Hi,
im Brett Mitgliederprojekte eskalierte gerade eine Diskussion und das Bilderprojekt wurde eingestellt. Frage: wann werden beim Fotografieren von Kunst Urheberrechte verletzt?
Ciao,
Romana
Hi,
im Brett Mitgliederprojekte eskalierte gerade eine Diskussion und das Bilderprojekt wurde eingestellt. Frage: wann werden beim Fotografieren von Kunst Urheberrechte verletzt?
Ciao,
Romana
Hallo Romana,
gar nicht. Nur beim Publizieren der Fotos kann es Probleme geben.
Gruß!
Horst
Hi Horst,
soweit wäre es noch klar gewesen. Doch weshalb darf man z.B. das Münchner Rathaus fotografiert publizieren und Fotos verkaufen, doch z.B. Escher’s „Zeichnende Hände“ abfotografieren wäre verboten, zumindest würde man es publizieren wollen? Ist die Grenze, wenn der fälschliche Eindruck erweckt werden könnte, das abgebildete Kunstwerke, wäre von einem selbst geschöpft worden?
Ciao,
Romana
Nö, Romana,
Escher müsste erst einmal siebzig Jahre tot sein. Das ist eigentlich Grundlage im Urheberrecht.
Gruß!
Horst
Gebäude
Hallo,
jedes Gebäude in Deutschland darf man von der öffentlichen Strassen, Wege und Plätze aus ohne Hilfsmittel [Leitern, Kran, Gerüste etc.] bildlich darstellen ohne den Urheberschutz zu verletzen.
Christian
hallo,
Doch weshalb darf man z.B.
das Münchner Rathaus fotografiert publizieren und Fotos
verkaufen,
ist übrigens nicht überall so, in Frankreich z.B. muss dafür bezahlt
werden (nein, natürlich nicht für das Münchner Ratshaus, aber z.B. für
das Pariser …)
Grüßerle
Richard
Hi Horst,
wie nö? Ich denke, seine Werke dürfen jetzt nicht einfach abgelichtert und publiziert werden um damit eventuell sogar auch noch Geld zu verdienen.
Wer weiß von Euch was man nun konkret beim Fotografieren nicht publizieren darf, will man keine Urheberrechte verletzen?
Ciao,
Romana