Re: Bundeszentralregister und DDR-Strafen
Hallo!
Angenommen ein Mensch wurde in der DDR wegen einer Straftat
verurteilt, welche auch in der BRD unter Strafe steht.
Wurden solche Einträge ins BZR übernommen.
Prinzipiell ja. Eintragungen des beim Generalstaatsanwalt der DDR geführten Strafregisters wurden - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - in das Bundeszentralregister übernommen.
Anderes Szenario: Dieser Mensch wurde wegen Republikflucht in
der DDR verurteilt und die Strafe noch vor der
Wiedervereinigung vollzogen.
Wurde dieser Eintrag auch ins BZR übernommen?
Republikflucht stellt kein strafrechtliches Delikt (mehr) dar. Außerdem ist eine solche Verurteilung mit rechtsstaatlichen Maßstäben nicht vereinbar. Daher dürfte meines Erachtens keine Übernahme einer solchen Eintragung erfolgen.
Nach welchen Kriterien wurden, wenn überhaupt Einträge aus
DDR-Zeiten übernommen???
Siehe dazu §§ 64a und 64b des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__64a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__64b.html
Grüße, Peter