Hallo,
eine Mutter ist mitsamt Kleinkind (beide deutsche Staatsbürgerschaft) dauerhaft ins Ausland gezogen. Der Vater soll nun Unterhalt an ein Konto dort im Ausland zahlen (monatlich). Nun kommen zum Unterhalt von sagen wir mal 200 Euro monatlich um die 17 Euro Überweisungsgebühren dazu. Können die vom Unterhalt abgezogen werden? Weiterhin, sind Kosten für Besuche (allein die Flugkosten betragen über 500 Euro, billigster Flug, dazu Unterkunft etc.) anteilig verrechenbar mit dem Unterhalt, also zu 50%? Will der Vater sein Kind öfter als 10 Tage im Jahr sehen (also verteilt 3x im Jahr), so werden diese Kosten letztendlich höher als der Unterhalt. Kann die Mutter in so einem Fall überhaupt noch auf Unterhalt bestehen?
Gruß
Selorius
Kann die Mutter in so einem Fall überhaupt noch auf
Unterhalt bestehen?
Der Unterhalt ist nicht für die Mutter, sondern für das Kind! Für z.B Essen, Kleidung, Spielzeug, Schulsachen usw … da reichen auch 200 pro Monat nicht aus.
Der Unterhalt ist nicht für die Mutter, sondern für das Kind!
Klar. Aber entschuldige, beide Elternteile sind für das Kind verantwortlich.
Wenn die Mutter ins Ausland zieht, kann dies dem Vater nicht angelastet werden, besonders nicht die erheblichen Mehrkosten. Es ist in diesem Fallbeispiel eben die freie Entscheidung der Mutter gewesen. Zumal hier sicher noch das Recht und die Pflicht des Vaters zu beachten ist, sein Kind überhaupt sehen zu können.
Gruß
Selorius
Hallo,
Der Unterhalt ist nicht für die Mutter, sondern für das Kind!
Für z.B Essen, Kleidung, Spielzeug, Schulsachen usw … da
reichen auch 200 pro Monat nicht aus.
Eigentlich sollte das schon reichen, da man(n) den gleichen Betrag nochmal der Mutter zurechen muss. Evtl. kommt ja auch noch Kindergeld hinzu. Und wenn das Kind in die Schule kommt, gibt’s ja uauch mehr Unterhalt. Eine Alleinerziehende Mutter in Deutschland bekommt über Harz IV auch nicht mehr.Da muß es reichen.
Grüße
Schmidti
Hallo,
(monatlich). Nun kommen zum Unterhalt von sagen wir mal 200
Euro monatlich um die 17 Euro Überweisungsgebühren dazu.
Nur wenn ausserhalb der EU.
Können die vom Unterhalt abgezogen werden?
Nein
Weiterhin, sind
Kosten für Besuche (allein die Flugkosten betragen über 500
Euro, billigster Flug, dazu Unterkunft etc.) anteilig
verrechenbar mit dem Unterhalt, also zu 50%? Will der Vater
sein Kind öfter als 10 Tage im Jahr sehen (also verteilt 3x im
Jahr), so werden diese Kosten letztendlich höher als der
Unterhalt. Kann die Mutter in so einem Fall überhaupt noch auf
Unterhalt bestehen?
Ja, für die Besuchskosten ist der Unterhaltspflichtige verantwortlich
Quelle: Mündliche Auskunft Jugendamt in BaWü mit Verweis auf das entsprechende Gesetz. Das weiß ich jetzt aber nicht mehr auswendig.
Gruß
Schmidti
Hallo Selorius,
Klar. Aber entschuldige, beide Elternteile sind für das Kind
verantwortlich.
Schon.
Wenn die Mutter ins Ausland zieht, kann dies dem Vater nicht
angelastet werden, besonders nicht die erheblichen Mehrkosten.
Aber wenn der Vater es abzieht, nimmt er es dem Kind weg.
Es ist in diesem Fallbeispiel eben die freie Entscheidung der
Mutter gewesen.
Aber nicht die Entscheidung des Kindes.
Gruß
eklastic
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Weiterhin, sind
Kosten für Besuche (allein die Flugkosten betragen über 500
Euro, billigster Flug, dazu Unterkunft etc.) anteilig
verrechenbar mit dem Unterhalt, also zu 50%? Will der Vater
sein Kind öfter als 10 Tage im Jahr sehen (also verteilt 3x im
Jahr), so werden diese Kosten letztendlich höher als der
Unterhalt. Kann die Mutter in so einem Fall überhaupt noch auf
Unterhalt bestehen?
Ja, für die Besuchskosten ist der Unterhaltspflichtige
verantwortlich
Quelle: Mündliche Auskunft Jugendamt in BaWü mit Verweis auf
das entsprechende Gesetz. Das weiß ich jetzt aber nicht mehr
auswendig.
