Hallo liebe WWWler,
stellt euch doch mal vor, dass Person A von Person B unprovoziert und in aller Öffentlichkeit geboxt wird - Person A trägt eine Platzwunde im Gesicht davon. Umstehende Menschen alarmieren die Polizei, woraufhin der Übeltäter auch gefasst wird. Er wird von verschiedenen Zeugen identifiziert; seine Daten werden aufgenommen - die Sache ist klar.
Die Polizei hat eine Anzeige aufgenommen.
Reicht das aus, damit Person A Schmerzensgeld fordern kann?
Oder muss A noch irgendwie einen zusätzlichen zivilrechtlichen (?) Prozess anstreben?
Angenommen es wird letztendlich entschieden, dass A von B Schmerzensgeld bekommt, B aber kein Geld hat. - Dann hat A also die Kosten für seinen Anwalt sowie die Gerichtskosten vorgestreckt, fordert diese zurecht von B, wird aber praktisch darauf sitzen bleiben, weil B ja nix hat, oder?
VIELEN DANK
rainer