Kann Vermieter an 'Abstandszahlung' kommen ?

Hallo ,
Mal ein völlig fiktiver Fall:

Ein Mieter hat ein Ladenlokal angemietet und seit einigen Monaten
keine Miete mehr gezahlt.
Nun hat sich vielleicht in gegenseitigem Einverständnis ein neuer
Mieter am Horizont angedeutet.
Dieser neue Interessent würde dem jetzigen Mieter für
Einrichtungsgegenstände (Theke, Kasse, Ständer etc.) eine gewisse
Summe zahlen.
Könnte nun ggf. der Vermieter irgendwie an dieses Geld herankommen,
um wenigstens einen Teil der ausstehenden Kosten erstattet zu
bekommen?

Und wenn im Mietvertrag stünde, daß der Mieter „Einrichtungen, mit
der er die Mietsache versehen hat, zunächst dem Vermiter zur
unentgeltlichen Übernahme anzubiten“ hätte - könnte das
wahrscheinlich auch nicht weiterhelfen, oder ?

Wäre dankbar für entsprechende Tipps.
Gruß,
Mara

Hallo,
Mal ein völlig konkrete Antwort:

Ein Mieter hat ein Ladenlokal angemietet und seit einigen
Monaten
keine Miete mehr gezahlt.

Dann kann der Vermieter ein Vermieterpfandrecht an den eingebrachten Gegenständen begründen.

Nun hat sich vielleicht in gegenseitigem Einverständnis ein
neuer
Mieter am Horizont angedeutet.
Dieser neue Interessent würde dem jetzigen Mieter für
Einrichtungsgegenstände (Theke, Kasse, Ständer etc.) eine
gewisse
Summe zahlen.

Nur schade, wenn die Sachen dann vom Vermieter gepfändet sind.

Könnte nun ggf. der Vermieter irgendwie an dieses Geld
herankommen,
um wenigstens einen Teil der ausstehenden Kosten erstattet zu
bekommen?

Sagen wir es mal so: Es obliegt dem Vermieter die gepfändeten Gegenstände zu verwerten. Näheres erklärt ein freundlicher Anwaltskollege.

Und wenn im Mietvertrag stünde, daß der Mieter „Einrichtungen,
mit
der er die Mietsache versehen hat, zunächst dem Vermiter zur
unentgeltlichen Übernahme anzubiten“ hätte - könnte das
wahrscheinlich auch nicht weiterhelfen, oder ?

Ist eher uninteressant.

Gruß vom Wiz

Ein Mieter hat ein Ladenlokal angemietet und seit einigen
Monaten
keine Miete mehr gezahlt.

Dann kann der Vermieter ein Vermieterpfandrecht an den
eingebrachten Gegenständen begründen.

ok, aber soweit ich weiß, müssen die Gegenstände dann ordnungsgemäß
versteigert werden- man kann sie also schlecht direkt an den neuen
Mieter verkaufen, oder?

Nun hat sich vielleicht in gegenseitigem Einverständnis ein
neuer
Mieter am Horizont angedeutet.
Dieser neue Interessent würde dem jetzigen Mieter für
Einrichtungsgegenstände (Theke, Kasse, Ständer etc.) eine
gewisse
Summe zahlen.

Nur schade, wenn die Sachen dann vom Vermieter gepfändet sind.

eben.

Könnte nun ggf. der Vermieter irgendwie an dieses Geld
herankommen,
um wenigstens einen Teil der ausstehenden Kosten erstattet zu
bekommen?

Sagen wir es mal so: Es obliegt dem Vermieter die gepfändeten
Gegenstände zu verwerten. Näheres erklärt ein freundlicher
Anwaltskollege.

aha, hilft mir nun nicht wirklich weiter :wink:.

Ein Mieter hat ein Ladenlokal angemietet und seit einigen
Monaten
keine Miete mehr gezahlt.

Dann kann der Vermieter ein Vermieterpfandrecht an den
eingebrachten Gegenständen begründen.

ok, aber soweit ich weiß, müssen die Gegenstände dann
ordnungsgemäß
versteigert werden- man kann sie also schlecht direkt an den
neuen
Mieter verkaufen, oder?

Grundsätzlich müsste schon versteigert werden, aber man kann sich natürlich unter Ehrenmännern auch anders einigen. Spricht doch auch nichts dagegen, dass der neue Mieter ein Gesamtgebot für den ganzen Kram abgibt. Und wenn vom Erlös vielleicht noch was für den Altmieter über bleibt, sollte er nichts dagegen haben. Der Vermieter ist hier doch in der starken Position grundsätzlich das Pfandrecht ausüben zu können und die Klamotten versteigern zu lassen. Für den bisherigen Mieter sind die Sachen dann so oder so weg. Dass er hierüber nicht erfreut sein dürfte, steht auf einem anderen Blatt.

