wenn ein Nacherbe, der auch als solches deklariert wurde gerne das Testament seine Erblassers einsehen würde, da er oder sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht volljährig war, die Familie allerdings weden den Namen des Notars noch weiteres bekannt gibt, woher bekommt diese Person dann das Testament?
lebt der Erblasser noch oder ist er bereits verstorben? Im ersteren Fall kann der Erblasser es nur freiwillig zeigen, im zweiteren Fall müsste das Testament ja bzgl. der Vorerbeinsetzung vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet worden sein, und dort auch in der Akte zum Vorgang liegen. Als Nacherbe würde man Einsicht erhalten, da man als solcher auch bei Eröffnung eine Kopie bekommen hätte (ist wahrscheinlich dann damals an die Eltern gegangen). Sollte der gar nicht so seltene Fall vorliegen, dass das Testament gar nicht offiziell bekannt geworden ist, kann man das Nachlassgericht darüber informieren, dass es ein Testament gegeben hat, und wo es vermutlich liegt. Das Gericht fordert dann im Rahmen von § 2259 BGB das Testament zur Eröffnung an.
Gruß vom Wiz
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