Hallo,
ein geschiedenes Paar - Vater selbstständig (privat versichert), Mutter gesetzlich versichert. Tochter 15 lebte bei Mutter, ist vor kurzem zum Vater gezogen. Mutter hat Kranken-Versicherung zum 31.12.2007 gekündigt.
Der Vater müßte jetzt die Tochter privat versichern. Laut AOK-Beratung ist Mutter weiterhin verpflichtet das Kind mitzuversichern.
WA sist nun richtig, bzw. kennt jemand das dazugehörigen Sozialversicherungsgesetz?
DAnke Saansani
Auch hallo!
Hallo,
ein geschiedenes Paar - Vater selbstständig (privat
versichert), Mutter gesetzlich versichert. Tochter 15 lebte
bei Mutter, ist vor kurzem zum Vater gezogen. Mutter hat
Kranken-Versicherung zum 31.12.2007 gekündigt.
Was hat die Mutter gekündigt, ihre eigene gesetzliche Krankenversicherung oder die Mitversicherung der Tochter? Die gesetzliche Krankenversicherung kann nur gekündigt werden bei Wechsel der Krankenkasse. Die Mitversicherung der Tochter besteht in jedem Fall weiter, es ei denn, sie wohnt jetzt im Ausland.
Der Vater müßte jetzt die Tochter privat versichern. Laut
Warum, wenn die Mitversicherung der Tochter in der gesetzlichen Krankenversicherung der Mutter weiterbesteht.
AOK-Beratung ist Mutter weiterhin verpflichtet das Kind
mitzuversichern.
Das Kind ist gesetzlich mitversichert.
WA sist nun richtig, bzw. kennt jemand das dazugehörigen
Sozialversicherungsgesetz?
§ 10 SGB V
DAnke Saansani
Gruß, Franz
Hallo,
Mutter hat
Kranken-Versicherung zum 31.12.2007 gekündigt.
Die der Tochter, nehm ich mal an(?)
Laut
AOK-Beratung ist Mutter weiterhin verpflichtet das Kind
mitzuversichern.
Insofern die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen.
WA sist nun richtig, bzw. kennt jemand das dazugehörigen
Sozialversicherungsgesetz?
Geregelt ist die Familienversicherung hier http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html Da kann man ja schauen, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung der Tochter vorliegen.
MfG