Hallo,
ist ein solcher Text in einem Internet Shop rechtlich OK ?
Sie haben dieses Produkt woanders zu einem besseren Preis gesehen ? Dann schreiben Sie eine E-Mail an uns. Wir werden prüfen, ob wir Ihnen diesen Preis auch bieten können. e-mail…
Hallo,
ist ein solcher Text in einem Internet Shop rechtlich OK ?
Sie haben dieses Produkt woanders zu einem besseren Preis gesehen ? Dann schreiben Sie eine E-Mail an uns. Wir werden prüfen, ob wir Ihnen diesen Preis auch bieten können. e-mail…
Hallo,
ist ein solcher Text in einem Internet Shop rechtlich OK ?
Warum denn nicht? Der Text hat doch nicht mal einen Inhalt, auf den man sich in irgendeiner Weise berufen könnte. Oder liest Du da irgendwas von dem, was Du im Titel geschrieben hast?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo!
ist ein solcher Text in einem Internet Shop rechtlich OK ?
In Verbindung mit dem Begriff „Garantie“ ist das sicherlich nicht in Ordnung. Denn es wird ja nichts garantiert, sondern nur gesagt, dass die Preise verhandelbar sind.
Jan
???
owT
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
owT
Muss ich das verstehen? Wozu dient das Vollzitat?
Jan
besser?
Hi Jan,
Muss ich das verstehen?
Noch nicht, aber vielleicht jetzt. Denn der Begriff Garantie paßt genau auf das, was angeboten werden soll.
Siehe FAQ1152: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
Die Garantie ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Sie kann nach Belieben ausgestaltet oder befristet sein. „Nach Belieben“ bedeutet, daß die Regelungen der Sachmangelhaftung hier nicht angewandt werden.
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)
Hallo Ulrich!
Noch nicht, aber vielleicht jetzt. Denn der Begriff Garantie
paßt genau auf das, was angeboten werden soll.
Ah, Missverständnis. Ich meine die „Best Price Garantie“, die Klaus Dieter im Subject sicherlich nicht zufällig erwähnte. Wenn der Shop mit dem Slogan wirbt und dann aber nur „garantiert“, dass man über den Preis nochmal sprechen kann, hielte ich das schon für unlauteren Wettbewerb.
Jan
Ah, Missverständnis. Ich meine die „Best Price Garantie“, die
Klaus Dieter im Subject sicherlich nicht zufällig erwähnte.
Wenn der Shop mit dem Slogan wirbt und dann aber nur
„garantiert“, dass man über den Preis nochmal sprechen kann,
hielte ich das schon für unlauteren Wettbewerb.
Hallo,
wieso? Die garantieren, den Preis zu prüfen um diesen ggf. anzupassen. Macht ja nicht jeder. Was soll daran anstößig sein?
Gruß
S.J.
Hallo!
wieso? Die garantieren, den Preis zu prüfen um diesen ggf.
anzupassen. Macht ja nicht jeder. Was soll daran anstößig
sein?
„Best Price Garantie“ heißt „Bei uns zahlen Sie garantiert nicht mehr, als beim Mitbewerber“. Und das ist doch deutlich was anderes, als „Wir werden prüfen, ob wir Ihnen diesen Preis auch bieten können.“.
Jan
Hi Jan
„Best Price Garantie“ heißt „Bei uns zahlen Sie
garantiert nicht mehr, als beim Mitbewerber“. Und das
ist doch deutlich was anderes, als „Wir werden prüfen, ob wir
Ihnen diesen Preis auch bieten können.“.
Ich halte das eher für den Namen/Begriff einer bestimmten Handlungsweise, die ja im nachfolgenden Text näher erläutert wird.
Es ist zwar kein juristisches Argument, aber so selten ist sie nun auch nicht: http://www.google.de/search?num=20&hl=de&newwindow=1…
Beim Begriff „lebenslange Garantie“ jedoch scheinen Erklärungen nicht zu „helfen“: http://www.channelpartner.de/news/2006/juli/204990/i…
http://www.hannover.ihk.de/themen/rechtsinformatione…
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)
Hallo,
„Best Price Garantie“ heißt „Bei uns zahlen Sie
garantiert nicht mehr, als beim Mitbewerber“.
das hast Du genau wo gelesen? In der Frage stand es nicht. Worauf ich in meiner Antwort auch hingewiesen habe.
Gruß
loderunner
„Best Price Garantie“ heißt „Bei uns zahlen Sie
garantiert nicht mehr, als beim Mitbewerber“. Und das
ist doch deutlich was anderes, als „Wir werden prüfen, ob wir
Ihnen diesen Preis auch bieten können.“.
Hallo,
das ist Deine persönliche Interpretation des Slogans. Das kann (und wird?) der BGH aber ganz anders beurteilen. Aber es geht eben nicht immer danach, was ein Verbraucher subjektiv unter einer Aussage versteht.
Ich kann außer dem hierzu nicht sehr aussagekräftigen BGB § 477 keine Rechtsgrundlage erkennen, die eine solche Aussage untersagt.
Gruß
S.J.