Hallo,
Für uns ergibt das auch keinen Sinn, ich verstehe das ja auch
nicht. Ich mach es jetzt nochmal mit Zahlen. Nehmen wir an,
die Bausumme wäre 10000€, dann verlangt die Bank zunächst die
5% davon ( ist bis dato noch okay für uns),
die 5% verlangt Euer Kunde als Sicherheit dafür, daß Ihr den Auftrag vernünftig ausführt. Die Bank stellt nur die Bürgschaft.
dann verlangt sie
weiter die Hinterlegung von 5000€ für 5 Jahre, weil die
Gewährleistung so lange dauert
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Schau Dir doch bitte die Unterlagen von der Bank noch einmal an.
und zusätzlich noch einen
Jahresbeitrag von 230€ pro Jahr,
Das ist die Provision für die Bürgschaft, denn schließlich ist die Bank nun in der Haftung dafür, daß Ihr die geschuldete Leistung ggü. Eurem Kunden erbringt.
dafür, daß sie das für uns
machen. Versteht von uns keiner, deshalb bin ich ja hier. Der
Gewinn bei dieser Summe wäre so 2500-3000€ und 5000€ müßte man
für 5 Jahre hinterlegen. Woher sollen denn das die meisten
nehmen. Da kann doch garantiert nicht jede Firma eine
Gewährleistung übernehmen.
Zur Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft seid Ihr sogar gesetzlich verpflichtet. Dennoch: Daß die Bank 5.000 Euro Hinterlegung verlangt, kann nicht stimmen. 50-100% des verbürgten Betrages sind nicht unüblich, aber 50% des Auftragswertes sind Unsinn, allein schon, weil die Bank der Auftragswert nicht interessiert. Sie ist nur für den verbürgten Betrag in der Uhr.
Sollte es tatsächlich so sein wie Du schreibst, läge ein klarer Fall von Übersicherung vor, so daß die Besicherung anfechtbar wäre. Aber wie gesagt: ich kann mir nicht vorstellen, daß das wirklich so sein soll.
Gruß
Christian