Hallo,
mich würde mal volgendes interessieren.
Angenommen jemand kauft einen PC oder sonst ein Gerät, auf welches ein Betriebssystem instaliert werden kann bei einem Onlinehändler.
Nach einer geraumen Zeit
Hallo,
mich würde mal volgendes interessieren.
Angenommen jemand kauft einen PC oder sonst ein Gerät, auf welches ein Betriebssystem instaliert werden kann bei einem Onlinehändler.
Nach einer geraumen Zeit
Und wenn das so wäre wie kann der Käufer beweisen, dass er da
über den Tisch gezogen wurde?
Gar nicht.
Mit so etwas muß man rechnen, wenn man anonym im Netz etwas kauft.
Hallo,
sofern hier nicht der Hersteller oder Verkäufer explizit nach BGB § 443 eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie eingeräumt hat und der Käufer nicht beweisen kann, dass die Fehlfunktion auf einen Sachmangel, der bei Übergabe schon vorhanden war oder anlag, zurück zu führen ist (§ 434), müsste der Käufer auch bei einem Hardwaredefekt die Reparaturkosten tragen. Insofern könnte ich keine Motivation des Verkäufers erkennen einen Software- oder Bedienerfehler vorzuschieben.
Fakt ist, dass nur ca. 5-10% aller Betriebsstörungen von IT-Geräten auf Hardwaredefekte zurück zu führen sind und nur diese müssen, sofern bestehende Ansprüche nicht verjährt sind, kostenlos beseitigt werden. Ich finde es völlig selbstverständlich, dass die anderen 90-95% nicht kostenlos behoben werden.
Gruß
S.J.
Nach einer geraumen Zeit
Hallo,
Heisst das nicht, dass der Verkäufer, selbst wenn ein
Hardwarefehler vorlag und er das Bauteil ausgetauscht hat,
hier kann man ansetzen: man könnte einfach vor dem Versand alle Bauteile (Baugruppe reicht natürlich, einzelne Bauteile werden heutzutage eh’ nicht mehr getauscht) mit einem persönlichen Siegel versehen.
Fragt sich halt, ob das den Aufwand lohnt und ob nicht das Risiko besteht, dass der Verkäufer evt. Fehler dann auf diese Manipulation schiebt und die Reparatur komplett ablehnt.
Allerdings verstehe ich nicht, wie man bei jemand kaufen kann, dem man nicht mal wegen 40€ über den Weg traut.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Mit so etwas muß man rechnen, wenn man anonym im Netz etwas
kauft.
Ob man damit „rechnen“ muss ist eine Sache aber ob das rechtens ist eine andere. Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Internettkäufer als Gruppe gesehen wird, welche mit so etwas rechnen muss und desswegen, falls ihm Unrecht passiert ist, lieber still sein soll.
mfg
Bert
Hallo,
Heisst das nicht, dass der Verkäufer, selbst wenn ein
Hardwarefehler vorlag und er das Bauteil ausgetauscht hat,hier kann man ansetzen: man könnte einfach vor dem Versand
alle Bauteile (Baugruppe reicht natürlich, einzelne Bauteile
werden heutzutage eh’ nicht mehr getauscht) mit einem
persönlichen Siegel versehen.
Fragt sich halt, ob das den Aufwand lohnt und ob nicht das
Risiko besteht, dass der Verkäufer evt. Fehler dann auf diese
Manipulation schiebt und die Reparatur komplett ablehnt.
Genau das befürchte ich auch.
Allerdings verstehe ich nicht, wie man bei jemand kaufen kann,
dem man nicht mal wegen 40€ über den Weg traut.
Diese Frage hat für mich nichts mit der Höhe der SUmme zu tun um die es hier geht. Sagen wir mal das Gerät hat nur 400€ gekostet. Dann sind 40 € immerhin 10% und das ist viel, finde ich.
mfg
Bert
Hallo,
Mit so etwas muß man rechnen, wenn man anonym im Netz etwas
kauft.Ob man damit „rechnen“ muss ist eine Sache aber ob das
rechtens ist eine andere. Es kann ja wohl nicht sein, dass ein
Internettkäufer als Gruppe gesehen wird, welche mit so etwas
rechnen muss und desswegen, falls ihm Unrecht passiert ist,
lieber still sein soll.
ich denke, dass viele Verbraucher vom Online Handel die selbe Kulanz und den gleichen Kundendienst erwarten, wie der lokale Fachhandel bietet. Bekanntermaßen sind die Preise online dermaßen niedrig, dass daran eigentlich nichts zu verdienen ist. Es ist daher konsequent, dass der Online Händler daher auch nur genau das leistet, zu dem er gesetzlich verpflichtet ist. Und genau das war wohl gemeint: Wer billig kauft bekommt auch billig und kann eine Kulanz, wie sie der Fachhandel bietet, einfach nicht erwarten.
Gruß
S.J.
Ob man damit „rechnen“ muss ist eine Sache aber ob das
rechtens ist eine andere. Es kann ja wohl nicht sein, dass ein
Internettkäufer als Gruppe gesehen wird, welche mit so etwas
rechnen muss und desswegen, falls ihm Unrecht passiert ist,
lieber still sein soll.
Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermaßen zwei Paar Schuhe. Wer einen Anspruch stellt, muß die Rechtmäßigkeit beweisen können. Und daran wird es bei Internet-Käufen oft hapern. Kulanz und Entgegenkommen
kann man als Käufer in diesen Fällen nicht erwarten. Das ist etwas anderes, wenn man im Laden dem Besitzer oder Verkäufer gegenübersteht. Ich habe mir zum Beispiel abgewöhnt, Unterhaltungs- und andere Elektronik bei Discountern mit den dicken Reklameprospekten zu kaufen. Siehe da, ich habe plötzlich mit den Geräten viel weniger Ärger.