Familienrecht

Hallo,

ich habe eine Frage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Vater und Mutter sind geschieden, haben jedoch gemeinsames Sorgerecht.
Mutter möchte wieder heiraten (einen anderen natürlich) - wie ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei (Extremfall) Tod der Mutter. Darf das Kind beim „Stiefvater“ bleiben oder „muss“ es zum leiblichen Vater?

Danke
Chrisma

Hallo!

Nach dem Tod der Mutter steht dem Vater das elterliche Sorgerecht und als dessen Bestandteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zu. Der Vater kann allein über den Aufenthalt des Kindes bestimmen.

Gruß, Franz

Hallo,

es DARF zum leiblichen Vater. Die Eltern haben sich mal als Paar scheiden lassen, aber das Kind hat sich von keinem Elternteil geschieden. Vater und Mutter bleibt man ein Leben lang. Soweit die moralische Seite.

Die rechtliche Seite ist, der leibliche Vater hat genauso seine Rechte nach der Scheidung wie während der Ehe. Mütter, die den Vater ausgrenzen (z. B. bei der Wahl der Schule) handeln (so sehe ich das) nicht im Interesse des Kindes. Oder möchte die Mutter mal durch eine „neue“ Mutter ausgewechselt werden?

Der Stiefvater hat als langjährige Bezugsperson dann unter Umständen ein Umgangsrecht.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…es gibt auch Sonderfälle, wenn der Vater z.B. psychisch erkrankt ist. Nicht so schwer, dass das Sorgerecht aberkannt werden sollte, immerhin aber so schwer, dass die dauerhafte Versorgung eines Kindes unter Umständen nicht möglich ist - soviel zu Moral und Ausgrenzung.

Chrisma