Nun hat sich vielleicht in gegenseitigem Einverständnis ein
neuer
Mieter am Horizont angedeutet.
Dieser neue Interessent würde dem jetzigen Mieter für
Einrichtungsgegenstände (Theke, Kasse, Ständer etc.) eine
gewisse
Summe zahlen.

Nur schade, wenn die Sachen dann vom Vermieter gepfändet sind.

eben.

Könnte nun ggf. der Vermieter irgendwie an dieses Geld
herankommen,
um wenigstens einen Teil der ausstehenden Kosten erstattet zu
bekommen?

Sagen wir es mal so: Es obliegt dem Vermieter die gepfändeten
Gegenstände zu verwerten. Näheres erklärt ein freundlicher
Anwaltskollege.

aha, hilft mir nun nicht wirklich weiter :wink:.

Doch, wenn Räumungsgeschichten und Pfandrechte sind was für Spezialisten. Wenn Du bislang nicht mal auf den Trichter mit dem Vermieterpfandrecht und der so genannten Berliner Räumung gekommen bist, dann solltest Du die Geschichte ganz sicher nicht ohne fachliche Beratung im konkreten Einzelfall durchziehen (bzw. wirst hierbei vermutlich schon bei den ersten Anträgen scheitern). Es geht mir hier ja nicht darum selbst ein Mandat anzuwerben, sondern einfach nur um den Hinweis, dass Du irgendeinen (möglichst in solchen Dingen erfahrenen) Kollegen beauftragen solltest, damit Du die Sache auch wirklich erfolgreich zum Ende bringst und nicht ggf. noch gutes Geld schlechtem hinterher wirfst.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

Sagen wir es mal so: Es obliegt dem Vermieter die gepfändeten
Gegenstände zu verwerten. Näheres erklärt ein freundlicher
Anwaltskollege.

aha, hilft mir nun nicht wirklich weiter :wink:.

Doch, wenn Räumungsgeschichten und Pfandrechte sind was für
Spezialisten. Wenn Du bislang nicht mal auf den Trichter mit
dem Vermieterpfandrecht und der so genannten Berliner Räumung
gekommen bist, dann solltest Du die Geschichte ganz sicher
nicht ohne fachliche Beratung im konkreten Einzelfall
durchziehen (bzw. wirst hierbei vermutlich schon bei den
ersten Anträgen scheitern). Es geht mir hier ja nicht darum
selbst ein Mandat anzuwerben, sondern einfach nur um den
Hinweis, dass Du irgendeinen (möglichst in solchen Dingen
erfahrenen) Kollegen beauftragen solltest, damit Du die Sache
auch wirklich erfolgreich zum Ende bringst und nicht ggf. noch
gutes Geld schlechtem hinterher wirfst.

also beim Anwalt war der Vermieter eigentlich schon, obs ein guter
war sei mal so dahingestellt :wink:
Der machte überhaupt keinerlei Hoffnungen, und schlug eine
„Abtretungsvereinbarung“ vor, die der neue Mieter unterzeichnet, und
das Geld für die Artikel dem Vermieter überlassen sollte. (der alte
Mieter wüßte natürlich erstmal davon nichts)
Nur dann würde sich folgende Fragen ergeben:

  1. Warum sollte der neue Mieter das tun - woher weiß er was von den
    Gegenständen dann danach noch im Ladenlokal verbleibt…
  2. Würde auch schon einen suboptimalen Eindruck machen, wenn man bei
    einem neuen Mietverhältnis direkt mit sowas ankommt

Also kurz: Ich suchte eine elegante Alternative :wink:

Hallo,

über den Kollegen will ich mich hier nicht auslassen, aber ich würde es halt anders machen und nach Berliner Modell räumen, und den alten Mieter vor die Wahl stellen, einem freihändigen Verkauf an den neuen Mieter zuzustimmen oder halt versteigern zu lassen, was immer weniger Geld bringt und zusätzliche Kosten verursacht.

Irgendwelche Dinge hinter dem Rücken des Altmieters können und werden nach hinten los gehen. Nur weil man Forderungen hat, darf man nicht eigenmächtig handeln.

Da die Berliner Räumung auch so ihre Tücken hat, gehört die Sache in die Hände von Leuten die davon etwas verstehen. Einen besseren Rat kann ich dir leider nicht geben.

Gruß vom Wiz