Inkasso-Unternehmen beauftragen?

Liebe Könner und Kenner,

ich weiss nicht einmal, ob ich hier mit dem Anliegen im passenden Brett bin - falls nicht (ggf. Finanzen?), bitte ins zuständige Brett verschieben.

Folgender hypothetischer Fall 1: Ein Unternehmen hat geliefert, der Kunde (Unternehmer) bestätigt Erhalt, zahlt aber nicht. Schreiben und Drohungen bringen nichts, Mahnbescheid wird beantragt und liegt nun in vollstreckbarer Ausfertigung vor. Allerdings ist der Kunde mit unbekannter Adresse untergetaucht.

Folgender hypothetischer Fall 2: Ein Mieter (Privatperson) zahlt beim Vermieter (Privatperson) die letzten Mieten nicht. Schreiben und Drohungen bringen nichts, Mahnbescheid wird beantragt und liegt nun in vollstreckbarer Ausfertigung vor. Allerdings ist der Mieter mit unbekannter Adresse untergetaucht.

Würde sich in den Fällen die Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens lohnen? Und wenn JA, wie fände man ein geeignetes? Könnte man die Ansprüche „verkaufen“? An wen und wie?

Woher kommt eigentlich die Beliebtheit der Inkassobüros, und was spricht noch mal dagegen, einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Zugegeben: In einem Fall mag ein Inkassobüro Sinn machen, nämlich wenn die Forderungen verkauft werden. Aber das Ausfallrisiko lassen die sich sicher gut bezahlen.

Levay

Hallo Levay,

Woher kommt eigentlich die Beliebtheit der Inkassobüros, und
was spricht noch mal dagegen, einen Rechtsanwalt
einzuschalten?

Da der „Theoretisch-juristische“ Teil - ein vollstreckbarer Titel ist in beiden Fällen vorhanden - erledigt ist, scheint die Beauftragung eines RA wenig logisch: Was sollte oder könnte er tun und vor allem, was käme am Ende dabei für den Inhaber des Titels heraus (außer Kosten für den RA)?

Zugegeben: In einem Fall mag ein Inkassobüro Sinn machen,
nämlich wenn die Forderungen verkauft werden. Aber das
Ausfallrisiko lassen die sich sicher gut bezahlen.

Ein RA kostet auch Geld und dessen Erfolgsaussichten vom Schreibtisch aus scheinen mangels ladungsfähiger Anschrift gegen Null. Wäre in geschilderten Fällen 50% der Summe als Kaufpreis realistisch?

Hallo,

ob die Einschaltung eines Inkassounternehmens Sinn macht, hängt ganz davon ab, welche Ziele verfolgt werden.

Die Beauftragung eines Inkassounternehmens ist dann sinnvoll, wenn man sich selbst nicht mehr um die Sache kümmern, sie aber dennoch nicht unter den Tisch fallen lassen möchten. Diese Arbeit nimmt einem das Inkassounternehmen gerne ab, lässt es sich aber auch bezahlen. Mangels ladungsfähiger Anschrift ist eine Vollstreckung auch durch das Inkassounternehmen nicht denkbar. Allenfalls eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt, welche sowohl ein Inkassobüro, als auch ein Anwalt, als auch ein Privater stellen kann, verspräche hier Aussicht auf Erfolg.

Die andere Möglichkeit wäre der Verkauf der Forderung an ein Factoringunternehmen, was zumindest einen Teil der Forderung sofort zurückführt. Wobei hierbei der „Kaufpreis“ wie gesagt stark vom Ausfallrisiko abhängt. Wenn keine ladungsfähige Anschrift vorliegt und der Schuldner auch über eine EWMA Anfrage nicht zu ermitteln ist, ist fraglich, ob die Forderung überhaupt veräußerbar ist. Ist der Schuldner ermittelbar stehen die Aussichten, da bereits ein vollstreckbarer Titel vorliegt, ganz gut. In diesem Fall könnte man aber auch selbst vollstrecken.

In jedem Fall, egal ob ein RA, ein Inkasso- oder Factoringunternehmen eingeschaltet werden, stehen die damit verbundenen Kosten kaum einer Gegenleistung gegenüber, die man nicht selbst erbringen könnte.
Dabei sollte man bedenken, dass selbst bei einem Auffinden des Schuldners nicht gewährleistet ist, dass pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden sind, womit man auf den Kosten sitzen bleiben würde.

Sofern ein vollstreckbarer Titel vorliegt, würde ich persönlich eine EMWA Anfrage starten und die Forderung bei erfolglosem Rücklauf als „nicht einbringbar“ verbuchen. Ab einem gewissen Wert mag es Sinn machen, von Zeit zu Zeit nachzuforschen, ob der Schuldner nicht wieder aufgetaucht ist. Ob der damit verbundene Aufwand gerechtfertigt ist, muss dann aber immer anhand des Einzelfalles entschieden werden.

Hoffe ich konnte helfen
Viele Grüße
Bernhard Kelz

Hallo,

es gibt meines Wissens kein Inkassounternehmen, das auf Erfolgshonorarbasis arbeitet. Bei allen mir bekannten muß man im Voraus irgendwelche Gebühren zahlen, ohne eine erkennbare Gegenleistung zu erhalten. Die meisten schicken für das Geld auch nur ein paar mehr oder weniger sinnvoll abgefasste Briefe, die der Schuldner genausowenig durchliest wie Deinen Vollstreckungstitel.

Verkaufen kann man solche Titel auch nur, wenn eine gewisse Ausssicht auf Erfolg besteht. Dabei sind etwa 10 - 20 % realistisch.

Spar Dir das Geld.

Grüße Ebi

Da der „Theoretisch-juristische“ Teil - ein vollstreckbarer
Titel ist in beiden Fällen vorhanden - erledigt ist, scheint
die Beauftragung eines RA wenig logisch

Das sehe ich ganz anders.

Was sollte oder
könnte er tun und vor allem, was käme am Ende dabei für den
Inhaber des Titels heraus (außer Kosten für den RA)?

Zunächst mal die Antwort auf deine Frage: Er kann die Vollstreckung betreiben. Das ist ja nun mal das, was man tut, wenn man einen Titel in der Hand hat und trotzdem nicht gezahlt wird.

Und nun noch eine Gegenfrage: Was soll denn bitte ein Inkassobüro tun? Mir fiele nichts ein, was ein Inkassobüro tut, was nicht auch ein Anwalt (im Zweifel sogar besser) könnte.

Ein RA kostet auch Geld und dessen Erfolgsaussichten vom
Schreibtisch aus scheinen mangels ladungsfähiger Anschrift
gegen Null.

Und warum glaubst du, dass ein Inkassobüro hier mehr Sinn macht? Mir leuchtet das wirklich nicht ein.

Levay