Hallo,
lies mal FAQ:1152.
Die Quittung ist nicht notwendig, wenn Du entweder wegen Sachmangelhaftung beim Händler auftauchst und diesem klar machen kannst, dass das Gerät bei ihm gekauft wurde und wann (Zeuge z.B. ist völlig okay).
Oder wenn in den Garantiebestimmungen keine Quittung verlangt wird. Da müsstest Du aber mal genau reinschauen, was da drin steht - Garantiebedingungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, da kann jeder Hersteller (normalerweise kommt eine Garantie nicht vom Händler) reinschreiben, was er will. Z.B. könnte da eine Registrierung o.ä. verlangt worden sein oder ein Händlerstempel.
Und schließlich gibt es haufenweise Händler, die nicht auf den Kassenbon oder die Kaufquittung bestehen und trotzdem reparieren/umtauschen.
Gruß
loderunner
Hallo,
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ich habe eine frage zu eine spiel console angenommen mann
kauft gebraucht eine playstation3 die es seit 1 jahr auf dem
markt gibt.
und sie geht nach 2 wochen kaputt aber mann hat die quittung
nicht
Da Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers/Händlers ist, kommt es auf dessen Bedingungen an. Es kann sein, dass dieser als Begründung für die Garantieleistung auch ein Produktionsdatum vor weniger als zwei Jahren akzeptiert.
Für Sachmangelhaftung müsstest du dich doch eher an denjenigen wenden, der es dir verkauft hat, oder? Möglicherweise erfolgte der Verkauf aber unter Ausschluss eben dieser Sachmangelhaftung?
Hallo Georg,
wenn der Betreffende die Konsole mittels EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt hat, könnte er mit dem entsprechenden Kontoauszug die Zahlung im Geschäft belegen.
MfG BM