Sehr dringend!uralte kfz-versicherung

Hallo zusammen,

folgendes:

es besteht noch ein offener betrag von mittlerweile 700,- euro einer autoversicherung von 2001. doch halter und versicherungsnehmer sind zweierlei, d.h. damals ein paar, die frau hat die versicherung vom mann aus sich genommen, da er keine bekommen hätte, halter vom fahrzeug war der mann, abgebucht (bis 2001)wurde auch von seinem konto. doch nun sind sie kein paar mehr, brief vom obergerichtsvollzieher kam jetzt an die frau!

kann man dagegen klagen oder irgendetwas machen, kann man zum anwalt?

wäre für hilfe sehr, sehr dankbar, wirklich!!!

Hallo,

da die Frau der Halter ist, muss sie auch zahlen. Gegen wenn will sie den klagen gegen sich selber? Sie ist Halte und somit für das Fahrzeug verantwortlich.
Um mal ganz ehrlich zu sein, wird die liebe Frau einige Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unbeantwortet gelassen haben. Gerichtsvollzieher ist quasi die Endstufe.
Jetzt hilft nur noch zahlen, oder sich einen Anwalt nehmen um in der Hoffnung das die Versicherung auf einen Teil der Prämie verzichtet.
Was ich persönlich nicht glaube.

Gruß
Elmi

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Hallo Elmi,

da die Frau der Halter ist, muss sie auch zahlen.

der Halter war der Mann!

Da die Frau der Versicherungsnehmer war, ist sie aber für die Bezahlung der Prämien zuständig.

Fragt sich - hinterher ist man ja immer klüger - natürlich, warum die Frau nicht von ihrem Konto die Prämien bezahlt hat statt von Konto des Mannes, und sich das Geld im Innenverhältnis vom Mann wieder geholt hätte.

Gruß
BT

Hallo BT,

stimmt Fehler meinerseits also von vorne:

Hallo,

da die Frau Versicherungsnehmer ist, muss sie auch zahlen. Gegen wenn will sie den klagen gegen sich selber? Sie ist Versicherungsnehmer und somit für das Fahrzeug verantwortlich.
Um mal ganz ehrlich zu sein, wird die liebe Frau einige Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unbeantwortet gelassen haben. Gerichtsvollzieher ist quasi die Endstufe.
Jetzt hilft nur noch zahlen, oder sich einen Anwalt nehmen um in der Hoffnung das die Versicherung auf einen Teil der Prämie verzichtet.
Was ich persönlich nicht glaube.

Gruß
Elmi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

oh je, Elmi…

… geht wohl einiges durcheinenader.

da die Frau Versicherungsnehmer ist, muss sie auch zahlen.

Richtig, der Versicherungsnehmer ist Schuldner für die Prämie.

Sie ist
Versicherungsnehmer und somit für das Fahrzeug verantwortlich.

Nein, verantwortlich für das Fahrzeug - und auch für Abschluss und Aufrechterhaltung einer Kfz-Haftpflichtversicherung - ist der Halter.

Jetzt hilft nur noch zahlen

Im Ergebnis hast Du wieder recht.

in der Hoffnung das die Versicherung auf einen Teil der Prämie
verzichtet.

?? Warum sollte er ?!

Gruß, M