es besteht noch ein offener betrag von mittlerweile 700,- euro einer autoversicherung von 2001. doch halter und versicherungsnehmer sind zweierlei, d.h. damals ein paar, die frau hat die versicherung vom mann aus sich genommen, da er keine bekommen hätte, halter vom fahrzeug war der mann, abgebucht (bis 2001)wurde auch von seinem konto. doch nun sind sie kein paar mehr, brief vom obergerichtsvollzieher kam jetzt an die frau!
kann man dagegen klagen oder irgendetwas machen, kann man zum anwalt?
da die Frau der Halter ist, muss sie auch zahlen. Gegen wenn will sie den klagen gegen sich selber? Sie ist Halte und somit für das Fahrzeug verantwortlich.
Um mal ganz ehrlich zu sein, wird die liebe Frau einige Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unbeantwortet gelassen haben. Gerichtsvollzieher ist quasi die Endstufe.
Jetzt hilft nur noch zahlen, oder sich einen Anwalt nehmen um in der Hoffnung das die Versicherung auf einen Teil der Prämie verzichtet.
Was ich persönlich nicht glaube.
Gruß
Elmi
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Da die Frau der Versicherungsnehmer war, ist sie aber für die Bezahlung der Prämien zuständig.
Fragt sich - hinterher ist man ja immer klüger - natürlich, warum die Frau nicht von ihrem Konto die Prämien bezahlt hat statt von Konto des Mannes, und sich das Geld im Innenverhältnis vom Mann wieder geholt hätte.
da die Frau Versicherungsnehmer ist, muss sie auch zahlen. Gegen wenn will sie den klagen gegen sich selber? Sie ist Versicherungsnehmer und somit für das Fahrzeug verantwortlich.
Um mal ganz ehrlich zu sein, wird die liebe Frau einige Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unbeantwortet gelassen haben. Gerichtsvollzieher ist quasi die Endstufe.
Jetzt hilft nur noch zahlen, oder sich einen Anwalt nehmen um in der Hoffnung das die Versicherung auf einen Teil der Prämie verzichtet.
Was ich persönlich nicht glaube.
Gruß
Elmi
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