Stromausfall.. und die Folgen

Folgender, wie immer fiktiver Fall: Ein Bauunternehmer würde bei Baggerarbeiten in einem Gewerbegebiet versehentlich einen Produktionsbetrieb „vom Netz“ nehmen. Eine „Schadensaufstellung“, die daraufhin zur Regulierung bei der Baufirma eingereicht würde, würde folgende Posten umfassen:

-„Stillstandsstunden“ für Mitarbeiter
-„Stillstandsstunden“ für Maschinen
-Kosten für Wiederanfahren der Maschinen
-Kosten für nichtgefertigte Waren und im Moment des Ausfalls durch die Maschine beschädigte Waren
-Kosten für Datenwiederherstellung auf Firmen-Server

Wären solche Kosten gerechtfertigt, oder wie ist die Rechtslage? Stromkonzerne scheinen, wie ja eben erst wieder erlebt, nicht in der Haftung zu sein…

Besten Dank vorab,

Markus

Folgender, wie immer fiktiver Fall: Ein Bauunternehmer würde
bei Baggerarbeiten in einem Gewerbegebiet versehentlich einen
Produktionsbetrieb „vom Netz“ nehmen. Eine
„Schadensaufstellung“, die daraufhin zur Regulierung bei der
Baufirma eingereicht würde, würde folgende Posten umfassen:

-„Stillstandsstunden“ für Mitarbeiter
-„Stillstandsstunden“ für Maschinen
-Kosten für Wiederanfahren der Maschinen
-Kosten für nichtgefertigte Waren und im Moment des Ausfalls
durch die Maschine beschädigte Waren
-Kosten für Datenwiederherstellung auf Firmen-Server

Wären solche Kosten gerechtfertigt, oder wie ist die
Rechtslage? Stromkonzerne scheinen, wie ja eben erst wieder
erlebt, nicht in der Haftung zu sein…

Warum sollen die Stromkonzerne für einen Baggerschaden haften???
Ich sehe die Kosten als berechtigt an, der Geschädigte muss natürlich den Nachweiss führen.

Besten Dank vorab,

Markus

LG
Mikesch

Warum sollen die Stromkonzerne für einen Baggerschaden
haften???

Verständnisfehler: Ich meinte damit, dass die Konzerne auch nicht für einen Stromausfall haften, den Sie selbst verursacht haben. So, wie kürzlich erlebt, als in halb Europa der Strom weg war, nachdem von e.on für eine Schiffsüberführung eine Leitung über die Ems abgeschaltet wurde.

Markus

Hallo Markus,

ein Bauunternehmen hat für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung.
Diese Versicherungen geben sich allerdings erfahrungsgemäß viel Mühe um eine Haftung drumrum zu kommen.
Der Schaden ist Fakt und wohl unzweifelhaft, wenn der Unternehmer real und nicht zu gut gerechnet hat. Aber es wird zu prüfen sein, warum der Schaden entstehen konnte.
Hat der Stromversorger die Leitung nicht korrekt angezeigt?
War die Leitung in ihrer Lage überhaupt bekannt?
Lag die Leitung evtl. flacher als das sein soll oder angegeben war?
Hat der Baggerfahrer einfach nicht aufgepaßt?
Hat der Bauleiter den Baggerfahrer nicht auf die Leitung aufmerksam gemacht?
War die Leitung in den Planungsunterlagen nicht enthalten?
usw.

Bevor das nicht alles klar ist und wasserdicht bewiesen ist, daß der Fehler beim Bauunternehmer liegt, wird dessen Versicherung nicht zahlen. Bis dahin gibt es Aussagen, Gegenaussagen, evtl. Gutachten…
Die Anwälte verdienen und der Geschädigte wartet auf das Geld.

So schlimm muß es nicht kommen, tut es aber gar nicht so selten.

Gruß Steffi

Ein Klassiker
Hallo,

das ist einer der berühmten Klassiker im Schadenersatzrecht.

Die Antwort ist: Der Bauunternehmer muss keinen Schadenersatz zahlen.

Grund: Die Rechtsgüter des § 823 BGB

Der Vermögensschaden wird hiervon per se nicht gedeckt, weil das Vermögen, bzw. der Gewinn an sich nicht von § 823 BGB geschützt wird und daher keine Rechtsgutbeeinträchtigung vorliegt.

