Fahrverbot

Liebe Rechtskundige,

gegen einen „Wiederholungstäter“ wurde wg. überhöhter Geschwindigkeit ein 1monatiges Fahrverbot verhängt. Der Betroffene konnte sich innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten aussuchen, wann er seinen Führerschein in Verwahrung gibt. Das tat er denn auch und wählte einen Zeitraum, der beruflich machbar war. Der betreffende Monat hatte 31 Tage. War das einfach nur Pech und hätte es ein Monat wie der Februar mit 28 Tagen auch getan?

Kurz gefragt: Welcher Zeitraum ist unter einem Monat beim Fahrverbot zu verstehen?

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,
ein Monat ist tatsächlich der Zeitraum vom Tag X eines Monats bis zum gleichen Tag des nächsten Monats, also wenn der Monat 30 Tage hat, endet dieser Monat nach 30 Tagen, sonst nach 31, und im Februar nach 28.
Dann war das also Pech.
Nur wenn in den Verwaltungsvorschriften der Monat bzw. sein Beginn nicht konkretisiert werden kann, wird der Monat mit 30 Tagen definiert.
Gruß,
Francesco