verspätete Vertragsverlängerung

Hallo Zusammen,

am 31.10.00 ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen. Da ich keine Veranlassung hatte, an einer Verlängerung zu zweifeln, bin ich am 01.11.00 wie gewohnt zur Arbeit erschien, obwohl ich bis jetzt keinen neuen Vertrag unterschrieben habe (inzwischen liegt er mir allerding vor - mit 16-tägiger Verspätung).

Ist es korrekt, daß ich aufgrund der Tatsache, daß mich davon niemand abgehalten hat zu Arbeit zu kommen, das Recht habe, auf einen unbefristeten Vertrag zu bestehen?

Gruß
Yasmin

Ist es korrekt, daß ich aufgrund der Tatsache, daß mich davon
niemand abgehalten hat zu Arbeit zu kommen, das Recht habe,
auf einen unbefristeten Vertrag zu bestehen?

Gruß
Yasmin

Hallo Yasmin,

eindeutig JA!!!
Als Dein Arbeitgeber am 1.11. Deine Arbeitskraft angenommen hat, ist stillschweigend ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen (Du hast also schon einen unbefristeten Vertrag)! Du darfst nur jetzt nicht nachträglich einen befristeten unterschreiben, der wäre dann nämlich gültig.
Ich gebe Dir den Rat Dich bei Deiner zuständigen Gewerkschaft zu melden, falls Dir der unbefristete Arbeitsvertrag verweigert werden sollte.

Viel Spaß bei der Arbeit wünscht

Stefan

Hallo Yasmin,

es ist so wie Du vermutest und der Vorredner es bestätigt hat. Ich halte es aber für keine gute Idee, einen unbefristeten Vertrag mit der arbeitsrechtlichen Keule durchsetzen zu wollen. Dann hast Du zwar Recht und einen stillschweigend wirksam gewordenen unbefristeten Vertrag, aber mit großer Wahrscheinlichkeit auch gleich die ordentliche Kündigung desselben.

Gruß
Wolfgang