Hallo,
nehmen wir an das Herr X eine Beratung über die möglichen Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit mit seiner Versicherung, bei einer Rechtsanwältin eingeholt hat. Herr x ist unzufrieden mit der Rechsanwältin. Diese hat Ihm nach über 4 Wochen noch immer nicht die Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit genannt. Sie ruft auch nie zurück um Herr x auf dem laufenden zu halten. Herr X möchte für den bevorstehenden Rechtsstreit diese Rechtsanwältin nicht mehr als Vertretung beauftragen.
Herr X hat bereits eine Vertretungsvollmacht der Rechtsanwältin unterzeichnet. Diese Vollmacht beinhaltet eine Klausel die ca. lautet
„die Handakte kann 6 Monate zurückbehalten werden“.
Kann Herr X nach der Beratung auf Erfolgsaussicht einen anderen Rechtsanwalt mit dem eigentlichen Rechtsstreit als Vertretung beauftragen? Muss die Rechtsanwältin unverzüglich die Akte (eingeholten Daten bzw. zugesendete Unterlagen) dem neuen Rechtsanwalt übermitteln? Wird Herr X mit seiner Rechtsschutzversicherung beim Wechsel Probleme mit der Kostenübernahme erhalten? Wie geht man am besten beim Wechsel vor?
Danke
Gruß