AGB`s rechtens?

Von: , Frage gestellt am Fr, 17. Nov 2000

Halloliebe Experten!

Ich habe vor einiger Zeit bei Primus-auktion ein PDA ersteigert zu einem sehr günstigen Preis.
Nachdem ich 4 Wochen auf das Gerät erstmal wartete, sagte man mir das es nicht mehr liefverbar sei. Primus-Auktion wollte nun nach folgendem AGB-Passus von dem Vertrag zurücktreten:

"Sollte ein Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von Primus-Auktion nicht zu vertretenden Gründen nicht lieferbar sein, ist Primus-Auktion berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten."

Ist so ein passus rechtens? (Das Gerät ist ja laut Hersteller lieferbar!) Zumal mir daraus ein Schaden entstanden ist da ich nun das Gerät zu einem höheren Preis kaufen muß! Oder kann ich auf eine Vertragserfüllung bestehen? Sind die AGB`s überhaupt Bestandteil des Vertrages, da ich sie nicht einmal bestätigen mußte und sie deshalb auch nicht zu gesicht bekommen habe vor Abschluß des Vertrages??

Vielen Dank für alle Antworten!

Michael

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 58 Minuten hilfreich
    Re: AGB`s rechtens?

    Meiner Meinung nach ist die Rechtsgültigkeit dieses Passus sehr zweifehaft, da der Kunde erheblich benachteiligt wird.

    Gruss
    Nils

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: AGB`s rechtens?

    Hallo Michael,

    erst einmal dieses link:

    http://www.galler-denes.de/dt/informationen2.html#an...

    Ich sehe, du bist nicht Jurist. Also kurz in einer verständlichen Sprache:
    Bei den Online-Auktionen wird unterschieden:
    bloße Vermittlung des Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer durch das Auktionshaus und
    Auktionshaus ist selbst Vertragspartner.

    Der zweite Fall scheint bei dir vorzuliegen.

    Kaufvertrag besteht aus zwei Schritten: Angebot und Annahme. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande.
    Hier sagen die Rechtsanwälte aus dem link, dass das Gebot des Käufers noch nicht als Annahme zu werten ist, d.h. also der Vertrag noch nicht zustandegekommen ist. Dein Gebot ist vielmehr die Aufforderung an das Auktionshaus, den Vertrag mit dir abzuschließen. Das Auktionshaus hat deine Aufforderung aber abgelehnt

    Und um bestimmte Risiken zu umgehen, hat das Auktionshaus sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgesichert. Ich bin anderer Auffassung als mein Vorredner und meine, die AGB-Bestimmung könnte durchaus Bestand vor den Gerichten haben.

    Meine Auffassung: Du hast halt Pech gehabt. Eine Vertragserfüllung kannst du aufgrund der oben beschriebenen Sachverhaltsbewertung leider nicht durchsetzen.

    Gruß, BeBro [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: AGB`s rechtens?

      Kaufvertrag besteht aus zwei Schritten: Angebot und Annahme.
      Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande.
      Hier sagen die Rechtsanwälte aus dem link, dass das Gebot des
      Käufers noch nicht als Annahme zu werten ist, d.h. also der
      Vertrag noch nicht zustandegekommen ist.
      Danke für den Tip,

      aber der Vertrag kahm durch die Annahme zustande, den das hat mir PT ja bestätigt!

      Michael

    • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
      Re^2: AGB`s rechtens?

      Holla

      Bin auch kein Jurist.
      Aber wenn ich den Artikel in der aktuellen c't richtig verstehe:
      "... gilt schliesslich die Verkehrssitte, dass Bestellungen nicht ausdruecklich angenommen werden muessen. Der Kaufvertrag kommt also zustande, wenn der Lieferant der Bestellung des Kunden nicht in angemessener Zeit widerspricht. ..." dann ist es doch schon zu einem Kaufvertrag gekommen, oder?
      Was das in diesem Fall bedeuteten koennte, weiss ich aber auch nicht.

      Was mir auch noch auffaellt:
      In den AGB steht "aus von Primus-Auktion nicht zu vertretenden
      Gründen nicht lieferbar sein". Anscheinend ist das Geraet aber doch noch beim Hersteller zu beziehen, also liegt die Lieferschuld vielleicht doch bei Primus, und der Passus greift garnicht?

      Sind nur so ein paar Ideen von einem Laien...
      Onlineauktionen und Sammelkaufvermittler sehen es ja manchmal etwas anders als das Gesetz!?

      Gruss, Lutz

  3. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: AGB`s rechtens?

    Hi Michael,

    ich schließe mich der Meinung von Bebro an.
    Deine Aufforderung an den Auktionator ist eigentlich das konkrete Angebot zum Abschluß eines Kaufvertrages. Die Annahme wurde verweigert. Also ist kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
    Die AGB dienen als zusätzliche Absicherung des Auktionshauses und sind nicht zu beanstanden. Wenn du mit einem Online-Auktionator Handel treibst, solltest du zuerst die AGB durchlesen. Vielen ist dies zu umständlich und sie machen sich diese Mühe nicht. Aber das befreit sie nicht von der Wirkung der AGB.
    Aus welchem Grunde sollten die AGB ungültig sein? Sie verstossen weder gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, noch sind sie sittenwidrig. Da ist alles im grünen Bereich.
    Wenn du dem Auktionshaus nachweisen könntest (aber das kann man wohl kaum), dass dieses Angebot lediglich ein Lockvogel gewesen ist, um Kaufinteressenten auf die Websites zu locken und ihnen dann was anderes zu verkaufen, wäre die Sachlage anders. Ist hier aber kein Thema..
    Leider Pech gehabt.
    Gruß,
    Francesco [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
      Re^2: AGB`s rechtens?

      Naja, das sehe ich etwas anders.

      Denn ein Kaufvertrag kahm zustande, sonst könnte Primus auktion mir ja keine Mail schreiben, das sie den Kaufvertrag rückgängig machen könnten.

      Außerdem bin ich nicht der einzige, es wurde 30 Stück dieses Produktes zur Versteigerung angeboten!

      Aber naja, ich habe mittlerweile das benötigte Gerät im Fachhandel erworben.

      Aber eins steht fest, Primus-Auktion kann ich auf keinen Fall empfehlen!!

      Danke für eure Hilfe

      Michael [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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