Bleibt man auf den Kosten sitzen?

Wenn jemandem nach ca 3-4 Jahren ein überkronter Zahn einfach wegfault und mitsamt der Krone aus dem Mund fällt weil der Zahnarzt falsch gearbeitet und wichtige Schritte der Behandlung weggelassen hat, hat man dann auch nur eine „normale“ Garantiezeit und man muss die Kosten selbst tragen oder verlängert diese sich dann und man kann von dem Arzt die Kosten der Behandlung verlangen? Und wenn ja an wen muss man sich wenden?
Vielen Dank im voraus für eure Meinungen und Tipps

Gruß, Mimi68

wegfault und mitsamt der Krone aus dem Mund fällt weil der
Zahnarzt falsch gearbeitet und wichtige Schritte der
Behandlung weggelassen hat,

Wenn man das dem Zahnarzt nachweisen kann, hat man gute Chancen, dass der das Malheur wider in Ordnung bringen muß. Aber nach 3-4 Jahren so einen Nachweis zu erbringen wird nicht ganz einfach sein.

Hallo,

und welche Rechts-/Anspruchsgrundlage käme da zur Anwendung?

Gruß

S.J.

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Hallo Mimi,

das er falsch gearbeitet hat kannst du nicht nachweisen.
Der Zahn könnte ebenso abgefault sein weil Du vier Jahre lang täglich zehn süsse Lutscher gelutscht hast und seit 3 Jahren nicht mehr Zähne putzt. (Versteh das nicht falsch, will nur deutlich machen dass es viele Gründe geben kann, und Du als Laie dem Arzt schwerlich falsche Behandlung nachweisen kannst)
Leider musst Du das unter Lebensrisiko abbuchen.
Gruß elmore