Prozentuale Gewinnbeteiligung was für ein Vertrag?

Hallo, folgendes Szenario:

person A hat ein unternehmen und möchte einen neuen wirtschaftsweg mit einem nebenunternehmen einschalgen. er fragt person B ob sie bereit wäre eine internetseite dafür zu bauen und diese regelmäßig anzuwerben und zu verwalten. desweiteren wird person b zum kundensopport benötigt. person A schlägt im gegenzug eine prozentuale gewinnbeteiligung an diesem nebenunternehmen vor.

die zwei benötigen einen vertrag. musterverträge gibts im internet viele aber nichts stimmt so recht mit dem vorhaben überein. weder ein vertrag zur freiberuflichen tätigkeit noch ein vertrag über eine stille teilhaberschaft passt so richtig.

was können sie tun? die 2 sind sicher nicht die ersten die auf eine solche idee kommen, jedoch fehlts an rechlicher kompetenz das passende zu finden.

kann dieses dilemma ohne einen teuren anwalt gelöst werden?

Hallo SpY,

das Dilema kann sicherlich gelöst werden. Ob es dann ohne Anwalt geht, ist immer eine Frage wie sicher der Vertrag sein soll. Wie bei allen anderen Dienstleistungen ist es auch im Bereich Recht so, dass gute Arbeit gutes Geld kostet.

Dabei sollte man immer bedenken, dass man mit einer schwierigeren Krankheit oder Verletzung auch besser zum Arzt geht als selbst Hand anzulegen.

Grundsätzlich müssten die Parteien, je nach Ihren Wünschen lediglich einen Dienst- oder Werkvertrag schließen, bei dem die Bezahlung durch eine Umsatz- oder Gewinnbeteiligung erfolgt.

Allerdings sind dabei mehrere Probleme denkbar:

a) Was passiert, wenn kein/kaum Umsatz/Gewinn erwirtschaftet wird.

b) Woran wir der Umsatz- oder Gewinnanteil der Höhe nach festgemacht. Bei Verkaufsprovision von z.B. Handelsvertretern lässt sich das einfach anhand der abgeschlossenen Verträge festlegen. Wenn es sich bei der Webseite um einen Webshop handelt wäre eine ähnliche Regelung denkbar. Wenn es aber nur um Produkt- und/oder Unternehmenspräsentation geht, lässt sich die Höhe der Beteiligung nur schwer verankern. Problematisch wird dieser Punkt dann, wenn sich beide Parteien um die Angemessenheit der Beteiligung streiten. Liegen dann keine objektiven Anhaltspunkte vor, obliegt die letztendliche Entscheidung darüber einem Gericht.

c) Bei einer Gewinnbeteiligung trägt Partei B das Risiko der Misswirtschaft durch Partei A, da sich der Gewinn ja aus dem Saldo von Umsatz und Kosten ergibt. Hier wären dann wegen Verletzung der Treuepflichten Schadensersatzansprüche denkbar. Außerdem müsste Partei bei einer Gewinnbeteiligung auch ein Recht zur Einsichtnahme in die Bücher zugestanden werden, da diese ansonsten nicht nachprüfen kann, ob Gewinn und Gewinnanteil richtig berechnet wurden. Auch dieser Punkt ist bei Gewinnbeteiligungen ein häufiger Streitpunkt.

d) Außerdem sollte man die steuerrechtlichen Folgen der „Bezahlung“ durch eine Umsatz- bzw. Gewinnbeteiligung im Interesse beider Parteien von einem Steuerberater überprüfen lassen, da diese sicherlich auch nicht unproblematisch ist.

Da ein Vertrag immer nur dann zum Tragen kommt, wenn es zwischen den Parteien zum Streit kommt, sollten aber gerade Punkte, die immer wieder Anlass zum Streit bieten und hier nur exemplarisch aufgezählt wurden in einem Vertrag geregelt sein.

Um den individuellen Inhalt des Vertrages und die damit für die Parteien verbundenen Folgen bewerten zu können, ist jedoch nach meiner Einschätzung die fachkundige Beratung beider Parteien durch einen Rechtsanwalt oder Notar erforderlich.

Sollten A und B sich dennoch entschließen die Kosten eines Rechtsanwalts zu sparen würde ich - wie gesagt - eine Mischung aus Dienst- bzw. Werkvertrag und einem Handelsvertreter oder Promotionvertrag empfehlen. Entsprechende Musterverträge finden sie wie bereits erwähnt im Internet. Allerdings ist die Anpassung der Verträge für einen Laien meist kaum durchführbar, da diese selten über das notwendige Hintergrundwissen verfügen, um den Inhalt und die Ausgestaltung der jeweiligen Klauseln festlegen zu können.

Günstiger wäre es in diesem Fall von einer Umsatz- oder Gewinnbeteiligung Abstand zu nehmen und einen ganz simplen Dienst- oder Werkvertrag mit entsprechender Bezahlung zu schließen.

Viel Erfolg
Bernhard Kelz

hallo herr kelz,

vielen dank für die schnelle antwort. jetzt haben beide parteien schonmal einen anhaltspunkt :smile: