Bundeszentralregister und DDR-Strafen

Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Nov 2007

Angenommen ein Mensch wurde in der DDR wegen einer Straftat verurteilt, welche auch in der BRD unter Strafe steht.

Wurden solche Einträge ins BZR übernommen.

Anderes Szenario: Dieser Mensch wurde wegen Republikflucht in der DDR verurteilt und die Strafe noch vor der Wiedervereinigung vollzogen.

Wurde dieser Eintrag auch ins BZR übernommen?

Nach welchen Kriterien wurden, wenn überhaupt Einträge aus DDR-Zeiten übernommen???

Nicolle

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Stunden 1 hilfreich
    Re: Bundeszentralregister und DDR-Strafen

    Hallo! Angenommen ein Mensch wurde in der DDR wegen einer Straftat
    verurteilt, welche auch in der BRD unter Strafe steht.
    Wurden solche Einträge ins BZR übernommen.
    Prinzipiell ja. Eintragungen des beim Generalstaatsanwalt der DDR geführten Strafregisters wurden - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - in das Bundeszentralregister übernommen. Anderes Szenario: Dieser Mensch wurde wegen Republikflucht in
    der DDR verurteilt und die Strafe noch vor der
    Wiedervereinigung vollzogen.
    Wurde dieser Eintrag auch ins BZR übernommen?
    Republikflucht stellt kein strafrechtliches Delikt (mehr) dar. Außerdem ist eine solche Verurteilung mit rechtsstaatlichen Maßstäben nicht vereinbar. Daher dürfte meines Erachtens keine Übernahme einer solchen Eintragung erfolgen. Nach welchen Kriterien wurden, wenn überhaupt Einträge aus
    DDR-Zeiten übernommen???
    Siehe dazu §§ 64a und 64b des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister
    http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__64a.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__64b.html
    Grüße, Peter

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