Rechtsanwalt wechseln

Hallo,

nehmen wir an das Herr X eine Beratung über die möglichen Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit mit seiner Versicherung, bei einer Rechtsanwältin eingeholt hat. Herr x ist unzufrieden mit der Rechsanwältin. Diese hat Ihm nach über 4 Wochen noch immer nicht die Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit genannt. Sie ruft auch nie zurück um Herr x auf dem laufenden zu halten. Herr X möchte für den bevorstehenden Rechtsstreit diese Rechtsanwältin nicht mehr als Vertretung beauftragen.
Herr X hat bereits eine Vertretungsvollmacht der Rechtsanwältin unterzeichnet. Diese Vollmacht beinhaltet eine Klausel die ca. lautet
„die Handakte kann 6 Monate zurückbehalten werden“.
Kann Herr X nach der Beratung auf Erfolgsaussicht einen anderen Rechtsanwalt mit dem eigentlichen Rechtsstreit als Vertretung beauftragen? Muss die Rechtsanwältin unverzüglich die Akte (eingeholten Daten bzw. zugesendete Unterlagen) dem neuen Rechtsanwalt übermitteln? Wird Herr X mit seiner Rechtsschutzversicherung beim Wechsel Probleme mit der Kostenübernahme erhalten? Wie geht man am besten beim Wechsel vor?

Danke

Gruß

Hallo!

  1. Das einem Rechtsanwalt erteilte Mandat kann jederzeit widerrufen werden.

  2. Bevor ein rechtsschutzversicherter Mandant seinen Rechtsanwalt wechselt, empfiehlt es sich, die ganze Angelegenheit mit der Versicherung zu erörtern. Dabei wird sich herausstellen, welche Leistungen die Versicherung erbringen wird.

  3. Bevor ein neuer Rechtsanwalt beauftragt wird, könnte mit diesem erörtert werden, ob er in der Lage ist, die Unterlagen, die sich noch bei einem früher mit der Angelegenheit befassten Rechtsanwalt befinden, von diesem zu erhalten. Meines Wissens sind Probleme nicht zu erwarten.

Gruß, Franz

Hallo,

  1. Den Anwalt zu wechseln ist kein Problem.
  2. Der bisherige Anwlt kann ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Begleichung seiner Honorarforderung geltend machen, hat aber in der Regel ein Einsichtsrecht in die Handakte zu gewähren bzw. wichtige Informationen herauszugeben.
  3. Die Rechtsschutzversicherung wird in der Regel nicht 2x zahlen. Denn der neue Anwalt wird sich wiederum in den Fall einarbeiten müssen und die selben Gebühren hierfür nochmals verlangen. Am Besten mal bei der Versicherung nachfragen.

Caroline

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