Internet-DJ und GEMA /RIAA

Hallo,

Ein Herr X möchte in einem zweiten Leben als Internet-DJ auftreten.
Seine amerikanischen Kollegen bezahlen ihre sog. Royalties an die RIAA welche in etwa mit der deutschen GEMA vergleichbar ist. Die Server des zweiten Lebens sind in den USA, Herr X wohnt in Deutschland, die zukünftigen Zuhörer sind aus aller Welt.
Herr X wird den Stream seiner Chefin benutzen, welche in England wohnhaft ist und dort ihre Gebühren bezahlt.
Muß Herr X sich bei der GEMA anmelden und dort Gebühren bezahlen, oder bei der RIAA, oder ist das „einfach so OK“, weil ja die Besitzerin des Streams die Gebühren schon bezahlt? Wer weiß es genau?

Gruß
Sticky

Hallo,

es kommt nicht darauf an wer die Musik spielt, sondern wo. Der DJ im Radio muss ja auch keine GEMA bezahlen sondern das macht der Radiosender bzw. wenn das deutschsprachige Programm des belgischen Rindfunks auch in D zu empfangen ist muesse die natuerlich auch keine GEMA zahlen. D.h. es ist fuer die Ermittlung der Urheberabgaben relvant wo der Anbieter sitzt, d.h. o die Fa. sitzt die das ganze technisch moeglich macht.

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