Ja-bei der Anmeldung selbst!

Hei,
ja, bei der Anmeldung bei der GEZ wurde das angegeben, der männliche Part musste sich auch nicht abmelden, da er vorher noch nie selbst angemeldet war.
Das Paar geht davon aus, dass der GEZ ein Fehler bei der Anmeldung unterlaufen ist, da gleichzeitig zur Anmeldung ein Befreiungsantrag für beide gestellt wurde.

Darum ja die Frage, ob man als unverheiratetes Paar 2X GEZ-Gebühren zahlen muss.

Liebe Grüsse
Änne

Oh…sorry…gehört zu „GEZ-leidiges Thema“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ja, bei der Anmeldung bei der GEZ wurde das angegeben, der
männliche Part musste sich auch nicht abmelden, da er vorher
noch nie selbst angemeldet war.
Das Paar geht davon aus, dass der GEZ ein Fehler bei der
Anmeldung unterlaufen ist, da gleichzeitig zur Anmeldung ein
Befreiungsantrag für beide gestellt wurde.

Darum ja die Frage, ob man als unverheiratetes Paar 2X
GEZ-Gebühren zahlen muss.

Solange zwei Gebührenkonten bestehen, muss 2x gezahlt werden.
Abmeldung für 1 Konto ausfüllen und habe fertisch.

Hoffentlich klappts!
Gruss Sid

Hallo,

Solange zwei Gebührenkonten bestehen, muss 2x gezahlt werden.
Abmeldung für 1 Konto ausfüllen und habe fertisch.

Ist Dir bekannt, dass nachträgliches Abmelden nicht möglich ist?
Gruß
loderunner

Hallo,

Solange zwei Gebührenkonten bestehen, muss 2x gezahlt werden.
Abmeldung für 1 Konto ausfüllen und habe fertisch.

Ist Dir bekannt, dass nachträgliches Abmelden nicht möglich
ist?
Gruß
loderunner

Hab ich nen Augenfehler? Hab ich was von rückwirkend bzw. nachträglich abmelden geschrieben??

Ich meinte abmelden z.B. zu einem aktuellen Datum, dann fällt künftig die Zahlungspflicht für 1 Person weg.

Gruss Sid

Hallo,

Hab ich nen Augenfehler? Hab ich was von rückwirkend bzw.
nachträglich abmelden geschrieben??

Nein. Aber um genau dieses Problem ging es bei Änne - die Vollstreckung steht vor der Tür. Für Forderungen aus der Vergangenheit.
Gruß
loderunner