Nebenkostenabrechnung

Hausverwalter X stellt in einer Nebenkostenabrechnung Positionen in Rechnung, deren Berechtigung in Frage gestellt wird. Der Widerspruch erfolgt prompt. Muss man die Rechnung trotzdem bezahlen oder muss man nur die unstrittigen Positionen bezahlen?

Ist der Hausverwalter zur Stellungnahme verpflichtet?

Hallo Igelchen,

der Mieter kann zwar den unstrittigen Betrag einer Betriebskostenabrechnung begleichen, jedoch bewirkt nur ein Mangel der Abrechnung die Unrichtgkeit der gesamten Abrechnung (vergl. § 259 BGB). Ja, ein Verwalter/Vermieter ist zur Rechenschaft verpflichtet. Und falsche Abrechnungen müssen nicht bedient werden. Stellt sich jedoch heraus, das ein Widerspruch unbegründet war, befand sich der Mieter/Vermieter seit dem Folgetag der Fälligkeit in Verzug und, soweit im Mietvertrag vereinbart, könnten Verzugszinsen gegen den Pflichtigen geltend gemacht werden.

Herzliche Grüsse.