Bleibt noch die Alternative der Eigentumsbeeinträchtigung an dem Produktionsbetrieb. Eine solche liegt zuänchst deshalb nicht vor, weil kein Eigentum des Betriebsinhabers beschädigt wurde (gehe ich jetzt mal davon aus, dass „vom Netz nehmen“ so gemeint ist, dass irgendwo ein Kabel oder Verteilerkasten des Stromkonzerns beschädigt wurde).

Bliebe noch der Schutz des „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes“ iRd. § 823 BGB. Hierzu bedarf es aber eines zielgerichteten Eingriffs in diesen Betrieb. Der BGH geht aber in solchen Fällen davon aus, dass dieser nur mittelbar (über die Beschädigung des Kabels, Stromkastens, etc.) betroffen ist. Ein Schadenersatzanspruch kommt hierüber folglich auch nicht in Betracht.

Dass die Stromfirma nicht haftet, ist offensichtlich, weil die Beschädigung ja nicht ihr Werk war und daher auch nicht durch sie verschuldet wurde.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

ein Bauunternehmen hat für solche Fälle eine
Haftpflichtversicherung.

Ich liebe diese Aussagen, dass jemand eine Versicherung hat, wenn die Frage danach gestellt ist, ob er überhaupt haftet.

Denn die Versicherung muss auch hier nur zahlen, wenn der Bauunternehmer selbst schadenersatzpflichtig wäre. Das ist hier jedenfalls für die Kosten der Firma wegen des Stromausfalls nicht der Fall.

Diese Versicherungen geben sich allerdings erfahrungsgemäß
viel Mühe um eine Haftung drumrum zu kommen.

Was auch irgendwie das selbe ist, was alle anderen Menschen, Firmen, etc. machen.

Der Schaden ist Fakt und wohl unzweifelhaft, wenn der
Unternehmer real und nicht zu gut gerechnet hat. Aber es wird
zu prüfen sein, warum der Schaden entstehen konnte.

Zuerst ist zu prüfen, ob der Schaden überhaupt zivilrechtlich zu ersetzen ist, was nicht gegeben ist.

Hat der Stromversorger die Leitung nicht korrekt angezeigt?
War die Leitung in ihrer Lage überhaupt bekannt?
Lag die Leitung evtl. flacher als das sein soll oder angegeben
war?
Hat der Baggerfahrer einfach nicht aufgepaßt?
Hat der Bauleiter den Baggerfahrer nicht auf die Leitung
aufmerksam gemacht?
War die Leitung in den Planungsunterlagen nicht enthalten?
usw.
Bevor das nicht alles klar ist und wasserdicht bewiesen ist,
daß der Fehler beim Bauunternehmer liegt, wird dessen
Versicherung nicht zahlen.

Da dieser ohnehin nicht haftet, wird dessen Versicherung in keinem Fall zahlen.

Bis dahin gibt es Aussagen,
Gegenaussagen, evtl. Gutachten…
Die Anwälte verdienen und der Geschädigte wartet auf das Geld.

Dann hat man schlechte Anwälte, weil gute sofort wissen, dass kein Anspruch besteht.

Gruß
Dea

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Hallo

ein Bauunternehmen hat für solche Fälle eine
Haftpflichtversicherung.

Ich liebe diese Aussagen, dass jemand eine Versicherung hat,
wenn die Frage danach gestellt ist, ob er überhaupt haftet.

Top-Antwort -> Sternchen von mir!

Noch eine weitere Zusatzfrage meinerseits. Wie sieht es mit dem Schaden aus, der unmittelbar durch den Stromausfall entstanden ist? Z.B. Ein Rohstoff, der nur „halb“ verarbeitet ist und jetzt verschrottet werden muss.

Grüße,
Ecki

Verständnisfrage:
Hi Markus,

das ist einer der berühmten Klassiker im Schadenersatzrecht.
Die Antwort ist: Der Bauunternehmer muss keinen Schadenersatz
zahlen.

Ich hab da einen Klassiker von 1958 ausgebuddelt (ohne Bagger:wink:):
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/bghz29_65…

Den verstehe ich aber irgendwie ein wenig anders.

