof für Hinterbliebene. (Bitte verstehe das jetzt nicht falsch!)

Entschuldige bitte, aber ich erwarte von meinen
Hinterbliebenen auch, dass sie meinen letzten Willen (weswegen
der auch so heisst) erfüllen - und wenn sie gegen meine
Wünsche handeln, hoffe ich, dass sie sich so richtig schlecht
dabei fühlen >:frowning:

und ich gehe davon aus, dass vielleicht auch die Interessen derjenigen zu berücksichtigen sind, die weiterleben (müssen) dürfen.
Warum soll es den Hinterbliebenen schlecht gehen, wenn es letztendlich für den verstorbenen egal ist?
Meinem Opa war es (glücklicherweise) egal, was mit ihm nach dem Tod passiert. Für Oma ist es sehr wichtig, seit nunmehr vielen Jahren regelmässig zu einem Gepräch auf den Friedhof zu gehen. Es gibt ihr Trost und Zuversicht. Schlimm wäre es, wenn sie das nur noch mit einem schlechten Gewissen machen könnte - wer weiss, vielleicht würde sie dann jetzt nicht auf die 90 zugehen?

Und wenn ich einen Menschen liebe ist es selbstverständlich,
dass ich seinen letzten Willen (sofern nichtz rechtswidrig)
erfülle

Das gilt m.E. auch in Gegenrichtung. Aber das ist eben nur meine Meinung dazu. Ich will ja schliesslich kein Gesetz draus machen!

  • wenn ICH dann für MEIN Gedenken einen Friedhof dazu

brauche, kann ich ja immer noch ein Gedenktäfelchen an eine
Mauer kleben lassen …

Das ist eben für einige Menschen nicht dasselbe. Aus dem Bauch heraus - aus MEINEM Bauch heraus - zählen auch die Interessen der Lebenden.

Schön, dass es auch unterschiedliche Sichten für die Dinge des Lebens - und des Todes - gibt!

LG Ulli