Hallo,
Herr A least einen PKW. Er verstirbt.
Was geschieht mit dem Leasingvertrag? Geht der auf die Erben über? Können oder müssen diese den Vertrag fortsetzen?
Ich vermute da es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt wird der Vertrag hinfällig? Der Leasinggeber holt somit das Auto ab und die Sache endet damit - oder wie geht das?
Hallo Michael,
Was geschieht mit dem Leasingvertrag? Geht der auf die Erben
über?
Zunächst einmal: ja.
Können oder müssen diese den Vertrag fortsetzen?
Wenn sie geneigt sind, ihn fortzusetzen: durchaus - müssen sie aber nicht (zumindest nicht für die gesamte Restlaufzeit). § 580 BGB - http://dejure.org/gesetze/BGB/580.html - sieht für solche Fälle ein Sonderkündigungsrecht mit den gesetzlichen Fristen vor. Natürlich sollte ein Fachmann auch das Kleingedruckte (= Leasingbedingungen) genau unter die Lupe nehmen, dort könnte - gerade bei Autos - die eine oder andere Überraschung (z. B. Schadenersatzansprüche des Leasinggebers wegen vorzeitiger Beendigung des Vertrages) schlummern.
Grüße
Renee
PS. Nur meine laienhafte Meinung, verbindliche Auskunft gibt es beim Rechtsanwalt.