Mich würde interessieren, ob Eheleute auch nach fünf Jahren Ehe noch Gütertrennung beschließen können und ob dann der eine Partner für die Schulden des anderen Partners aus diesen fünf Jahren nicht haften muss, wenn er sie nicht mit unterschrieben hat. Oder gilt etwa der status quo bei Vertragsabschluß, so dass die Gütertrennung nur auf zukünftige Schulden angewendet werden kann?
Gruß
Hallo Michael,
die Gütertrennung gilt nicht rückwirkend, erst ab Ehevertragsschluß. Aber auch ohne besonderen Ehevertrag, also in der Zugewinngemeinschaft, kommt ein Ehepartner nicht für die Schulden des anderen auf, es sei denn, für die Verbindlichkeit haben beide unterschrieben.
Gruß
Wolfgang
Hallo!
Völlig richtig! Wieso glaubt eigentlich alle Welt, man müsse für die Schulden seines Ehegatten mithaften??? Das ist - bis auf den eher seltenen Fall der Mitverpflichtung bei Anschaffungen für den täglichen Bedarf (wo dann aber wieder Barzahlung die Regel sein dürfte) - nicht der Fall!
Theoretisch kann ein Ehepartner Milliardär(in) sein und der andere insolvent mit Millionen Schulden, ohne dass dessen Gläubiger von Reichtum des/der Milliardär(in) eine Mark bekommen!
mfg frank
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Völlig richtig! Wieso glaubt eigentlich alle Welt, man müsse
für die Schulden seines Ehegatten mithaften??? Das ist - bis
auf den eher seltenen Fall der Mitverpflichtung bei
Anschaffungen für den täglichen Bedarf (wo dann aber wieder
Barzahlung die Regel sein dürfte) - nicht der Fall!
Theoretisch kann ein Ehepartner Milliardär(in) sein und der
andere insolvent mit Millionen Schulden, ohne dass dessen
Gläubiger von Reichtum des/der Milliardär(in) eine Mark
bekommen!
Hi Frank,
in diesem Zusammenhang kommt mir das „Schlüsselgewaltenurteil“ in den Sinn und die Frage der Haftung des anderen Ehegatten für sogenannte „Erwerbsschulden“.
Das ist m.E. das größte Haftungspotential, gerade bei Einzelunternehmern.
So pauschal: Keine Haftung für schulden des Ehegatten würde ich nicht formulieren.
LG
C.h.
Vielen Dank für die Infos.