Parkkralle wegen Hundesteuer

Hallo,

ihr kennt doch die Parkkralle oder Ventilwächter die dazu benutzt werden um Fahrzeuge stillzulegen.

In meinen Augen, bei Verkehrsverstößen, oder wenn Kfz-Steuer bzw. Kfz-Versicherung nicht bezahlt ist durchaus legetim.

Wenn jetzt eine Gemeinde auf die Idee käme, diese Parkkrallen auch bei nicht entrichtender Steuer, sei es Hundesteuer, Gewerbesteuer usw., oder sonstigen Gebühren einzusetzen, wäre das noch im legalen Rahmen.

Wohlgemerkt, das Fahrzeug ist nicht gepfändet.

Gruß

hartmut, ohne Schulden und ohne Hund

Hallo,

ja wäre es.

Hier noch ein interessanter Link, der deine Frage auch beantworten dürfte.

http://www.abendblatt.de/daten/2007/01/02/661693.html

Gruß

Samira

Hallo Samira,

eben in diesem Link steht

." Wirklich angeordnet wird der Parkkrallen-Einsatz allerdings nur nach Ermessen der Vollziehungsbeamten im Rahmen einer Pfändung. Als Alternative zum „Kuckuck“

Wenn ein Fahrzeug gefändet wird ist es wieder etwas anderes.

Aufmerksam darauf bin ich in einem anderen Forum geworden.

http://www.svz.de/lokales/parchim/artikeldetails/art…

Gruß

hartmut