Beispiel:
Vater, Mutter, Sohn. Vater stirbt. Ein Testament ist nicht vorhanden.
Vater hinterlässt etwas Geld und eine abbezahlte Eigentumswohnung.
Mutter und Sohn sind sich einig, ein Rechtsstreit liegt nicht vor.
Wie geht Sohn vor um seinen Erbanteil anzutreten?
An wen soll er sich wenden, damit alles seinen geregelten Gang geht?
Amtsgericht? Rechtsanwalt? Notar? Seuerberater?
Was wäre der erste Schritt?
Hallo erstmal (ist Höflichkeit hier inzwischen eigentlich aus der Mode gekommen?),
Mangels Testament wird für die Umschreibung der Wohnung ein Erbschein benötigt. Dieser Antrag kann vor einem Notar oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Da Mutter und Sohn beide Erben geworden sind, muss der Erbschein auch beide Erben aufführen und muss der Antrag von beiden gestellt werden, bzw. einer stellt den Antrag und der andere genehmigt diesen.
Mit dem Erbschein kann dann beim Grundbuchamt innerhalb von zwei Jahren kostenlos die Immobilie umgeschrieben werden. Was das Bargeld angeht, so muss dieses einfach nur aufgeteilt werden.
Gruß vom Wiz
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Hallo Wiz
(ist Höflichkeit hier inzwischen eigentlich aus
der Mode gekommen?),
Sorry, du hast recht.
Ein nachträgliches Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Ich hoffe den Rest kann der Notar beantworten (was von wieviel steht sohn zu. Soll alles seine Richtigkeit haben.)
Dankeschön!