Hallo Schmidti,
danke. Allerdings muß ich dann sagen das dem armen Vater bei knapper finanzieller Lage praktisch ein Kindesentzug zugemutet wird.
Selorius
Hallo eklastik,
Es ist in diesem Fallbeispiel eben die freie Entscheidung der
Mutter gewesen.
Aber nicht die Entscheidung des Kindes.
Die Entscheidung des Kindes war es bestimmt nicht, auf den Vater verzichten zu müssen für lange Zeit. Vielleicht auch etwas weit hergeholt, diese Aussage. Oder so: Unterhalt muß gezahlt werden, da besteht keine Frage. Sollte man über andere Rechtsbeispiele herangehen? Wie sieht das mit einer entsprechenden Zahlung oder Unterstützung des Vaters durch die Mutter aus, damit er sein Kind sehen kann?
Gruß Selorius
Hallo Selorius,
Klar. Aber entschuldige, beide Elternteile sind für das Kind
verantwortlich.
Schon.
Wenn die Mutter ins Ausland zieht, kann dies dem Vater nicht
angelastet werden, besonders nicht die erheblichen Mehrkosten.
Aber wenn der Vater es abzieht, nimmt er es dem Kind weg.
und wenn der Vater es Zahlt nimmt er es dem eventuellen Kind seiner neuen Beziehung weck. Es sollte mich sehr wundern wenn der deutsche Staat die Rente ins Ausland überweist und dabei die Gebühren trägt,
also wenn der Staat das nicht macht mach ich das auch nicht.
Ich überweise nur auf ein deutsches Konto.
Es ist in diesem Fallbeispiel eben die freie Entscheidung der
Mutter gewesen.
Aber nicht die Entscheidung des Kindes.
Unter den beschriebenen Bedingungen ist es eventuell sinnvoll Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen und eine neue Unterhaltberechnung anzustreben, da im Unterhalt die Aufwendungen für das Besuchsrecht pauschaliert berücksichtigt sind und diese im konkreten Beisp. erheblich abweichen und so eine Neubewertung möglich ist.
Gruß
eklastic
auch Grüße
ich
Hi Selorius,
aber einen guten tipp kann ich Dir geben: Geh sofort zum Familienrechtsanwalt und versuch Deine Interessen (und die des Kindes)von vorneherein mit allen Konsequenzen einzufordern. Geh auch zum Jugendamt. Ich gehe auch davon aus, das Ihr kein gemeinsames Sorgerecht habt, das wäre besonders Sch…
Infos gibt es auch hier: http://www.vaeter-allein.de/
Viel Glück, aber Du hast einfach schlechte Karten.
Grüße
Schmidti
Hallo,
Es sollte mich sehr wundern wenn
der deutsche Staat die Rente ins Ausland überweist und dabei
die Gebühren trägt,
also wenn der Staat das nicht macht mach ich das auch nicht.
Das macht der Staat aber.
Unter den beschriebenen Bedingungen ist es eventuell sinnvoll
Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen
Gut.
Unterhaltberechnung anzustreben, da im Unterhalt die
Aufwendungen für das Besuchsrecht pauschaliert berücksichtigt
sind
Da zeig mir bitte mal die Quelle…
Gruß
Schmidti
Hallo ich,
Aber wenn der Vater es abzieht, nimmt er es dem Kind weg.
und wenn der Vater es Zahlt nimmt er es dem eventuellen Kind
seiner neuen Beziehung weck.
Das Thema hatten wir schon zur Genüge. Die Kinder aus einer ersten Beziehung waren zuerst da. Wenn man sich danach keine weiteren Kinder mehr leisten kann, soll man das Fortpflanzen sein lassen. Die 17 Euro könnten sicher woanders eingespart werden, als beim zweiten Kind.
also wenn der Staat das nicht macht mach ich das auch nicht.
Wurde gesagt, dass das gemacht wird. Weiß ich nicht. Aber deine Worte klingen nach einer unreifen Einstellung auf Sandkastenniveau (wenn der nicht macht, mach ich auch nicht). Nur wieder ein Beispiel, wo man den Eindruck hat, man gönnt der Ex keinen Pfennig, deshalb trägt man das auf dem Rücken des Kindes aus.
Gruß
eklastic
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Hi,
Ich gehe auch davon aus, das Ihr kein
gemeinsames Sorgerecht habt, das wäre besonders Sch…
In diesem beispiel ist es gemeinsames Sorgerecht, nicht verheiratet.
Infos gibt es auch hier: http://www.vaeter-allein.de/
Danke.
