Hallo!
Ein Paar ist seit 5 Jahren geschieden, der Mann zahlt keinerlei Unterhalt. Vor ca. 1 Jahr hat die Frau versucht, die Unterhaltsschulden, bzw. einen Teil von seinem Konto pfänden zu lassen (über das Gericht). Das wurde abgelehnt, weil der Mann Einspruch erhoben hat. Im August d.J. wurde dann der KV polizeilich von der Exfrau angezeigt, (wurde vom Jugendamt geraten, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (ist alles gerichtlich geregelt, Kindsunterhalt, vorläufiger Ehegatten-Unterhalt. Vor 4 Wochen erhielt die Frau ein Schreiben, dass der Einspruch abgelehnt wurde, weil der Ex-Mann seiner Vermögensnachweispflicht nach dreimaliger Anmahnung nicht nachgekommen ist und der Frau wurden dann 1000 Euro (er hat über 6000,–Unterhalts-Schulden ) überwiesen. Jetzt läuft aber die Anzeige. Meine Frage: an wen muß die Frau sich nun wenden, wem muß sie mitteilen, dass sie 1000 Euro dieser Schulden erhalten hat? Der Polizei? Sie hat seit der Anzeige nix mehr gehört, auch nicht von der Staatsanwaltschaft. Aber sie möchte das melden, schließlich stimmt ja jetzt der Betrag in der polizeilichen Anzeige nicht mehr.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß Marion
Hallo!
Der Eingang der Unterhaltszahlung könnte der Stelle mitgeteilt werden, bei der die Strafanzeige erstattet worden ist.
Gruß, Franz