Gewährleistungsbürgschaft

Nehmen wir mal an Firma X erhält von Bauherr Y einen Auftrag, für den dieser eine Gewährleistungsbürgschaft verlangt. Soweit, sogut! Nun wendet sich Firma X an seine Bank, damit die diese übernimmt. Firma X ist seit Jahren Kunde bei dieser Bank und arbeitet in schwarzen Zahlen. Nun möchte die Bank von Firma X die Hälfte der Endsumme für diesen Auftrag für 5 Jahre hinterlegt haben, wohlbemerkt der Endsumme, nicht vom Gewinn. Der Gewinn wäre niedriger. Ist das Rechtens?

Im Voraus schon mal
Vielen Dank für eure Antworten!

daggi!

Hallo,

zunächst gilt in D Vertragsfreiheit, es kann also alles vereinbart werden, was nicht gegen geltendes Recht verstößt. Dass die Bank gegen irgend etwas verstößt, kann ich hier nicht erkennen.

Bei einer Gewährleistungsbürgschaft geht es darum ggf. auftretende Gewährleistungsansprüche abzusichern. Das Risiko richtet sich also nach ggf. auftretenden Mängeln. Die hieraus entstehenden Kosten richten sich zunächst nach dem Wert der Sache und nicht nach dem Gewinn, der damit gemacht wurde.

X mauert also eine Wand für 1000 Euro. Risiko (vereinfacht): Wand stürzt ein und muss für 1000 Euro neu errichtet werden. Risiko für die Bank also 1000 Euro, wenn X die Grätsche macht. Mit dem Mauern der Wand hat X 10, 100 oder 200 Euro Gewinn gemacht (Rohgewinn? Reingewinn? Vor oder nach Steuern???). Das hat doch überhaupt keinen Einfluss auf das Risiko der Bürgschaft. Hätte X die Mauer für 0 Euro gemauert, müsste die Bank die Bürgschaft dann kostenlos übernehmen? Oder hätte X gar Verlust gemacht, müsste die Bank X noch was ausbezahlen um die Bürgschaft übernehmen zu dürfen ?

Für mich ist das Verhalten der Bank nachvollziehbar.

Gruß

S.J.

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Hallo

Firma X die Hälfte der Endsumme für diesen Auftrag für 5 Jahre
hinterlegt haben, wohlbemerkt der Endsumme, nicht vom Gewinn.
Der Gewinn wäre niedriger. Ist das Rechtens?

die Bürgschaft bezieht sich ja auf die Endsumme und nicht auf den Gewinn, also liegt das Risiko der Bank bei der zu bebürgenden Endsumme also wird die Bank bei ihren Betrachtungen immer die Endsumme zur Grundlage machen. Rechtens ist (fast) alles was zwei Vertragspartner vereinbaren, es ist im konkreten Fall aber durchaus nicht unbedingt üblich.

MfG
ich

Hallo!

Dankeschön für die schnelle Antwort, aber trotzdem mal einen Zusatz, nur mal fiktiv: Es würde sich meinetwegen um 100000€ handeln und nun soll X für 5 Jahre 50000€ an die Bank hinterlegen. Wenn nun X das nicht einfach so aus dem Ärmel schütteln kann (hat ja nicht jeder zu Hause liegen), was dann?

Gruß daggi!

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Nehmen wir mal an Firma X erhält von Bauherr Y einen Auftrag,
für den dieser eine Gewährleistungsbürgschaft verlangt.
Soweit, sogut! Nun wendet sich Firma X an seine Bank, damit
die diese übernimmt. Firma X ist seit Jahren Kunde bei dieser
Bank und arbeitet in schwarzen Zahlen. Nun möchte die Bank von
Firma X die Hälfte der Endsumme für diesen Auftrag für 5 Jahre
hinterlegt haben, wohlbemerkt der Endsumme, nicht vom Gewinn.
Der Gewinn wäre niedriger. Ist das Rechtens?

Normalerweise ist es so, daß die Gewährleistungsbürgschaft über einen bestimmten Betrag ausgestellt wird, z.B. 5% vom Auftragswert von € 10.000 also € 500. Warum sollte das Kreditinstitut eine Bardeckung verlangen, die mehrfach so hoch ist wie die Bürgschaft?

Anders formuliert: in welchem Verhältnis stehen Bürgschaft und Bardeckung zueinander?

Gruß
Christian

Hallo!

Erst mal Vielen Dank für eure Hilfe. Gegen die normalen 5% hat ja keiner einen Einwand, nur gegen die 50% zusätzlich und dazu ja auch noch eine alljährlich Zahlung von 3%, von der man auch nichts wieder zurückbekommt. Ist meiner Meinung nach ein bischen übertrieben. Da sollte man wohl eher drüber nachdenken, ob man die Bank wechselt.

daggi!