Grüße
Selorius
Hallo,
da dies so ist, gibt es durchaus schon höchstrichterliche Rechtsprechung, die Umgangskosten beim Unterhalt „maßvoll“ berücksichtigt.
Ich hätte aber einige Fragen an Dich:
Hast Du das Sorgerecht und/oder wurde das ABR gerichtlich geklärt?
Ist die Mutter mit Deinem Einverständnis ins Ausland gezogen?
Mir ist eine nichtöffentliche Auslandsliste (ist eine Maillingliste) bekannt. Die überwiegend betroffenen Väter dort, Mütter sind auch einige dabei, helfen sich sehr gut untereinander.
Auch gibt es in vielen Ländern so genannte Vätergruppen. Diese Organisationen können für Dich von Vorteil sein, weil man dort kostenlos - schlimmstenfalls kostengünstig - zum Beispiel ein Bett für Übernachtungen, Dolmetscherdienste und für Recherchen bekommt.
Mitglieder der Auslandsliste sind Elternteile deren Kinder im Ausland leben und auch Elternteile wo die Kinder in Deutschland und der Elternteil im Ausland lebt.
Wenn Du Kontakt möchtest, kannst Du Dich direkt mit mir in Verbindung setzen. Meine Referenz, dass ich ich nicht auf Abzocke aus bin: Ich bin Administrator im Forum von www.vafk.de - einfach mal dort auf der HP und im Forum nachgucken.
Gruß
Ingrid
Hallo Schmidti,
danke. Allerdings muß ich dann sagen das dem armen Vater bei
knapper finanzieller Lage praktisch ein Kindesentzug zugemutet
wird.
Selorius
1 „Gefällt mir“
Hallo ich,
Aber wenn der Vater es abzieht, nimmt er es dem Kind weg.
und wenn der Vater es Zahlt nimmt er es dem eventuellen Kind
seiner neuen Beziehung weck.
Das Thema hatten wir schon zur Genüge. Die Kinder aus einer
ersten Beziehung waren zuerst da. Wenn man sich danach keine
weiteren Kinder mehr leisten kann, soll man das Fortpflanzen
sein lassen. Die 17 Euro könnten sicher woanders eingespart
werden, als beim zweiten Kind.
Warum soll ich die Entscheidung der Mutter finanzieren, das ist nicht meine Aufgabe, ich habe für das Kind aufzukommen und nicht für die Erfüllung der Lebensumstände der Mutter. Es geht wohl weniger um die 17€ als vielmehr wer welche Kosten trägt und da geht es wohl nach dem Verursacherprinzip.
also wenn der Staat das nicht macht mach ich das auch nicht.
Wurde gesagt, dass das gemacht wird. Weiß ich nicht. Aber
deine Worte klingen nach einer unreifen Einstellung auf
Sandkastenniveau (wenn der nicht macht, mach ich auch nicht).
Nur wieder ein Beispiel, wo man den Eindruck hat, man gönnt
der Ex keinen Pfennig, deshalb trägt man das auf dem Rücken
des Kindes aus.
Abgesehen davon das dein Einwand persönlich verletzend ist und somit weit unter der Gürtellinie anzusiedeln ist und sich nicht sachlich mit der Fragestellung beschäftigt ist er außerdem noch falsch. Der Staat träg zwar die Überweisungskosten bei Überweisungen ins nicht EU-Ausland, nur zieht er zuvor ein mehrfaches an Gebühren ab (zB. Rentenüberweisungen in die Türkei) weshalb die Mehrheit sich die Rente auf ein deutsches Konto überweisen läst und anschließend selbst die Verbringung des Geldes ins Ausland org.
mit immer noch freundlichen Grüßen
ich
Gruß
eklastic
Hallo,
Es sollte mich sehr wundern wenn
der deutsche Staat die Rente ins Ausland überweist und dabei
die Gebühren trägt,
also wenn der Staat das nicht macht mach ich das auch nicht.
Das macht der Staat aber.
Nachdem er zuvor eine erheblich höhere Bearbeitungsgebühr abgezogen hat.
Unter den beschriebenen Bedingungen ist es eventuell sinnvoll
Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen
Gut.
Unterhaltberechnung anzustreben, da im Unterhalt die
Aufwendungen für das Besuchsrecht pauschaliert berücksichtigt
sind
Da zeig mir bitte mal die Quelle…
Ähnliche Diskussion, ich glaube sogar in dem Forum, ob in den Besuchsmonaten der Unterhalt teilweise gekürzt werden kann.
Aussage nein, da die Besuchsaufwendungen im Unterhalt schon verrechnet sind. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber das war mit Quellen angaben ?
Mir liegt keine konkrete vor, aber wenn ich was finde melde ich mich.
MfG
ich
Gruß
Schmidti