Ich habe eine Frage zu Versicherungen in Vereinen, über die ich mir gerade den Kopf zerbreche…
Und zwar, muss ein Verein eine Versicherung (zB Unfallversicherung) absgcließen oder kann er dies z.B im Vertrag an die Mitglieder „abwälzen“?Also, z.B. vertraglich festhalten,das die Mitglieder für Unfälle selbsthaften und sich zu versichern haben.(Private Unfall- und Haftplfichversicherung?
Als Beispiel ein Selbstverteidigungsverein/schule zB als Gbr eingetargen (falls das eine Rolle spielt)
Ich ging bisher davon aus, das ein Verein o.ä. für Unfälle die in der Schule/ während des Trainings versichert sein muss.
Ich bedanke mich schon mal im Vorraus, wenn mich jemand über die Rchtslage aufklären kann!
Ich habe eine Frage zu Versicherungen in Vereinen, über die
ich mir gerade den Kopf zerbreche…
Das geht ja prima durcheinander. Das solltest Du erstmal sortieren.
Und zwar, muss ein Verein eine Versicherung (zB
Unfallversicherung) absgcließen oder kann er dies z.B im
Nein muß er nicht. Jeder, der einem Sportverein beitritt, muß damit rechnen, sich beim Sport zu verletzen.
festhalten,das die Mitglieder für Unfälle selbsthaften und
sich zu versichern haben.
Das ist ja wohl selbstverständlich.
Als Beispiel ein Selbstverteidigungsverein/schule zB als Gbr
eingetargen (falls das eine Rolle spielt)
Wenn das Ganze kommerziell wird (GbR), kann die Sache anders aussehen. Dann ist eine Betriebhaftpflichtversicehrung „Pflicht“. Gegen Invalidität (Unfallversicherung) muß sich jeder Teilnehmer selber versichern.
ich schlage vor, dass Du Dich zunächst mal beim Landessportbund erkundigst, welche Versicherungen obligatorisch bereits bestehen (über die LSB-Organisation), was man dafür als Verein tun muss etc.
Inwieweit dann der Verein zusätzlich/freiwillig Versicherungen abschließt: siehe Nordlicht.