Hallo,
nehmen wir an, ein Käufer erwirbt über Ebay bei einem Verkäufer mehrere Artikel (Stückpreis jeweils
Hallo,
nehmen wir an, ein Käufer erwirbt über Ebay bei einem Verkäufer mehrere Artikel (Stückpreis jeweils
Hallo,
nehmen wir an, ein Käufer erwirbt über Ebay bei einem
Verkäufer mehrere Artikel (Stückpreis jeweils
Unterstellen wir der Käufer sei auch schon lange bei Ebay und achtet in der Regel auf Bewertungen. Wenn ein Verkäufer aber > 23.000 Bewertungen hat und somit auf 99,1 % positive kommt, wirkt es doch schon vertrauenserweckend.
Zumal ich bei Ebay sehr vermisse, das man nicht nach negativen Bewertungen sortieren kann. So klickt man sich durch zig Seiten, selbst wenn man 200 pro Seite anzeigen lässt. und da kommt dann ab und an mal ne neutrale Bewertung, dann wieder positive die aber den Ärger vermuten lassen wenn man es genau liest, und ab und zu mal ne negative.
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Hallo,
schau mal auf:
http://www.toolhaus.org/
und geb bei ebay an, dass Du den Artikel nicht erhalten hast.
Grüße
Andreas
Hallo,
vielen dank, super das firefox plugin. Werde ich zukünftig nutzen. Bei dem Verkäufer bringt es zum vorschein, dass in den letzten zwei Monaten erheblich viele negative Bewertungen aufgetaucht sind. Vorher waren es weniger.
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Hallo!
Wäre denn der fiktive Verkäufer Händler oder Privatperson?
Eine Privatperson muß nur nachweisen, das sie den Artikel überhaupt versendet hat. Ein Händler dagegen ist dafür verantwortlich, dass die Ware auch tatsächlich beim Käufer ankommt.
Ansonsten schriftlich (!) eine Frist setzen, bis wann die Ware da sein soll bzw. bis wann das Geld zurücküberwiesen werden soll.
Das Schreiben mit einer netten Androhung verschicken, dass im Falle des fruchtlosen Fristablaufs die Sache Deinem Anwalt übergeben wird und eine Strafanzeige wg. Betruges gestellt wird.
Ob Du einen Anwalt tatsächlich einschalten möchtest, bleibt Dir überlassen, eine Anzeige ist dagegen kostenlos. Der Tatbestand des Betruges könnte hier wahrscheinlich auch erfüllt sein, näheres wird dann auf alle Fälle die Polizei ermitteln.
Wichtig: alle Belege (Zahlung, Anschreiben an den Verkäufer,… sammeln!)
Habe selbst auch schon einen ähnlich gelagerten Fall erlebt, dort hat dann die Androhung einer Strafanzeige gewirkt…
VG
Hallo,
der fiktive Verkäufer ist händler, der käufer privatperson.
ich bezweifle allerdings ob die polizei sich für so eine lapalie interessiert, aber danke für den hinweis.
wenn der käufer anschreiben mit frist und drohung mit anwalt erledigt hat und den fall einem rechtsanwalt übergibt, besteht die möglichkeit die entstehenden kosten auf den verkäufer abzuwälzen?
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Nochmal Hallo!
ich bezweifle allerdings ob die polizei sich für so eine
lapalie interessiert, aber danke für den hinweis.
Sobald man eine Anzeige stellt, ist die Polizei verpflichtet, zu ermitteln. Es gibt da keine „Mindestschadenssumme“.
Wenn der Verdacht besteht, dass der Verkäufer das schon bei anderen Käufern versucht hat, kommt ganz schnell eine hübsche Schadenssumme zusammen. Ich glaube schon, dass die Polizei da ein Interesse haben könnte, den Sachverhalt aufzuklären…
Außerdem sollte man doch alles versuchen, sojemandem das Handwerk zu legen, damit nicht noch mehr ahnungslose Käufer darauf reinfallen.
wenn der käufer anschreiben mit frist und drohung mit anwalt
erledigt hat und den fall einem rechtsanwalt übergibt, besteht
die möglichkeit die entstehenden kosten auf den verkäufer
abzuwälzen?
Ja natürlich, wenn man in einem Zivilrechtsstreit den Verkäufer auf Schadensersatz verklagt und der Klage stattgegeben wird.
VG
http://www.wortfilter.de/Tools/bewertungscheck.php
auch auf deutsch einer 
lieben Gruß
Plö