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Hallo,

Erst mal Vielen Dank für eure Hilfe. Gegen die normalen 5% hat
ja keiner einen Einwand, nur gegen die 50% zusätzlich

wie zusätzlich?

Du schreibst folgendes:
Der Kunde verlangt eine Bürgschaft von 5% des Auftragsvolumens.
Das Kreditinstitut verlangt die Unterhaltung eines Guthabens von 50% des Auftragswertes für die Gültigkeitsdauer der Bürgschaft.

Das ergibt keinen Sinn.

Gruß
Christian

Moinsen,

wie Christian schon schrieb, kann es sich hier nur um einen Verständnisfehler halten. Es geht um die Absicherung von 5% der Gesamtauftragssumme. Dei Bank müsste sich also auch nur für diese 5.000 EUR bei 100.000 EUR Auftragssumme verbürgen.

Ich denke, das Einzige , was Sinn ergäbe, wäre ein Eigenanteil von 50% der 5%, also 2.500 EUR. Sonst wäre es ja immer noch sinnvoller, gar keine Bürgschaft zu stellen und sich 5% vom Bauherrn für die Zeit der Gewährleistungfrist einbehalten zu lassen.

Gruß,

Markus

Hallo Christian!

Für uns ergibt das auch keinen Sinn, ich verstehe das ja auch nicht. Ich mach es jetzt nochmal mit Zahlen. Nehmen wir an, die Bausumme wäre 10000€, dann verlangt die Bank zunächst die 5% davon ( ist bis dato noch okay für uns), dann verlangt sie weiter die Hinterlegung von 5000€ für 5 Jahre, weil die Gewährleistung so lange dauert und zusätzlich noch einen Jahresbeitrag von 230€ pro Jahr, dafür, daß sie das für uns machen. Versteht von uns keiner, deshalb bin ich ja hier. Der Gewinn bei dieser Summe wäre so 2500-3000€ und 5000€ müßte man für 5 Jahre hinterlegen. Woher sollen denn das die meisten nehmen. Da kann doch garantiert nicht jede Firma eine Gewährleistung übernehmen.

Gruß daggi!

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Dankeschön für die schnelle Antwort, aber trotzdem mal einen
Zusatz, nur mal fiktiv: Es würde sich meinetwegen um 100000€
handeln und nun soll X für 5 Jahre 50000€ an die Bank
hinterlegen. Wenn nun X das nicht einfach so aus dem Ärmel
schütteln kann (hat ja nicht jeder zu Hause liegen), was dann?

dann hätte er den Auftrag wohl nicht annehmen dürfen. Das war wohl Vertragsbestandteil? Dann hätte er im Vorwege klären müssen, wie er die Bürgschaft realisiert…

Gruß

S.J.

Hallo,

Für uns ergibt das auch keinen Sinn, ich verstehe das ja auch
nicht. Ich mach es jetzt nochmal mit Zahlen. Nehmen wir an,
die Bausumme wäre 10000€, dann verlangt die Bank zunächst die
5% davon ( ist bis dato noch okay für uns),

die 5% verlangt Euer Kunde als Sicherheit dafür, daß Ihr den Auftrag vernünftig ausführt. Die Bank stellt nur die Bürgschaft.

dann verlangt sie
weiter die Hinterlegung von 5000€ für 5 Jahre, weil die
Gewährleistung so lange dauert

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Schau Dir doch bitte die Unterlagen von der Bank noch einmal an.

und zusätzlich noch einen
Jahresbeitrag von 230€ pro Jahr,

Das ist die Provision für die Bürgschaft, denn schließlich ist die Bank nun in der Haftung dafür, daß Ihr die geschuldete Leistung ggü. Eurem Kunden erbringt.

dafür, daß sie das für uns
machen. Versteht von uns keiner, deshalb bin ich ja hier. Der
Gewinn bei dieser Summe wäre so 2500-3000€ und 5000€ müßte man
für 5 Jahre hinterlegen. Woher sollen denn das die meisten
nehmen. Da kann doch garantiert nicht jede Firma eine
Gewährleistung übernehmen.

Zur Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft seid Ihr sogar gesetzlich verpflichtet. Dennoch: Daß die Bank 5.000 Euro Hinterlegung verlangt, kann nicht stimmen. 50-100% des verbürgten Betrages sind nicht unüblich, aber 50% des Auftragswertes sind Unsinn, allein schon, weil die Bank der Auftragswert nicht interessiert. Sie ist nur für den verbürgten Betrag in der Uhr.

Sollte es tatsächlich so sein wie Du schreibst, läge ein klarer Fall von Übersicherung vor, so daß die Besicherung anfechtbar wäre. Aber wie gesagt: ich kann mir nicht vorstellen, daß das wirklich so sein soll.

Gruß
Christian