Gruß Ulrich, IANAL und auf dem Stromkabel stehend

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Hi Markus,

Auch Hi, …auch wenn ich nicht Markus heiße

Ich hab da einen Klassiker von 1958 ausgebuddelt (ohne
Bagger:wink:):
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/bghz29_65…

Den verstehe ich aber irgendwie ein wenig anders.

Das müsstest Du mir mal erklären, wie Du das Urteil anders verstehst, da das Gericht hier doch gerade sagt, dass kein betriebsbezogener Eingriff vorliegt und daher ein Schadenersatzanspruch nicht besteht.

Gruß
Dea

Hallo

Top-Antwort -> Sternchen von mir!

Danke!

Noch eine weitere Zusatzfrage meinerseits. Wie sieht es mit
dem Schaden aus, der unmittelbar durch den Stromausfall
entstanden ist? Z.B. Ein Rohstoff, der nur „halb“ verarbeitet
ist und jetzt verschrottet werden muss.

Ganz genau so. Kein Schadenersatzanspruch. Es geht hierbei nicht um die „unmittelbare Verbindung“ von Stromausfall und Schaden, sondern es geht um die Gerichtetheit der Eingriffshandlung (Beschädigung des Kabels) gegen den Betrieb. Und das hat der BGH verneint.

Gruß
Dea

Kommando zurück, geklärt!
Hi Dea,

Auch Hi, …auch wenn ich nicht Markus heiße

Sorry, welvechsert:frowning:

Das müsstest Du mir mal erklären, wie Du das Urteil anders
verstehst, da das Gericht hier doch gerade sagt, dass kein
betriebsbezogener Eingriff vorliegt und daher ein
Schadenersatzanspruch nicht besteht.

Ich ahne was. Den letzten Teil des Satzes „Das Landgericht hat den Klageanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Die Berufung des Beklagten blieb erfolgslos. Seine Revision führte zur Abweisung der Klage.“ habe ich wohl falsch verstehen wollen oder einfach ignoriert.

Denn der Satz danach war einfach zu verlockend „Landgericht und Oberlandesgericht haben übereinstimmend die Schadensersatzpflicht des Beklagten bejaht und angenommen…“

Ok, Kommando zurück. Lesen müßte man können…

Gruß Ulrich

ps:
Irgendwann „räche“ ich mich mit einem 800 Seiten Datenbuch einer modernen Atmel CPU und deren Beschreibung von den internen Registern und den damit zusammenhängenden Funktionen :wink:

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

hi

Noch eine weitere Zusatzfrage meinerseits. Wie sieht es mit
dem Schaden aus, der unmittelbar durch den Stromausfall
entstanden ist? Z.B. Ein Rohstoff, der nur „halb“ verarbeitet
ist und jetzt verschrottet werden muss.

Ganz genau so. Kein Schadenersatzanspruch.

Sicher? Der Medicus verweist (BR Rn. 612) auf BGHZ 41, 123ff.( http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsc… ): „Wer fahrlässig eine Freileitung des Elektrizitätswerks durchtrennt, haftet einem angeschlossenen Abnehmer für den Schaden, den dieser dadurch erleidet, daß auf ununterbrochene Stromzufuhr angewiesene Sachen (hier: Eier in einem elektrischen Brutapparat) verderben.“

Stellt sich danach also die Frage was für ein „Rohstoff, der „halb“ verarbeitet wurde“ gemeint ist.

gruß
Raoul

Hallo

Sicher? Der Medicus verweist (BR Rn. 612) auf BGHZ 41, 123ff.(
http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsc…
): „Wer fahrlässig eine Freileitung des Elektrizitätswerks
durchtrennt, haftet einem angeschlossenen Abnehmer für den
Schaden, den dieser dadurch erleidet, daß auf ununterbrochene
Stromzufuhr angewiesene Sachen (hier: Eier in einem
elektrischen Brutapparat) verderben.“

Naja, sagen wir mal, dass hier ein Schadenersatzanspruch noch eher möglich wäre. In der Tat brauchen wir hier keinen betriebsbezogenen Eingriff, weil wir eine unmittelbare Eigentumsbeeinträchtigung haben. Allerdings ist es zunächst schon einmal sehr schwer, hier eine „Beschädigung“ iSd. § 823 BGB zu subsumieren. Dies ist bei fehlender unmittelbarer Einwirkung auf die Substanz durch den Schäder ja immer äußerst problematisch. Zudem stellt sich hier die Frage, inwieweit § 823 BGB zu sehr ausgeweitet wird, weshalb solche mittelbaren Schädigungen klassischer Weise sehr restriktiv gehandhabt werden.

