Hallo Zusammen,
angenommen ich spreche in meiner eigenen hellhörigen Wohnung Sachen aus, zu meinem Mann, die ich keiner anderen Person auf der Strasse oder Umfeld weitergebe, auch mein Mann würde das gesprochene für sich behalten.
Nun käme Nachbar A und erzählte Nachbar B habe ihm diese „Sache“ erzählt.
Nun läge der Verdacht nahe, dass Nachbar B das in der Wohnung besprochene Sache, abgehört und weitergeben wurde. Was könnten nun ich und mein Mann tun, wenn Nachbar A mir schriftlich bescheinigen würde, das B. die Sache erzählt hat.
Puh hoffe man wird schlau daraus, Fakt ist, man hat schon öfters den Verdacht gehabt konnte aber nichts festnageln und könnte es nun. Was wäre zu tun, Polizei oder Rechtsanwalt wer interessiert sich dafür ausser meine Wenigkeit:wink:
Lieben Gruß
Plö
du kannst leiser sprechen, so dass man ausserhalb deiner Wohnung nichts Privates hoert.
Reines Mithoeren und Weitertratschen ist allein nicht strafbar. Es waere anders, wenn jemand ein Geraet installiert, um andere in ihrer Privatsphaere zu stoeren.
Man koennte eventuell durchsetzen, dass die Wohnung weniger hellhoerig wird, damit man ueberhaupt eine Privatsphaere hat, das kommt auf den Einzelfall an.
Der Andere, der getratscht hat, kann allenfalls belangt werden, wenn er damit den Ruf eines anderen Menschen schaedigt, dazu muss dann aber wirklich eine Rufschaedigung vorliegen und hierzu braucht es schon recht viel.
solange das (Weiter-) Erzählte nicht Ruf- und/oder Geschäftsschädigend ist, wird man rechtlich m. E. nichts machen können.
Wenn es um vertrauliche und/oder intime Dinge geht, müsst Ihr (Dein Mann und Du) dafür sorgen, dass man Euer Gespräch nicht einfach (ohne Einsatz technischer Hilfsmittel) mithören kann. Das bewirkt z. B. eine Geräuschkulisse aus Musik, ggf. plätschernder Brunnen, Fernsehprogramm . . .
Hallo,
das heißt, wenn ich gehört habe, (hellhöriges Haus) das des Nachbars Kind ins Bett gemacht hat, weil die Mutter mit ihm schimpft, dann kann ich dies ohne weiteres herumtraschen?
Oder wenn sie einen anderen Kerl in der Wohnung hat ausser ihrem eigenen und Stöhngeräusche kommen aus der Wohnung, dann darf ich das weitergeben, weil sie ja hätte Musik machen können?
Gruß
Plö
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das heißt, wenn ich gehört habe, (hellhöriges Haus) das des
Nachbars Kind ins Bett gemacht hat, weil die Mutter mit ihm
schimpft, dann kann ich dies ohne weiteres herumtraschen?
Oder wenn sie einen anderen Kerl in der Wohnung hat ausser
ihrem eigenen und Stöhngeräusche kommen aus der Wohnung, dann
darf ich das weitergeben, weil sie ja hätte Musik machen
können?
Rechtlich gesehen darfst du in diesen Faellen tratschen. Moralisch sieht das ein wenig anders aus, weil man dich dann vielleicht nicht mehr so mag wie frueher. Aber eine rechtliche Konsequenz hast du in diesen konkreten Faellen nicht zu befuerchten.