Mahnbescheid (Rechtsform)

Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Nov 2007

Eine Firma "XYZ A Inhaber: Herr Müller" (als Beispiel) vergibt einen Dienstleistungsauftrag, den sie nicht bezahlt.
Im Handelsregister ist die Firma als "XYZ GmbH" eingetragen, der Geschäftsführer ist Herr Müller. Aus der Website der Firma folgt, dass "XYZ A" ein Teil der "XYZ GmbH" ist.

Gegen wen richtet sich die Forderung des Dienstleisters? Welche Firma sollte im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides angegeben werden? Vielen Dank im Voraus.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Mahnbescheid (Rechtsform)

    Hallo,

    Antragsgegner bei einem Mahnbescheid ist immer derjenige, bzw. diejenige Gesellschaft, die Schulder der Leistung ist.

    Ist also die XYZ GmbH Vertragspartner, so ist sie Schuldner der Leistung und damit auch im Mahnbescheid zu nennen. Entscheidend ist also die Partei, die im Vertrag genannt ist.

    Gruß
    Dea [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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