Hallo,
mal angenommen, jemand (Privatperson) erhält aufgrund einer erstellten E-Bay Auktion eine Abmahnung (Zugangskontrolldienstegesetz, Urherberrecht), wo wäre dann bei einem eventuellen Prozess der Gerichtsstand?
Kann der Geschädigte (der die Abmahnung verschickt hat, meißtens große Firma oder Konzern) den Gerichtsstand innerhalb Deutschlands frei wählen oder doch die kleine, abgemahnte Privatperson?
Wäre mal interessant zu wissen…
Kann der Geschädigte (der die Abmahnung verschickt hat,
meißtens große Firma oder Konzern) den Gerichtsstand innerhalb
Deutschlands frei wählen oder doch die kleine, abgemahnte
Privatperson?
Wäre mal interessant zu wissen…
Hallo,
dort wo der Sitz der Firma ist, da ist auch der Gerichtsstand. Der Abgemahnte klagt ja nicht somit ist der Grichtsstand der des Klägers.
Ich kann mir die Gerichte nicht aussuchen wo ich klagen will. Zuständig ist immer das Amtsgericht deiner Stadt oder Gemeinde.
Gruß
Elmi
Fliegender Gerichtsstand in Internetstreitigkeiten
dort wo der Sitz der Firma ist, da ist auch der Gerichtsstand.
Der Abgemahnte klagt ja nicht somit ist der Grichtsstand der
des Klägers.
Ich kann mir die Gerichte nicht aussuchen wo ich klagen will.
Zuständig ist immer das Amtsgericht deiner Stadt oder
Gemeinde.
Hallo,
das ist nicht richtig.
Verstöße im Internet unterliegen dem sogenannten fliegenden Gerichtsstand (§ 32 ZPO). Danach können Verstöße an jedem Ort gerichtlich geahndet werden, an dem sie begangen werden. Das ist neben dem Standort des Servers, auf dem das „rechtswidrige“ Material lagert, auch jeder PC mit dem die betreffende URL abgerufen werden kann. Da solche Rechner überall in Deutschland stehen, kann der „Verletzte“ den Verstoß vor einem Gericht seiner Wahl ahnden lassen.
Im Einzelfall rücken Gerichte ein wenig hiervon ab, aber viele sehen das als korrekt: http://www.recht-freundlich.de/news.php?id=1821
Auf keinen Fall aber ist pauschal „dort wo der Sitz der Firma ist auch der Gerichtsstand“. Vielmehr ist für Klagen aus unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist. Und da dieser nicht verbindlich feststellbar ist, gilt fliegender Gerichtsstand.
Gruß
S.J.
Oh…
Das würde also z.B. bedeuten, ich werde von irgendeiner Firma abgemahnt (wie sinnlos er auch sein mag)…und muss dann zum Prozess an ein Gericht nach Wahl des Gegners?
Das ja nicht so schön…
Kann man dem nicht wiedersprechen oder ist man dieser Regelung hilflos ausgeliefert?
Kann man dem nicht wiedersprechen oder ist man dieser Regelung
hilflos ausgeliefert?
Wenn es gesetzlich geregelt ist, kann man nicht viel machen …
Doch, z.B. ne negative Feststellungsklage einreichen…in der Offensive könnte man doch bestimmt den Gereichtsstand bestimmen…
Doch, z.B. ne negative Feststellungsklage einreichen…
Und auf welcher Rechtsgrundlage ?
Keine Ahnung, war nur so ein Gedanke…weil ich dem vermeintlichen Kläger zuvorkommen würde…