Dennoch könnte man hier vielleicht zu einem Anspruch kommen.

Grundsätzlich ist aber Medicus immer etwas mit Vorsicht zu genießen. Dogmatisch brilliant, aber nicht immer herrschende Meinung, insb. wenn er mal wieder auf Flume verweist.

Gruß
Dea

Hallo,

mal wieder ein 1-EURO-JOB-Gründer-Betrieb???..*grinz*…

Gegen solche Vorfälle kann man sich versichern…
Stichwort:
Ertragsausfall-Versicherung

hi

Grundsätzlich ist aber Medicus immer etwas mit Vorsicht zu
genießen. Dogmatisch brilliant, aber nicht immer herrschende
Meinung, insb. wenn er mal wieder auf Flume verweist.

Hehe, das ist ja das schöne am Studium (bzw solange man noch nicht in der Praxis ist), dass man jeden „Scheiß“ vertreten kann, solange man ihn nur gut begründen kann. Und da ist der Medicus einfach wegbereitend :wink:. Außerdem ließt er sich schön, insb. wenn er mal wieder mit einem Rundumschlag die gesamte deutsche Juristenszene als unfähig darstellt, nur weil keiner seiner Meinung folgen will.

gruß
Raoul

Gegen solche Vorfälle kann man sich versichern…
Stichwort:
Ertragsausfall-Versicherung

hast Du eigentlich die anderen Antworten gelesen???

Er hat übrigens, so habe ich nach seinen eigenen Angaben gelesen, 6 Punkte in seiner zivilrechtlichen Examenshausarbeit und ist deswegen noch immer ziemlich sauer. Vielleicht auch deswegen die Rundumschläge :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Gegen solche Vorfälle kann man sich versichern…
Stichwort:
Ertragsausfall-Versicherung

hast Du eigentlich die anderen Antworten gelesen???

Vermutlich nicht. Und sein Tonfall war auch mal wieder daneben.

Aber eine derartige Versicherung gibt es tatsächlich:
http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/MBU-Ei…
(4. Stromausfall-BU-Versicherung)

Natürlich ist hiernach gar nicht gefragt gewesen und natürlich kann man sich auch mit so vielen Versicherungen ausrüsten, dass man zwar kein Risiko, aber auch keinen Gewinn mehr hat. Vielleicht auch keine Kunden.

Gruß
loderunner

An dieser Stelle einmal Lob und Tadel…
Danke vor allem Dir, Dea, für eine der wenigen brauchbaren Aussagen zu dem Fall. Einen dicken Rüffel jedoch an alle, die nichts Besseres zu tun haben, sich am (mich eh nicht betreffenden) Schaden anderer hochzuziehen und Sprüche zu reissen, wer sich doch in Deutschland bitte wie zu versichern hätte.

In der Tat geht es zwar um einen zwar realen Fall, der mich aber nicht selbst betrifft (auch, wenn ich selbst in einem Bauunternehmen arbeite), von daher benötige ich die Antworten hier also auch nicht als Rechtsbearatung, sondern nur interessehalber.

Und das ist schließlich sogar der eigentliche Sinn dieses Forums, Fragen und Diskussionen zu Fällen, fiktiv, oder aus den Nachrichten…

Und natürlich sind beide Unternehmen versichert und natürlich werden sie (bzw. deren Versicherungen) sich Anwälte nehmen und das Ganze zur Not bis nach Karlsruhe auswalzen. Aber aus reinem Interesse habe ich mich schon vorab für die Rechtslage interesiert. Und nicht, weil ich ein geiziger, unversicherter Ein-Euro-Jobber bin, der mit seinem Minibagger nach Stromleitungen sucht.

So, viel Spaß noch denen, die’s drauf haben, den anderen weiterhin viel Spaß beim klugsch**** und Zeigefingerheben… :smile:

Markus

Hallo Axel,

das ich richtig lag,zeigt doch die Reaktion des Herren…loool…