Einkaufsgutschein statt Sozialhilfe?

Hallo!
ist es rechtens dass das Sozialamt Einkaufsgutscheine herausgibt? Habe einen Sozialhilfeantrag gestellt und wollte einen Vorschuss. Laut Auskunft gibt es nur Gutscheine, habe einen bekommen fürs Wochenende!
Desweiteren habe ich keine Krankenversicherung, habe nach langem hin und her einen Krankenschein für den Zahnarzt bekommen + Drohung dass zurückgezahlt werden muss (§92??). War, bis zur Aufgabe der Selbständigkeit im April privat versichert. Vorgeworfen wird mir eigenes Verschulden.
Bevor der Antrag nun schriftlich überhaupt abgegeben worden ist, habe ich eine Liste mit 15 Firmen bekommen. Ich muss: „Sollten Sie uns also nicht schlüssig lauter Absagen der in der ANlage beigefügter Firmen vorbringen können, können wir den Sozialhilfeantrag, sollte er eingehen gem. §2 BSHG ablehnen, da wir davon ausgehen, dass Sie Arbeit finden können und finden konnten.“
Desweiteren verweigern Sie die Übernahme meiner Mietschulden von zwei Monaten, dies ist bei Alleinstehenden nicht möglich.
Kann ich im Netz irgendwo auf Urteile zurückgreifen, Wohnsitz ist in BW, im „schwarzen“ Landkreis Biberach.
Herzlichen Dank, ich kann euch sagen, es war einfacher eine EV abzugeben.

Hallo Carmen,

Behörden wissen in der Regel genau, was sie tun und deshalb wird das Sozialamt schon seine Rechtsgrundlage haben für sein Handeln.

Doch gebe ich zu, angesichts deines Textes frage ich mich: Was hast du vor?

Warum willst du dich plötzlich so abhängig machen von der Wohlfahrt? Stinkt dir das Arbeitsleben? Laut Visitenkarte bist du Sozialpädagogin. Solche Leute werden doch gebraucht.
Gruß, BeBro

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Bei Demütigungsversuchen hart bleiben
Die Vorrede von „Bebro“ hier unten würde ich unbeachtet lassen.

Fangen wir mal der Reihe nach an.

  1. Falls noch ein bißchen Geld da ist, empfehle ich zu kaufen: Abrecht Brühl, Sozialhilfe für Betroffene. Der Autor ist Richter am Verwaltungsgericht. Er listet mustergültig auf, wer in welcher Lage was zu bekommen hat.

  2. Sozialhilfe wird von Amts wegen gewährt, § 5 BSHG, und erfordert eigentlich keinen Antrag, sondern nur Kenntnis der Behörde von den Tatsachen, aus denen sich ein Sozialhilfeanspruch ergibt.

  3. GENERELL:
    Sozialhilfebehörden neigen STARK dazu, den Hilfebedürftigen allen möglichen Drohungen und Erniedrigungen auszusetzen. Das in der Anfrage beschriebene Geschehen paßt gut in dieses Bild. Man kann als Betroffener auf dreierlei Weise reagieren:
    a) Man stumpft ab oder wird zynisch.
    b) Man fängt an zu trinken.
    c) Man liest sich in die Paragraphen ein und fängt seinerseits an, den Behörden Schikane zu machen mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Petitionen. Diese haben vor Klagen den Vorteil, außer dem Papier und dem Porto nichts zu kosten. Wie man Petitionen schreibt - siehe meine Homepage.

  4. SPEZIELL
    a) Es ist zulässig, Gutscheine auszustellen. ABER: Diese Scheine werden (meist) nur in einigen Läden eingelöst, und man könnte den Behörden Ärger machen, indem man sich über mangelhaftes Angebot, überhöhte Preise im Vergleich zu „freien“ Läden, schlechte Öffnungszeiten … beschwert.
    b) Auch darf der Hilfebedürftige zu allen möglichen Firmen zum „Abklappern“ geschickt werden. Am besten unangemeldet hingehen und persönlich vorstellen. Eine wirklich seriöse Firma bestätigt kurz und knapp die Existenz der Bewerbung und deren Ablehnung. Wenn nicht, dann helfen …
    c) Der § 92 BSHG ist ein stumpfes Schwert. Am besten mal nachlesen. Wie will man von jemandem, der sowieso nichts hat, noch etwas ersetzt bekommen?

