Zahlungsverjährung bei Versicherungen

Hallo ich hätte da mal eine Frage

Jemand hat sein KFZ versichert, zahlt alle Rechnungen, nach ca. 5 Jahren bekommt er bescheid von einem Inkasso unternehmen die eine angeblich offene Forderung eintreiben wollen von der KFZ versicherung. Die Quittung für die Zahlungen sind nicht mehr Vorhanden (da es 5 Jahre zurückliegt. Es sind bis dato weder Mahnungen, Mahnbescheide noch Volstreckungsbescheide eingegangen.

Ist es mäglich eine Einrede auf Verjährung geltend zu machen ?

Die Verjährung der Prämienanspürche des Versicherers richtet sich nach § 12 Absatz 1 VVG:

§ 12

(1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in zwei Jahren, bei der Lebensversicherung in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluß des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Verständnisfrage
Hallo,

klingt mehr als ungewöhnlich, von so einem Versicherer habe ich noch nicht gehört.

Ich nehme an, der Vers.-Vertrag ist seit langem (5 J.) beendet?! Oder läuft der dort sogar noch ??!!

Grüße, M

Ja die Versicherung läugft bereits seit 5 Jahren auch nicht mehr, das merkwürdige in diesen fall ist auch das der Versicherer nichts gemacht hat sondern nur ein Inkasso unternehmen sich jetzt gemeldet hat.