Wer will wie eine Scheinwohnung nachweisen?

Hallo alle zusammen,

mal angenommen zwei bewohnen je eine Wohnung. Beide müßten Unterhalt zahlen. Alle beide werden von den jeweils getrennt lebenden Partnern auf Unterhalt (für die Kinder) verklagt.
Nun sagt der Anwalt des einen Klägers, dass der Beklagte mit dem anderen Partner zusammen ziehen könne, um eine Kostenersparnis zu haben um dann wiederum Unterhalt zahlen zu können.
Sagen wir mal, dass das nicht geschehen wird.
Der Anwalt des einen Klägers haut nun raus, das die Wohnung des Beklagten nur eine Scheinwohnung ist.
Wie will nun der Anwalt des Klägers dies nachweisen?
Stellt er da ein Schießhund vor die Tür?

Kann mir jemand zu diesem rein erfundenen Fall eine Antwort geben.

Freue mich auf eure Ansichten.

Lieben Dank eure Gabi

Entschuldigt eventuelle Fehler. Aber bei der sich ständig verändernden
Rechtschreibung hier zu Lande ist es fast unmöglich alle neuen Regeln im Kopf zu haben.

Hallo Gabi

Stellt er da ein Schießhund vor die Tür?

Also, soweit ich das sehe, könnte der Beweis, dass eine Wohnung nur eine Scheinwohnung ist, durchaus durch die Zeugenausage eines „Schießhunds“ erfolgen. Oder durch Zeugenaussagen der jeweiligen Nachbar darüber, dass die Wohnung mehr oder wenig ständig von beiden Betroffenen oder eben faktisch garnicht benutzt wird. Ein besonders hartnäckiger Anwalt könnte vielleicht sogar die Vorlage von Neben- oder Heizkostenabrechnungen verlangen, um nachzuweisen, dass nicht oder kaum geheizt wurde o.ä… Das sind in zivil- und damit auch in familienrechtlichen Verfahren zulässige Beweismittel (obwohl ich mir nicht ganz sicher bin, ob ein Anspruch auf Vorlage von Abrechnungen bestünde…).

Ich hab´ allerdings keine Ahnung, wie das Gericht solche Indizien bewerten würde bzw. wo überhaupt die Grenze zu einer „Scheinwohnung“ zu ziehen wäre. Ist eine Scheinwohnung schon dann gegeben, wenn man sich dort nur 1-2 x pro Woche, oder nur alle 14 Tage ist? Muss man übernachten? Hierzu müßte man wohl mal sehr genau die entsprechende Rechtsprechung durchleuchten und wäre wohl auch von persönlichen Haltung des jeweiligen Richters abhängig…