Liebe ExpertInnen,
wer haftet bei einem Unfallschaden, der während einer Dienstfahrt mit dem privaten PKW entstanden ist (Sachschaden am eigenen PKW)? Bitte Hinweise auf die Rechtslage, wenn möglich mit entsprechendem Gesetzestext bzw. Urteil.
Herzlichen Dank!
Robert
Hallo Robert,
der Arbeitgeber hat nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers entstandenen Unfallschäden zu ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers eingesetzt wurde und wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit die Unfallgefahr tragen müßte.
Die Ersatzpflicht umfaßt regelmäßig auch den Nutzungsausfallschaden, es sei denn, dies ist in einer Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung des BAG vom 8.5.80 sowie BGH, NJW’71, 1692).
Gruß
Wolfgang
… Arbeitnehmer die ohne Verschulden des
Arbeitgebers entstandenen Unfallschäden …
Danke für die schnelle Antwort! Meinst du oben nicht Verschulden des Arbeitnehmers? Im konkreten Fall beim Einparken durch Unachtsamkeit gegen Betonsockel. Wie ist die Lage dann?
Nochmals danke und tschüss
… Arbeitnehmer die ohne Verschulden des
Arbeitgebers entstandenen Unfallschäden …
Hallo Robert,
nee, ist kein Schreibfehler, denn für Unfälle, die vom Arbeitgeber verschuldet oder mitverschuldet werden, haftet dieser ohnehin. Dazu bedürfte es keiner besonderen Rechtsprechung.
Im konkreten Fall beim Einparken durch Unachtsamkeit gegen :Betonsockel. Wie ist die Lage dann?
Das ist auf einer dienstlich veranlaßten Fahrt passiert und ohne den Einsatz des Privatautos hätte es das Firmenauto getroffen. Den Schaden hat der AG zu bezahlen. Es sei denn, es handelte sich um grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz. Dafür steht ausschließlich und alleine der Verursacher ein. Aber Unachtsamkeit - sowas passiert halt. Die Kasse des Chefs ist also gefordert.
Viel Erfolg dabei, ihm das beizubiegen.
Gruß
Wolfgang
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Danke für Deine Antwort! (o.T.)
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