Informationspflicht?

Standardfall:
Der Ehepartner eines Verstorbenen ist als Alleinerbe eingesetzt.
Der Sohn des Verstorbenen möchte nun seinen Pflichtteil haben.
Neben der Übersicht über den eingetragenen Grundbesitz erhält man ja meines Wissens keine Vermögensauflistung vom Amt.

Wenn das Verhältnis zur Mutter nun zerrüttet ist und sie angibt, dass keine Spareinlagen vorliegen, wie kann der Sohn sicher gehen, dass er nicht betrogen wird? Gibt es Auskunftsmöglichkeiten bei Banken oder Behörden?

MfG
E. Graben

Standardbegrüßung: Hallo erstmal,

Ein Pflichtteilsberechtigter kann ein notarielles Nachlassverzeichnis anfordern. Der damit beauftragte Notar ist verpflichtet sich selbst - zumindest auf Grund von gegebenen Anhaltspunkten - Überblick über den Nachlass zu verschaffen und hierzu ggf. auch eigene Nachforschungen anzustellen.

Gruß vom Wiz