ich habe gestern von einem Kollegen gehört, dass ein Jugendlicher auf einer Anti-Nazi-Demonstration Eier dabei hatte. Daraufhin wurden die Eier in Verwahrung genommen und 2 Wochen später ein Schreiben aufgesetzt inddem er mit folgendem angeklagt wird: „Miführen von Waffen (in nicht technischem Sinne)Es wurden Eier mitgeführt.“
Ich musste ersteinmal darüber lachen, doch hatte später eine Herzhafte Diskussionen mit einigen Leuten ob das rechtlich überhaupt möglich ist, jmd. wegen mitführen von Eiern anzuklagen. Einige sagten „Ja klar, völlig richtig, Gefahrenabwehr!“ andere wiederum meinten die Aussage auf die Vorladung sollte Verweigert werden, denn kein Staatsanwalt der Welt zieht einen wegen dieser Anklageschrift vor Gericht.
Ich bin auf eure Meinungen gespannt, denn das Ganze ist meiner Meinung nach ziemlich Absurd.
ich persönlich finde die Anklage richtig. Warum gehe ich auf eine Anti-Nazi-Demonstration mit Eiern??? Richtig!!! Um sie auf die Teilnehmer zu werfen. Damit mache ich mich halt strafbar. Gehe mal davon aus das es ein vermumter Linker war.
Aber ob es wirklich zur Anklage vor Gericht kommt, wage ich jedoch zu bezweifeln.
Gruß
Elmi
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ich persönlich finde die Anklage richtig. Warum gehe ich auf
eine Anti-Nazi-Demonstration mit Eiern??? Richtig!!! Um sie
auf die Teilnehmer zu werfen. Damit mache ich mich halt
strafbar.
kannst du den Straftatbestand bzw. Quellen nennen, dass das Beisichführen von Eiern auf Demos strafbar ist? Das Werfen sicher, aber wenn man die Eier nur dabei hat?
Einige sagten „Ja klar, völlig richtig, Gefahrenabwehr!“
Das Argument der Gefahrenabwehr ist wenig überzeugend, denn diese hat ja schlichtweg gar nichts mit Strafverfolgung zu tun. Als Straftat verfolgt werden kann nur, was zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich unter Strafe stand, Art. 103 II GG, § 1 StGB.
andere wiederum meinten die Aussage auf die
Vorladung sollte Verweigert werden, denn kein Staatsanwalt der
Welt zieht einen wegen dieser Anklageschrift vor Gericht.
Wenn es wirklich eine Anklageschrift ist, dann ist das offenbar falsch. Denn die Anklageschrift wird ja nur geschrieben, wenn Anklage erhoben wird. Wenn es eine Ladung ist, wovon ich ausgehe, muss der Beschuldigte halt selbst wissen, ob er ihr Folge leistet; wenn es sich um eine Ladung der Staatsanwaltschaft handelt, wovon ich nun nicht ausgehe, muss er hin, zur Polizei nicht.
ich habe gestern von einem Kollegen gehört, dass ein
Jugendlicher auf einer Anti-Nazi-Demonstration Eier dabei
hatte. Daraufhin wurden die Eier in Verwahrung genommen und 2
Wochen später ein Schreiben aufgesetzt inddem er mit folgendem
angeklagt wird: „Miführen von Waffen (in nicht technischem
Sinne)Es wurden Eier mitgeführt.“
bei einer Anklage wird grundsätzlich der Straftatbestand genannt. Welcher soll denn das sein?
(1) 1Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind…
aber Eier?
Gehe mal davon aus das es ein vermumter Linker war.
Nein, das hatte ich auch gedacht. Es war aber ein schlichtweg „normal“ aussehender junger Mann.
Mir kommt die Sache auch sehr eigenartig vor. Ich habe mich allerdings nicht mit der Thematik „Eier bei Versammlungen“ beschäftigt und kann daher mehr nicht sagen.
(1) 1Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen … sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach… Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind…
aber Eier?
Hallo, halt mich hier ja meist zurück, aber wirf mal Eier auf Wildlederschuhe, Seidenklamotten oder Pelz, selbst aus Baumwoll-Strickwaren kriegt man sie nur schwer wieder raus (bei dem Thema werden evtl auch historische Textilien entmottet, die sind nicht alle Maschinentauglich, da noch nicht dafür vorgesehen und evtl. aus Wolle und so manch einer sieht historische Uniformen als Geschichtsquelle an, wobei Eierwurfspuren in 100 Jahren mal das Geschichtsbild verfälschen könnten, wenn das Alter wegen schlechtem Erhaltungszustand der Spuren nicht mehr ermittelbar wär…C14 ist nur auf 50 Jahre ± genau, das kann hier schon problematisch werden)… oder auf Papiere (sei es nur die aktuelle Zeitung, oder ein Passant, der Akten unterm Arm hat, ein Demoplakat sollte nicht so sehr das Problem sein, das ist ja ggf. dazu da um „kommentiert“ zu werden),
auch machen sich harte Schalensplitter im Auge nicht gut (tut weh, kann böse Folgen haben ist womöglich fahrlässige KV).
Also, ich find die Beschlagnahme ok, Der Rest ist aber prüfenswert, da hab ich keine Ahnung von, drum halt ich nun die Klappe. Und Sachquellen gehören in fachmännische Hände, egal ob Uniformen oder „Bodenschätze“, sonst wird damit nur Unfug getrieben…*duck*
Schöne Grüße Susanne
Öffentliches Recht IVc
Warst Du nicht in der Vorlesung Öffentliches Recht IVc „Eier bei Versammlungen“? Hättest ja wenigstens mal das Skript mitnehmen können.
Mir kommt die Sache auch sehr eigenartig vor. Ich habe mich
allerdings nicht mit der Thematik „Eier bei Versammlungen“
beschäftigt und kann daher mehr nicht sagen.