Ich rate DRINGEND von Überlegungen ab unter der Überschrift: „Was soll nur werden, wie komme ich wieder auf die Beine?“ Das Ergebnis kann NUR in Depressionen bestehen. Am besten einzig und allein an den morgigen Tag denken. Nach etwa einem Jahr spätestens hat man sich an die Verschuldungssituation gewöhnt. DANN kann man weiterreichende Gedanken anstellen.

Django

da ich ganz offensichtlich gebraucht werde!

Hi Carmen,
die Warengutscheine hast du wahrscheinlich für das Wochenende bekommen, weil das Sozialamt keine Möglichkeit hatte, das Geld in bar auszuzahlen. Eine Überweisung auf dein Konto hätte ja auch nicht geholfen, dann wäre das Geld frühestens am Dienstag auf deinem Konto und du brauchst es jetzt am Wochenende. Das ist insoweit also korrekt.
Grundsätzlich ist die Hilfe zum Lebensunterhalt in Form von Geldleistungen zu gewähren, das gebietet das Grundgesetz in seinen Artikeln zur Würde des Menschen und Freiheit, tun und lassen zu dürfen was man will (mit den bekannten Einschränkungen). Hier gibt es das Urteil des OVG Berlin NDV 64,459.
Der VGH Kassel hat in VGH Kassel FEVS 43,424,422f. entschieden, dass Warengutscheine nur in begründeten Fällen ausgestellt werden dürfen, wenn das Verhalten des Sozialhilfeempfängers dies erfordert (er hatte das erhaltene Bargeld zweimal verloren) oder bei Alkoholikern, die das Bargeld sofort in Schnaps umsetzen.
Also grundsätzlich wirst du deine Sozalhilfe als Geldleistung erhalten. Sonst solltest du mit den oben genannten Angaben zu den Gerichtsurteilen Druck machen.
Die Mietrückstände sind nur dann Sache des Sozialamtes, wenn die Gefahr besteht, dass du die Wohnung verlierst, also zur Existenzsicherung. Das ist bei 2 rückständigen Mieten nicht unbedingt der Fall. hat sich denn der Vermieter schon geäußerst, angemahnt, mit Kündigung gedroht?
Die Liste mit 15 Unternehmen, die dich suchen, ist absolut korrekt. Wir müssen alle für unser Geld arbeiten. Wenn ein Sozialhilfeempfänger arbeiten kann, sollte er dies auch tun.
Ich empfehle dir, dies ernsthaft zu unternehmen und die 15 Stellen alle zu kontaktiernen. Vielleicht findest du einen guten Job, der dir gefällt, dich aus der Sozialhilfe herausholt. Denn dass dir der Marsch zum Sozialamt nicht leichtfällt, hast du schon selbst erklärt.
Viel Glück und bessere Zeiten
Gruß,
Francesco

Hallo Carmen,

ich denke wenn Du selbstständig warst und die Stellen angeboten bekommen hast, bist Du zeitlich unabhängig und bist auch qualifiziert. Oder hast Du kleine Kinder zu versorgen bzw. gesundheitliche Probleme?

Versuche es evtl. doch mal mit Zeitarbeit. Die suchen dringend Mitarbeiter. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht und bin nach 3 Monaten in einem grossen Konzern fest übernommen worden. Den Job hatte ich nach einer Woche und war fest eingestellt mit allen Sozialleistungen.

Ich denke die Sozialhilfe ist in Deinem Fall nicht unbedingt die Lösung.

Viele Grüsse
Phyllis

Hallo!

Das von Django empfohlene Buch ist vergriffen. Vom gleichen Verfasser gibt es aber das Buch „Mein Recht auf Sozialhilfe“, das Du für 15 DM z. B. bei amazon.de bekommst. Eine spannende Lektüre, insbesondere wenn Du sofort Hilfe brauchst und Dich nicht abwimmeln lassen kannst.

Neben der Suche nach Einkommen und neuer Existenz mache Dich unbedingt selbst schlau! Gerade als ehemals Selbständige werden Dir von Behördenmitarbeitern gerne Unkenntnis, ideologisch begründete Vorbehalte, Verdächtigungen und Schuldzuweisungen entgegen gebracht.

Gruß
Wolfgang